Diskussion:Stern über Bethlehem

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Ἀστερίσκος in Abschnitt Urheberschutz
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Urheberschutz

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Die Veröffentlichung des Textes ist erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers rechtens. Leider. --Der wahre Jakob (Diskussion) Diskussion:Stern %C3%BCber Bethlehem#c-Der wahre Jakob-2013-12-25T19:44:00.000Z-Urheberschutz11Beantworten

Die Inbesitznahme eines Hauses ist selbst 70 Jahre nach dem Tod des Architekten, Bauherren oder Ersteigentümers nicht rechtens. Leider? --Sokkok 21:24, 10. Nov. 2017 (CET)

...oder mal die Abdruckgenehmigung einholen, Stichwort Kommunikation :) LG--Ἀστερίσκος (Diskussion) Diskussion:Stern %C3%BCber Bethlehem#c-Ἀστερίσκος-2017-11-12T08:47:00.000Z-Urheberschutz11Beantworten