Diskussion:Tabakverordnung (Deutschland)
Feuchthaltemittel präzisiert
[Quelltext bearbeiten]In der Aufstellung der Tabakzusatzstoffe habe ich die Feuchthaltemittel präzisiert, es sind nur drei Glykolverbindungen erlaubt.
-- Shisha-Tom Diskussion:Tabakverordnung (Deutschland)#c-Shisha-Tom-2011-11-16T18:56:00.000Z-Feuchthaltemittel präzisiert11
Kakao
[Quelltext bearbeiten]Nicht nur Kakao verbrennt zu karzinogenen Produkten sondern alle brennbaren Zusatzstoffe.
-- Shisha-Tom Diskussion:Tabakverordnung (Deutschland)#c-Shisha-Tom-2011-11-17T20:31:00.000Z-Kakao11
Die Tabakverordnung ist ohnehin widersprüchlich. Ammoniumverbindungen sind zwar eigentlich nicht zugelassen. Lakritze enthält jedoch ebenfalls solche, die beim Verglimmen des Tabaks freigesetzt werden und damit den gleichen Zweck erfüllen (Suchtverstärkung des Nikotins).
--Intelligenz (Diskussion) Diskussion:Tabakverordnung (Deutschland)#c-Intelligenz-2012-11-16T10:31:00.000Z-Kakao11
- Das erscheint angesichts der Mengenverhältnisse sehr unglaubwürdig. Von welchen Mengen an Lakritz und Ammoniumverbindungen gehst du denn aus? --Shisha-Tom (Diskussion) Diskussion:Tabakverordnung (Deutschland)#c-Shisha-Tom-2012-11-16T16:20:00.000Z-Intelligenz-2012-11-16T10:31:00.000Z11
Verbotene Stoffe eingefügt
[Quelltext bearbeiten]Da eine ganze Reihe von Substanzen und Pflanzen den Tabakprodukten nicht zugesetzt werden dürfen habe ich die entsprechende Passage eingearbeitet.
-- Shisha-Tom Diskussion:Tabakverordnung (Deutschland)#c-Shisha-Tom-2011-11-30T19:27:00.000Z-Verbotene Stoffe eingefügt11