Diskussion:Staatsgewalt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Tagen von 2A02:908:236:C40:15EC:4AA3:6122:4DAD in Abschnitt Definition
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Gewaltmonopol des Staates

[Quelltext bearbeiten]

"Das ähnlich klingende "Gewaltmonopol des Staates" betrifft die andere Bedeutung des Wortes Gewalt: Die Ausübung von körperlichem oder polizeilichem Zwang."
Aber das Gewaltmonopol des Staates ist doch historisch-genetisch gesehen gerade der Vorläufer bzw. die (Vor-)bedingung der Staatsgewalt. Falls der Bürger sich nicht der durch die Staatsgewalten ausgeübten Macht unterwirft, so wird u. U. in letzter Instanz physische Gewalt angewandt. --C.Löser Diskussion 11:20, 9. Apr 2006 (CEST)

Nein, historisch ist das Gewaltmonopol eine spätere Entwicklung, die Staatsgewalt=Herrschaft achtete zunächst nur darauf, dass ihr selbst keine oder möglichst wenig Gewalt angetan wird. Ausserhalb dieses Verhältnisses herrschte z.B. das Faustrecht. Aktuell sind Bestrebungen das Gewaltmonopol des Staates durch Verbot körperlicher Züchtigung auch auf den innerfamiliären Bereich auszudehnen. Lass dich nicht durch den heute vorwiegenden Sprachgebrauch täuschen, ((sonst verliere ich die Gewalt über mein Keyboard, und es könnte auf die Idee kommen, zu beantragen, dir die Verfügungsgewalt über diesen Artikel zu entziehen ;-) )).--Moma 15:17, 30. Apr 2006 (CEST)
Das Verbot körperlicher Züchtigung wurde doch schon längst im BGB umgesetzt :-) --C.Löser Diskussion 15:24, 30. Apr 2006 (CEST)

Demokratie ist das was in Deutschland ist..

[Quelltext bearbeiten]

"In der Bundesrepublik Deutschland gilt – wie in allen demokratischen Staaten - das Prinzip der dreifachen Gewaltenteilung (nach Montesquieu) in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Ausführung) und Judikative (Gerichte)."
bitte? ok, deutschland als demokratisch zu bezeichnen könnte zumindest aus der selbstbeschreibung deutschlands gerechtfertigt sein
aber man kann doch nicht einfach so behaupten das das die einzige mögliche form der demokratie ist, seinbst wenn es sich auf die existierenden staaten bezieht hate ich es für sehr fragwürdig
ein ziemlich unangebrachter einwurf, wie ich finde --83.242.60.47 21:57, 29. Sep 2006 (CEST)

Bitte die korrekten Anführungszeichen nutzen

[Quelltext bearbeiten]

Für die Wikipedia gelten die typographisch korrekten Anführungszeichen „ “ (siehe WP:TYPO)! Die untere Sonderzeichenleiste hat schon ihren Sinn und Zweck! --Mannerheim Diskussion:Staatsgewalt#c-Mannerheim-2007-12-29T00:03:00.000Z-Bitte die korrekten Anführungszeichen nutzen11Beantworten

Wieso auf niederländische Version verlinken?

[Quelltext bearbeiten]

Der Link "Trias politic" führt in die genannte Seite der niederländischen Wikipedia, obwohl der themengleiche Artikel unter "Gewalteinteilung" in deutscher Sprache existiert. Zwar wird dieser in einem früheren Teil des Absatzes genannt. Trotzdem frage ich mich wieso auch auf die niederländische Version verlinkt werden muss. --Theil693930 Diskussion:Staatsgewalt#c-Theil693930-2009-02-06T12:54:00.000Z-Wieso auf niederländische Version verlinken?11Beantworten

[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich spreche Spanisch als Mutterspache und weiss nicht genau die konkrete Meinung dieses Wort. Aber ich denke eure link zu Fanzösisch -> "Souveraineté" nicht ganz korrekt ist. Das Wort hat mehr zu tun mit "Autorité", die bei uns, in lateiniche Sprache zwei Bedeutung meint: 1) Autorität, wie ist in wiki:de bescrieben; und 2) Der Möglichkeit einer Behörde, Kraft zu nutzen, für die Gesezt zu schützen, unter anderem (zB). Wenn ich habe das gut verstanden, "Staatsgewalt" meint was unsere 2. Bedeutung ist, denn ihr könnt die "interwiki links" zu w:es:Autoridad/w:it:Autoritá und so weiter einstellen.--R4m.3sp4d4s Diskussion:Staatsgewalt#c-R4m.3sp4d4s-2012-01-06T14:53:00.000Z-Interwiki-Links11Beantworten

Merkmale von Staaten

[Quelltext bearbeiten]

Das klassische Völkerrecht kennt drei Merkmale des Staates:

Dazu nur eine Anmerkung: Man kann einen Begriff nicht mit Hilfe dreier Begriffe erklären, in denen dieser Begriff vorkommt. MfG Harry8 Diskussion:Staatsgewalt#c-Harry8-2015-10-01T08:25:00.000Z-Merkmale von Staaten11Beantworten

Falsches Zitat

[Quelltext bearbeiten]

Die Fußnote 6 muß lauten: Reinhold Zippelius, Allgemeine Staatslehre, 17. Aufl., § 9 I 1. (nicht signierter Beitrag von 62.156.34.80 (Diskussion) Diskussion:Staatsgewalt#c-62.156.34.80-2017-07-09T15:08:00.000Z-Falsches Zitat11)Beantworten

Findet sich bei Reinhold Zippelius, Geschichte der Staatsideen, 10. Aufl., Kap. 12 c nicht dieselbe Aussage? Benatrevqre …?! Diskussion:Staatsgewalt#c-Benatrevqre-2017-07-10T14:08:00.000Z-62.156.34.80-2017-07-09T15:08:00.000Z11Beantworten
OK, offenkundig stammt das Zitat nicht von dort. Ich habe daher auf das Werk Allgemeine Staatslehre zurückgesetzt. Benatrevqre …?! Diskussion:Staatsgewalt#c-Benatrevqre-2017-07-10T14:15:00.000Z-62.156.34.80-2017-07-09T15:08:00.000Z11Beantworten

Definition

[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff Hoheit wird eingangs im Artikel Hoheit (Staatsrecht) als Ausfluss der Staatsgewalt definiert. Der Artikel Staatsgewalt wird wiederum als Ausübung hoheitlicher Macht definiert. Das erscheint mir wie ein Zirkelschluss. Man müsse einen der Begriffe im jeweiligen Artikel allgemeiner definieren, sodass der andere davon abgeleitet werden kann. Man könnte die Definition im Artikel Staatsgewalt ändern und auf "hoheitlich" in seiner Einleitung zu verzichten. Man könnte dies ersetzen mit: "Ausübung erteilter Macht" oder mit: "Ausübung eingeräumter Macht". Ob die jeweilige Macht dann verfassungsmäßig erteilt oder wie in manchen Diktaturen nur de facto geduldet wird, lässt diese Definition offen.

Alternativ könnte man die Definition im Artikel Hoheit (Staatsrecht) abändern und als "Zuerkennung von Machtbefugnissen" definieren. Ich verstehe Hoheit als etwas, was vor der Staatsgewalt besteht. Die Staatsgewalt wäre dann die Ausübung der hoheitlichen Macht. Inhalt der Staatsgewalt wären schließlich die Hoheitsrechte. Zusätzlich sei noch die Definition des Hoheitsträgers nützlich. Ich erstelle diesen Abschnitt als Sammelstelle für Änderungsvorschläge. Ich bitte darum, Kritik zu äußern und gemeinsam eine möglichst exakte Definition zu liefern. --2A02:908:236:C40:3CD4:8265:69DC:FC97 Diskussion:Staatsgewalt#c-2A02:908:236:C40:3CD4:8265:69DC:FC97-20240814144800-Definition11Beantworten

Was mich an der Definition im Artikel stört, ist, dass Staatsgewalt als Ausübung hoheitlicher Macht definiert wird. Das heißt, die Staatsgewalt wird über die Ausübung der aus der Hoheit entspringenden Hoheitsrechte definiert. Hoheit wird wiederum als Ausfluss der Staatsgewalt definiert. Man findet in einem veröffentlichten Brockhaus-Artikel (19. Jahrhundert) folgende Definition von Hoheit vor: Hoheit nennt man im Staatsrecht den aus den materiellen Rechten der Staatsgewalt fließenden Wirkungskreis des Herrschers."
Dies entspricht der im Artikel Hoheit (Staatsrecht) gegebenen Definition. Die Hoheit sei also Produkt der Staatsgewalt, die Staatsgewalt aber die Ausübung der von der Hoheit herrührenden Hoheitsrechte. Mir fehlt ein Teil der Definition, der bestimmt, was Staatsgewalt vor Errichtung einer Hoheit ist, sodass der restliche Teil der Definition (Ausübung hoheitlicher Macht) die Hoheit nicht als gegeben voraussetzt. Denn letztere ist ja Ausfluss der Staatsgewalt. --2A02:908:236:C40:3CD4:8265:69DC:FC97 Diskussion:Staatsgewalt#c-2A02:908:236:C40:3CD4:8265:69DC:FC97-20240814202700-2A02:908:236:C40:3CD4:8265:69DC:FC97-2024081414480011Beantworten
Entschuldigt die Menge an Text. Zusammenfassung:
Eine treffendere Definition findet sich auf [1] . Ich bin eigentlich kein Freund davon, Definitionen im Wortlaut zu übernehmen, allerdings halte ich es bei einem solch allgemeinen Begriff für annehmbar. Die Definition aus dem verlinkten Artikel lautet: "Staatsgewalt ist die originäre, rechtlich gebundene Herrschaftsmacht über das Staatsgebiet (Gebietshoheit) und das Staatsvolk (Personalhoheit)."
Ergänzen kann man dies um eine Änderung des zurzeit noch bestehenden Textes im Artikel Staatsgewalt:
"Sie äußert sich unter anderem im Tätigsein der Organe und Institutionen des Staates wie z.B. Staatsoberhaupt und Regierung (Verwaltung, besonders Polizei und Armee), Parlament und Gerichte in Form von Hoheitsakten. Die Hoheitsrechte (Hoheit (Staatsrecht)) sind damit Inhalt der Staatsgewalt."
Damit wäre ein Missverständnis, dass die Hoheit als etwas, was vor der Staatsgewalt existiert, vermieden. Aber das ist nur meine persönliche Ansicht, denn so habe ich es beim Lesen missverstanden. Man kann die Definition: "Ausübung hoheitlicher Macht" auch so verstehen, dass die Staatsgewalt die Hoheit induziert und die aus der "selbsterzeugten" Hoheit entspringenden Rechte, die Hoheitsrechte, ausübt. Aber dabei ist nicht ganz klar, aus welcher Macht die Staatsgewalt sich diese Aufgabe setzt (die Hoheit zu erzeugen).
Ich wäre erfreut, wenn jemand seine Ansicht hierzu abgibt. --2A02:908:236:C40:15EC:4AA3:6122:4DAD Diskussion:Staatsgewalt#c-2A02:908:236:C40:15EC:4AA3:6122:4DAD-20240815091300-2A02:908:236:C40:3CD4:8265:69DC:FC97-2024081420270011Beantworten