Diskussion:Reichspfennigmeister

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Letzter Kommentar: vor 6 Tagen von Hvs50 in Abschnitt Johann Heinrich von Harpprecht
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Anmerkungen

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Ich muss immer noch darüber schmunzeln, dass das Reichskammergericht schon damals von Government Shutdowns betroffen war. ein lächelnder Smiley  Im Gegenzug für diese Freude ein paar Anregungen von mir:

Der Begriff „Legstadt“ wird einige Absätze vor seiner Erklärung verwendet. Wenn dieser Begriff erklärungsbedürftig ist, wäre die Erklärung schon bei der ersten Begriffsverwendung indiziert.

Der Artikel suggeriert, wenn ich nichts durcheinander gebracht habe, dass es nach 1557 zwei (2) Reichspfennigmeister gab, nämlich einen in Leipzig, einen zweiten in Augsburg und einen dritten am Reichskammergericht. (???) – Diese Unstimmigkeit sollte beseitigt werden. Viele Grüße --W. B. Jaeger (Diskussion) Diskussion:Reichspfennigmeister#c-W. B. Jaeger-2020-05-10T14:14:00.000Z-Anmerkungen11Beantworten

Das mit den Legstädten verstehe ich nicht. Bei der ersten Erwähnung wird doch erläutert, dass in diesen Städten die Gelder eingesammelt wurden. Dass dazu später noch etwas mehr erklärt wird, sollte dem ja nicht hinderlich sein. Und ja, es gab drei Pfennigmeister auf Reichsebene. Völlig korrekt erkannt. Gruß Finanzer (Diskussion) Diskussion:Reichspfennigmeister#c-Finanzer-2020-05-18T20:35:00.000Z-W. B. Jaeger-2020-05-10T14:14:00.000Z11Beantworten
Hallo Finanzer, weil es Geschmackssache ist, wo man was am besten erklärt, habe ich Deinen hochinteressanten Artikel nicht einfach umgeschrieben. Es war, wie erwähnt, eine freundlich gemeinte Anmerkung, weil ich dachte, dass sich dadurch die Kohärenz/Lesbarkeit des Artikels noch steigern lässt. Es ist aber Deine Entscheidung …
Das Nachzählen der drei Reichspfenningmeister war eigentlich als nachträgliche Begründung dafür gedacht, dass ich die Passage "Wie bereits erwähnt war Amt des Reichspfennigmeister doppelt besetzt" gelöscht habe. Natürlich hätte ich diese Begründung schon zum Löschzeitpunkt geben sollen, hatte damals aber irgendwie zu schnell auf Änderungen veröffentlichen gedrückt, wofür ich mich entschuldige. Beste Grüße --W. B. Jaeger (Diskussion) Diskussion:Reichspfennigmeister#c-W. B. Jaeger-2020-05-24T16:42:00.000Z-Finanzer-2020-05-18T20:35:00.000Z11Beantworten

Johann Heinrich von Harpprecht

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Eisenhart hat sich in seinem ADB-Artikel über Harpprecht nebulös ausgedrückt. Weil aber unter den Pfenningmeisterei-Berichten Harpprecht nie auftaucht, habe ich die von J. H. Reuß verfasste Biographie in: Beiträge zur neuesten Geschichte der Reichsgerichtlichen Verfassung und Praxis, Band 3, S. 1-62, 1790, zu Rate gezogen. Des Rätsels Lösung: Es gab neben dem Amt des Reichspfenningmeisters ein Gremium zu seiner Unterstützung, nämlich die (Kammergerichts-) "Deputation bei der Pfennigmeistereykasse". Und eben hierzu war Harpprecht ab 1762 "mitdeputirt". Aus Altersgründen ist er dann 1773 aus dieser Deputation ausgeschieden, war aber wohl noch bis zum Ende der 1769 eröffneten Visitation des Kammergerichts durch eine Deputation des Reichstags in die Arbeit dieser Visitatoren eingebunden, da er damals wohl einer der dienstältesten Beisitzerinnen (=Adsessoren) war. Übrigens: noch 1796 finde ich in gedruckten Quellen nur die Schreibweise "Pfenningmeister". --Hvs50 (Diskussion) Diskussion:Reichspfennigmeister#c-Hvs50-20240925122200-Johann Heinrich von Harpprecht11Beantworten