Diskussion:Schnellfahrstrecke Nürnberg–Erfurt

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Letzter Kommentar: vor 17 Tagen von Bigbug21 in Abschnitt Trassierung für 300 km/h
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Gliederung

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Ein genereller Punkt scheint mir die Gliederung zu sein. Ich halte die für ziemlich unausgegoren. Eine Geschichtsteil sollte m.E. Vorgeschichte - Planung - Bau - spätere Entwicklung umfassen. Dieser hier hört aberbei den Planungen auf; wobei der Baustopp merkwürdigerweise Teil der Planungen ist. Der Rest ist dann komplett auf beide "Strecken"-verteilt,kurioserweise mit den jeweiligen Streckenbeschreibungen zusammen. Wenn das so sinnvoll wäre, dann legt das eindeutig nahe, den Artikel zu teilen. --Global Fish (Diskussion) Diskussion:Schnellfahrstrecke N%C3%BCrnberg%E2%80%93Erfurt#c-Global Fish-2021-05-27T08:49:00.000Z-Gliederung11Beantworten

Güterzüge

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Güterzüge benötigen Lokomotiven mit spezieller ETCS-Zulassung.

Das wäre was Neues. Bisher reichte es doch, dass die Lokomotiven mit einem funktionierenden Fahrzeuggerät, für den ETCS-Level 2 ausgerüstet sind. Solche Scherze wie die Maschinen von DB Cargo, wo dieses Fahrzeuggerät nur in der Länderbetriebsart Schweiz aktiv sind, weil es dafür Zuschüsse in der Schweiz gab, sollten inzwischen Geschichte sein. Ein echtes Problem ist das nicht mehr und auch die Press-Schlepplokomotiven der Reihe 285, die in Belgien registriert sind, laufen mit entsprechenden Geräten. Nur wird die zumindest bis jetzt niemand kaufen, wenn er sie dann nicht auch möglichst intensiv nutzen kann. –Falk2 (Diskussion) Diskussion:Schnellfahrstrecke N%C3%BCrnberg%E2%80%93Erfurt#c-Falk2-20230824145000-Güterzüge11Beantworten

Tatsächlich ist das kein außergewöhnlich besonderes ETCS. Neben einer Ausrüstung nach ETCS-Baseline 2 müssen Fahrzeuge einzelne nationale Bedingungen (NTR) erfüllen. Diese sind jedoch ohnehin üblich, beispielsweise zwei ETCS-Datenfunkgeräte (EDOR). --bigbug21 (Diskussion) Diskussion:Schnellfahrstrecke N%C3%BCrnberg%E2%80%93Erfurt#c-Bigbug21-20230827184800-Falk2-2023082414500011Beantworten
Danke, also kann die »spezielle ETCS-Zulassung« raus. –Falk2 (Diskussion) Diskussion:Schnellfahrstrecke N%C3%BCrnberg%E2%80%93Erfurt#c-Falk2-20230827201100-Bigbug21-2023082718480011Beantworten
Um die VDE 8 befahren zu dürfen, muss halt der Netzzugangstest für deutsches ETCS Baseline 2 absolviert worden sein. Dieser Netzzugangstest ist insoweit "speziell", dass er wirklich nur zur Fahrt auf dem VDE8-Netz berechtigt. Der Netzzugangstest für deutsches ETCS Baseline 3 eröffnet einem hingegen erheblich weitere Einsatzmöglichkeiten des Fahrzeugs (nämlich alle deutschen Strecken, die nach der VDE 8 mit ETCS ausgerüstet wurden und werden). Wer es nicht unbedingt muss, wird sich also den Netzzugangstest für Baseline 2 sparen, und nur den für Baseline 3 machen lassen. --Echoray (Diskussion) Diskussion:Schnellfahrstrecke N%C3%BCrnberg%E2%80%93Erfurt#c-Echoray-20230828073800-Falk2-2023082720110011Beantworten

Trassierung für 300 km/h

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@Bigbug21: Mit dieser Änderung von dir bin ich nicht ganz einverstanden. In der angegebenen Quelle kommt der Begriff „Entwurfsgeschwindigkeit“ nicht vor, stattdessen wird ausdrücklich von der Trassierung gesprochen. Zudem fehlt durch deine Änderung eine grundsätzliche Einordnung in den Kontext, nämlich die damals für später vorgesehene Anhebung der Streckengeschwindigkeit. --PhiH (Diskussion) Diskussion:Schnellfahrstrecke N%C3%BCrnberg%E2%80%93Erfurt#c-PhiH-20240625190300-Trassierung für 300 km/h11Beantworten

Danke für den Hinweis. Das stimmt und wird sogleich wieder glattgezogen. --bigbug21 (Diskussion) Diskussion:Schnellfahrstrecke N%C3%BCrnberg%E2%80%93Erfurt#c-Bigbug21-20240625203500-PhiH-2024062519030011Beantworten