Diskussion:Urkundenprozess
Überarbeiten
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel sollte überarbeitet werden; er ist inhaltlich ungenau sowie unzureichend formatiert und verlinkt. -- Wolfgang Kopp 17:36, 22. Mär 2006 (CET)
Und was ist eine Urkunde?
[Quelltext bearbeiten]Der entscheidende Link auf die Definition einer "Urkunde" fehlt. 2010-01-07 (nicht signierter Beitrag von 79.207.150.17 (Diskussion | Beiträge) Diskussion:Urkundenprozess#c-79.207.150.17-2010-01-07T20:14:00.000Z-Und was ist eine Urkunde?11)
"Urkunde im prozessualen Sinn ist jede in Schriftzeichen verkörperte Gedankenäußerung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt." Urkunde#Merkmale einer Urkunde in der Rechtswissenschaft11 .. §§ 415 - 444 ZPO behandeln die Urkunde als Beweismittel im Zivilprozess. Kenn mich mit den Formalitäten & Formalia hier aber nicht gut aus, würde den Artikel daher ungern selbst bearbeiten. FMH (nicht signierter Beitrag von 217.7.239.198 (Diskussion) 10:09, 25. Jul 2011 (CEST))