Diskussion:Sturmlied
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Longinus Müller in Abschnitt Sturmlied von Wilhelm Kube
§ 86a statt § 86 StGB
[Quelltext bearbeiten]Das Singen usw. des Liedes dürfte ebenfalls als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a StGB strafbar sein, nicht nach § 86 StGB. Finde dazu aber in juristischen Datenbanken und beim Verfassungsschutz des Bundes nichts. Hat das Lied noch einen anderen Namen?--Pistazienfresser (Diskussion) Diskussion:Sturmlied#c-Pistazienfresser-2021-07-17T17:10:00.000Z-§ 86a statt § 86 StGB11
Sturmlied von Wilhelm Kube
[Quelltext bearbeiten]Gibt es nicht auch ein Sturmlied von Wilhelm Kube nach der Melodie Ich bin ein Preuße von Heinrich August Neithardt? --Longinus Müller (Diskussion) Diskussion:Sturmlied#c-Longinus Müller-20220804160900-Sturmlied von Wilhelm Kube11