Diskussion:Unerlaubte Entfernung (Militär)
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Indeedous in Abschnitt Verwirrende Darstellung der Fristen
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[Quelltext bearbeiten]Hier brauche ich sicher Mithelfer. Benutzer: Mario todte, 16:47, 22. Dezember 2004 (CEST)
der link http://magic78.piranho.de/sprueche/spruch20u.htm funktioniert nicht
- sei mutig, nimms weg oder such Ersatz. Wolley Diskussion:Unerlaubte Entfernung (Milit%C3%A4r)#c-Wolley-2005-05-11T13:35:00.000Z-Link11
Verwirrende Darstellung der Fristen
[Quelltext bearbeiten]Verwirrende Darstellung der Fristen: In Deutschland gilt ein Soldat bis zum dritte Kalendertag als unerlaubt abwesend (Dienstvergehen). Erst nach Ablauf des dritten Kalendertages gilt er als eigenmächtig abwesend was zugleich eine Wehrstraftat gem. § 15 WStG darstellt.--82.149.176.23 Diskussion:Unerlaubte Entfernung (Milit%C3%A4r)#c-82.149.176.23-2013-08-20T08:34:00.000Z-Verwirrende Darstellung der Fristen11
- Dann schreibs doch um. --TazD (Diskussion) Diskussion:Unerlaubte Entfernung (Milit%C3%A4r)#c-TazD-2013-08-20T09:12:00.000Z-82.149.176.23-2013-08-20T08:34:00.000Z11
- Allerdings möglichst bitte mit Beleg. --Indeedous (Diskussion) Diskussion:Unerlaubte Entfernung (Milit%C3%A4r)#c-Indeedous-2013-08-20T12:25:00.000Z-TazD-2013-08-20T09:12:00.000Z11