Diskussion:Straßensystem in Deutschland

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Jobw in Abschnitt Tempolimit auf Kraftfahrstraßen
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Definition

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Der Begriff "Straße" wird hier offensichtlich auf die Fahrbahn und die Randbebauung, wie Fußwege, reduziert. Was ist aber mit der Bebauung durch Häuser? Gehören die nicht zur Straße?--91.37.240.7 Diskussion:Stra%C3%9Fensystem in Deutschland#c-91.37.240.7-2009-04-02T09:32:00.000Z-Definition11Beantworten

Nicht in diesem Kontext. Umgangssprachlich ist das nur im Kontext von Postanschriften der Fall; dann spricht man aber auch nicht von einem „Straßensystem“. — 3247 (D) Diskussion:Stra%C3%9Fensystem in Deutschland#c-3247-2009-04-02T18:48:00.000Z-91.37.240.7-2009-04-02T09:32:00.000Z11Beantworten

Tempolimit auf Kraftfahrstraßen

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Hier steht, auf Kraftfahrstraßen, die autobahnmäßig (kreuzungsfrei, Mittelstreifen oder Doppellinie etc.) ausgebaut sind, gelten die gleichen Tempolimits wie auf Autobahnen. Nur für Kraftfahrstraßen? Oder auch für «gelbe Autobahnen», die nicht als Kraftfahrstraßen designiert sind? --Jacek79 (Diskussion) Diskussion:Stra%C3%9Fensystem in Deutschland#c-Jacek79-2012-05-06T14:20:00.000Z-Tempolimit auf Kraftfahrstraßen11Beantworten

Ja, nur auf Kraftfahrstraßen, siehe (§ 18 Abs. 5 StVO)--Jobw (Diskussion) Diskussion:Stra%C3%9Fensystem in Deutschland#c-Jobw-2015-07-25T16:26:00.000Z-Jacek79-2012-05-06T14:20:00.000Z11Beantworten