Diskussion:Ripper von Magdeburg

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Eifeljanes in Abschnitt Inhalt
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Lemma/Bezeichnung

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Dass in der DDR eine Tageszeitung vom "Ripper von Magdeburg" getitelt hätte, halte ich für eine saftige Ente. Das wurde gewiss unterm Teppich gehalten, und ob es bis zur BILD durchgedrungen ist, bleibt fraglich. --ahz (Diskussion) Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-AHZ-20230717203900-Lemma/Bezeichnung11Beantworten

@Ahz:Offensichltlich war das so gemeint, dass erst im Zusammenahng mit dem zweiten Prozess (im vereinten Deutschland) dieser Begriff aufkam. --Lutheraner (Diskussion) Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-Lutheraner-20230717204900-AHZ-2023071720390011Beantworten
Vielleicht wäre der Satz besser dann aber besser dort oder aber im Abschnitt „Mediale Rezeption“ aufgehoben, denn aktuell steht er zwischen 1973 und 1974 und fängt zudem noch mit den Worten „Aufgrund der großen Brutalität des Dreifach-Mordes titelten die Tageszeitungen…“ an, so dass man zwangsläufig denken muss, dass es die DDR-Zeitungen waren. Und auch im Abschnitt „Mediale Rezeption“ steht nur, dass über das Verfahren in der DDR nicht berichtet wurde. Das bedeutet aber nicht, dass die Tat nicht in der Presse vorkam.--Hallogen (Diskussion) Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-Hallogen-20230718144300-Lutheraner-2023071720490011Beantworten

Ich schlage eine Verschiebung des Bildzeitungslemmas auf Peter Albrecht (Serienmörder) vor. --ahz (Diskussion) Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-AHZ-20230717215000-Lemma/Bezeichnung11Beantworten

Unter Liste von Serienmördern wird der vollständige Name genannt, dies sollte (je nachdem, wie sich dies juristisch verhält) entweder dort eingekürzt werden und/oder hier ausgeschrieben werden. Oder?--Eifeljanes (Diskussion) Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-Eifeljanes-20230718132300-AHZ-2023071721500011Beantworten
Es ist durchaus rechtlich zweifelhaft, ob man die Namen von Straftätern, die ihre Strafen abgesessen haben, einfach so veröffentlichen darf. Deshalb ist es sachgercht, den Namen zumindest hier nur abzukürzen. --Lutheraner (Diskussion) Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-Lutheraner-20230721110700-Eifeljanes-2023071813230011Beantworten
In der Dokumentation von 2008 heißt es, dass sie seinen Namen nicht nennen dürfen. Trotzdem steht in Artikeln teils sein Name, teilweise auch der von Opfern. Zudem wird selbst in besagter Doku Material eingeblendet, in dem der Name steht. Ist also schwierig zu entscheiden, zumal die Doku recht hemmungslos ist und auch etliche Tatortfotos zeigt, also vielleicht auch nicht der Maßstab sein sollte.--Hallogen (Diskussion) Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-Hallogen-20230721110400-AHZ-2023071721500011Beantworten
Aber weil Journalisten fahrlässig (und in meinen Augen auch unethisch) handeln, müssen und sollten wir so etwas nicht nachmachen. --Lutheraner (Diskussion) Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-Lutheraner-20230721113100-Hallogen-2023072111040011Beantworten
Ich würde hier unter Beachtung des Resozialisierungsgedankens auf die vollständige Nennung des Namens verzichten wollen, da die Strafe nun schon länger vollständig verbüßt wurde (vgl. Wikipedia:Artikel über lebende Personen#Resozialisierung). --Pistazienfresser (Diskussion) Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-Pistazienfresser-20230721120200-Lutheraner-2023072111310011Beantworten
eine Verschiebung sollte auf jeden Fall stattfinden ob nun auf den vollständigen oder einen abgekürzten Namen. Zudem handelt es sich um einen Personenartikel, auch wenn die Einleitung das zu verschleiern versucht. D.h. der Artikel braucht Personendaten und entsprechende Kategorien. --2A01:5241:657:A000:0:0:0:9261 Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-2A01:5241:657:A000:0:0:0:9261-20230721152800-Pistazienfresser-2023072112020011Beantworten
Auch wenn das Lemma reißerisch klingt, halte ich eine Verschiebung auf den Personennamen nicht für geboten. Im Zweifelsfall sollte der Artikel in einen Artikel über die Straftaten umgearbeitet werden. Personendaten verbieten sich in so einem Fall! --Lutheraner (Diskussion) Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-Lutheraner-20230721182400-2A01:5241:657:A000:0:0:0:9261-2023072115280011Beantworten
Ich habe den Namen nun unter der Liste mit Verweis auf diese Disk. abgekürzt. --Eifeljanes (Diskussion) Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-Eifeljanes-20230722071600-Pistazienfresser-2023072112020011Beantworten

Inhaltliche Frage

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Im Artikel steht: „Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung wurde Peter A. im April 1991 nach 18 Jahren aus dem Gefängnis entlassen, da er nach bundesdeutschen Recht schon acht Jahre zu lange dafür verbüßt hatte.“ – Was ist dasmit gemeint? Wofür hatte er nach bundesdeutschem Recht „schon acht Jahre zu lange“ verbüßt? Für den Mord? --2A01:5241:657:A000:0:0:0:9261 Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-2A01:5241:657:A000:0:0:0:9261-20230721093700-Inhaltliche Frage11Beantworten

Vermutlich U-Haft seit Festnahme 1973 und dann Haft nach Urteil (1973 bis 1991 = 18 Jahre). Nach BRD-Recht gilt für lebenslänglich 15 Jahre Haft, die i.d.R. nach 2/3 der Zeit enden, wenn Führung oder Bestimmungen zur Sicherheitsverwahrung dem nicht widersprechen. Sollte (wie die Frage vorab) aber wohl besser von jemanden mit besserer Sachkenntnis oder juristischem Hintergrund gelöst werden. Hab's jetzt unter Portal Diskussion:Recht angemeldet. --Eifeljanes (Diskussion) Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-Eifeljanes-20230721105600-2A01:5241:657:A000:0:0:0:9261-2023072109370011Beantworten
Laut Volksstimme ([1]) war zum Tatzeitpunkt noch nicht 21 und galt daher als Heranwachsender. In dem Artikel sind aber auch zahlreiche andere Sachen falsch (siehe unten), daher bitte nur als Hinweis verstehen.--Hallogen (Diskussion) Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-Hallogen-20230721110400-2A01:5241:657:A000:0:0:0:9261-2023072109370011Beantworten
Also für Mord gilt lebenslang- das heißt auch lebenslang. Nach 15 Jahren wird nur erstmalig geschaut, ob es zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Wie das aber mit JGG ist und ob man da abweicht, bspw. mildert, weiß ich nicht. --Ichigonokonoha (Diskussion) Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-Ichigonokonoha-20230721110900-Hallogen-2023072111040011Beantworten
Sofern auf Heranwachsende nicht Erwachsenenstrafrecht angewendet wird und nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird, beträgt nach § 105 JGG auch für Mord die Höchststrafe 10 Jahre Jugendstrafe. --Pistazienfresser (Diskussion) Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-Pistazienfresser-20230721111000-Hallogen-2023072111040011Beantworten
Das mit der besonderen Schwere der Schuld galt erst ab 2012.
Und wenn nach Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten Zweifel verbleiben, ist auf Heranwachsende Jugendstrafrecht anzuwenden (BGH, 25.09.2007 - 5 StR 375/07 mit weiteren Nachweisen). --Pistazienfresser (Diskussion) Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-Pistazienfresser-20230721112700-Pistazienfresser-2023072111100011Beantworten
(BK) Beides (Zum Tatzeitpunkt Jugendlicher und Anwendung von Jugendstrafrecht, da gäbe es dann höchstens Jugendstrafe bis zu 10 Jahren/Prüfung der Entlassung nach 15 Jahren bei nach Erwachsenenstrafrecht Verurteilten). Ganz genau wird sich dies aus dem Beschluss über die Aussetzung der weiteren Vollstreckung und ggf. über den Straferlass ergeben - der ist aber leider nicht öffentlich. --Opihuck Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-Opihuck-20230721111200-Hallogen-2023072111040011Beantworten
Ich hab jetzt noch mal in die Einzelnachweise geschaut. Und das Erste schreibt: „1991 kommt er – dank der deutschen Einheit – überraschend frei. Denn nach bundesdeutschem Recht hätte er, weil er zur Tatzeit minderjährig war, nie zu Lebenslang verurteilt werden dürfen.“ Das deckt sich mit Volljährigkeit#Geschichte, wonach in der Bundesrepublik das Volljährigkeitsalter erst 1975 von 21 auf 18 Jahre gesenkt wurde. Und für Jugendliche beträgt die Höchststrafe für Mord 10 Jahre (siehe Mord (Deutschland)#Lebenslange_Haftstrafe).
Auf jeden Fall sollte das im Artikel besser erklärt werden, die derzeitige Formulierung – „dafür“ – ist höchst unzureichend.--2A01:5241:657:A000:0:0:0:9261 Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-2A01:5241:657:A000:0:0:0:9261-20230721152200-Opihuck-2023072111120011Beantworten
Vgl. allerdings § 1 JGG mit Änderungen und § 105 JGG mit Änderungen. Nach dem damaligen bundesdeutschen JGG müsste er meiner Meinung nach noch immer als Heranwachsender behandelt werden. --Pistazienfresser (Diskussion) Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-Pistazienfresser-20230721153500-2A01:5241:657:A000:0:0:0:9261-2023072115220011Beantworten
Das im Artikel besser zu erklären hieße, Mutmaßungen und Theorien in den Artikel zu bringen, solange wir nicht mehr wissen (vgl. dagegen aber: Wikipedia:Keine Theoriefindung). --Pistazienfresser (Diskussion) Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-Pistazienfresser-20230721204300-2A01:5241:657:A000:0:0:0:9261-2023072115220011Beantworten

Inhalt

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Ich habe versucht, die Belege zu korrigieren/ergänzen, aber viele Informationen stammten nicht aus den angegebenen Artikeln. Weder steht dort, dass er einen Schulabschluss hat, noch dass er eine Schweißerlehre absolviert hat noch dass diese beim Schwermaschinenbau-Kombinat „Ernst Thälmann“. Mag ja alles stimmen, ist hier aber unbelegt. Ich habe es daher verborgen. Einige andere Behauptungen konnte ich in der WDR-Doku finden (z. B. das Geburtsdatum, das indirekt erwähnt wird). Es wäre sinnvoll, wenn auch die publizierten Bücher/Kapitel zu dem Fall mit berücksichtigt würden, denn da ist noch einiges unklar:

  1. Nirgends in den bisher verwendeten Werken werden Titel der DDR-Zeitungen angeführt, im Gegenteil die MAZ schreibt zu dem Fall: „Ebenfalls markant ist, dass die Medien über Kriminalfälle kaum berichteten. Zeitungsartikel beschränkten sich meist auf Vermisstenanzeigen und Fahndungsaufrufe. 'Eigentlich kannte die DDR keinen Mord', sagt der … Autor Wolfgang Swat. Es galt: Ein Sozialist wird nicht zum Mörder.“([2]) In der WDR-Doku werden auch nur solche Randnotizen aus der Volksstimme der Jahre 1973 und 1974 abgebildet (z. B. Fahndungsanzeige und Notiz zur Berufung), aber keine Titelseiten o. ä. Es bleibt somit vorerst unklar, wo die Bezeichnung als „Ripper von Magdeburg“ erstmals Verwendung fand. Ich habe den Satz verborgen, da er unbelegt ist. Die Bezeichnung ist ohnehin schwierig, da es so gut wie keine Parallelen zum Ripper von London gibt: es war eine Tat, er wurde kurz darauf verhaftet und gestand sofort.
  2. Nirgends heißt es, dass Blutspuren der drei Opfer nachgewiesen wurden. Im Gegenteil: in der WDR-Doku wird ein Dokument aus der Zeit (1974) eingeblendet, in dem ausdrücklich steht, dass man bei der ersten Untersuchung (1973) der Kleidung den Fehler machte, aufzuhören, nachdem man das männliche Opfer nachgewiesen hatte (Stelle im Video, Reupload, YouTube). Zudem hat man das Messer nie gefunden, von dem er behauptete, er habe es über die Friedhofsmauer in Buckau geworfen. Es gibt also „nur“ Nachweise für das männliche Opfer. Der Satz „Daran wurden die Blutspuren der drei getöteten Personen nachgewiesen.“ stimmt somit nicht, daher habe ich ihn gelöscht.
  3. Dazu kommen wenig präzise Angaben in den verschiedenen Medien: (a) laut ARD-Zusammenfassung stach er 200x zu, laut crew-united mehr als 200x([3]), laut MAZ 156x ([4]), laut WDR-Doku 144x, hier stand „fast 200-mal“ – in der WDR-Doku wird die Zahl durch die Ermittlerin genannt und dürfte daher stimmen – (b) laut der WDR-Doku waren die Opfer 17, 21 und 23, laut Volksstimme 17, 20 und 22. Da die Volksstimme die Doku zusammenfasst, ist der Doku wohl Vorrang zu geben – (c) zum Opfer von 1995 heißt es bei der Volksstimme, dass sie 17 war, in der ARD-Zusammenfassung und der WDR-Doku hingegen 16, zudem steht bei der Volksstimme, dass dieser Mord 1994 passierte. Die Angaben der Volksstimme sind also in diesen drei Fällen offenbar falsch.

Überhaupt bestand die gesamte hier angegebene Literatur nur aus Berichten über die WDR-Dokumentation (Volksstimme, ARD), einem Artikel der allgemein derartige Fälle aufführt und einer Gedenkseite. Zwei davon habe ich verborgen, da sie inhaltlich keinerlei Mehrwert besitzen. Ich würde vorschlagen diese zu löschen, ebenso die Volksstimme, die hier als Beleg für den Satz „Über seinen weiteren Verbleib wurden keine Informationen veröffentlicht.“ angeführt wird. Am Ende der Dokumentation werden genau diese Informationen genannt, wenngleich auch nur grob.--Hallogen (Diskussion) Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-Hallogen-20230721110400-Inhalt11Beantworten

Danke Dir für Deine Überarbeitung und die damit verbundenen Mühen! Ich denke, genau so etwas macht den Unterschied zwischen einer Enzyklopädie (mit gesicherten Belegen) gegenüber einem reißerisch-voyeuristischen Boulevard-Journalismus aus. --Eifeljanes (Diskussion) Diskussion:Ripper von Magdeburg#c-Eifeljanes-20230722072000-Hallogen-2023072111040011Beantworten