Diskussion:Steuerabzug
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Tobias heinrich karlsruhe in Abschnitt keine Vergünstigung
keine Vergünstigung
[Quelltext bearbeiten]ein "steuerabzug" ist im rechtlichen sinne keine vergünstigung, sondern genau das gegenteil. so stellt z.b. ein steuerabzug i.s.v. § 50 a estg eine spezielle abgabe dar, die von beschränkt steuerpflichtigen (steuerausländern) mitgliedern eines inl. aufsichtsrates erhoben wird. bitte weiterleiung löschen!
- In der Fachliteratur wird der Begriff Steuerabzug unter anderem auch für den Abzug von Steuervergünstigungen bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer verwendet.--Tobias heinrich karlsruhe Diskussion:Steuerabzug#c-Tobias heinrich karlsruhe-2008-10-14T16:15:00.000Z-keine Vergünstigung11