Diskussion:Sistierung (Polizeirecht)
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Jschwarze in Abschnitt Sistierung nicht zulässig, wenn ein gültiger Personalasuweis vorgelegt wird
Österreich
[Quelltext bearbeiten]In Österreich scheint der Begriff etwas Anderes zu bedeuten, aus http://www.profil.at/articles/1039/560/278888/die-verfolgung-empoerung "Die österreichische Rechtshilfe wurde fürs Erste sistiert." Nahabedere Diskussion:Sistierung (Polizeirecht)#c-Nahabedere-2010-10-03T07:24:00.000Z-Österreich11
Sistierung nicht zulässig, wenn ein gültiger Personalasuweis vorgelegt wird
[Quelltext bearbeiten]siehe http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-rechtsprechung/1697-keine-mitnahme-auf-polizeirevier-bei-vorlage-eines-gueltigen-personalausweises.html (nicht signierter Beitrag von Jschwarze (Diskussion | Beiträge) Diskussion:Sistierung (Polizeirecht)#c-Jschwarze-2010-12-18T15:33:00.000Z-Sistierung nicht zulässig, wenn ein gültiger Personalasuweis vorgelegt wird11)