Diskussion:Tabakverordnung (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Shisha-Tom in Abschnitt Kakao
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Feuchthaltemittel präzisiert

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In der Aufstellung der Tabakzusatzstoffe habe ich die Feuchthaltemittel präzisiert, es sind nur drei Glykolverbindungen erlaubt.

-- Shisha-Tom Diskussion:Tabakverordnung (Deutschland)#c-Shisha-Tom-2011-11-16T18:56:00.000Z-Feuchthaltemittel präzisiert11Beantworten

Kakao

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Nicht nur Kakao verbrennt zu karzinogenen Produkten sondern alle brennbaren Zusatzstoffe.

-- Shisha-Tom Diskussion:Tabakverordnung (Deutschland)#c-Shisha-Tom-2011-11-17T20:31:00.000Z-Kakao11Beantworten

Die Tabakverordnung ist ohnehin widersprüchlich. Ammoniumverbindungen sind zwar eigentlich nicht zugelassen. Lakritze enthält jedoch ebenfalls solche, die beim Verglimmen des Tabaks freigesetzt werden und damit den gleichen Zweck erfüllen (Suchtverstärkung des Nikotins).

--Intelligenz (Diskussion) Diskussion:Tabakverordnung (Deutschland)#c-Intelligenz-2012-11-16T10:31:00.000Z-Kakao11Beantworten

Das erscheint angesichts der Mengenverhältnisse sehr unglaubwürdig. Von welchen Mengen an Lakritz und Ammoniumverbindungen gehst du denn aus? --Shisha-Tom (Diskussion) Diskussion:Tabakverordnung (Deutschland)#c-Shisha-Tom-2012-11-16T16:20:00.000Z-Intelligenz-2012-11-16T10:31:00.000Z11Beantworten

Verbotene Stoffe eingefügt

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Da eine ganze Reihe von Substanzen und Pflanzen den Tabakprodukten nicht zugesetzt werden dürfen habe ich die entsprechende Passage eingearbeitet.

-- Shisha-Tom Diskussion:Tabakverordnung (Deutschland)#c-Shisha-Tom-2011-11-30T19:27:00.000Z-Verbotene Stoffe eingefügt11Beantworten