Diskussion:Referendariat

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Letzter Kommentar: vor 19 Jahren von Thkoch2001
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  • Ich würde den Artikel gerne aufspalten und für jedes Referendariat einen eigenen Artikel schreiben. (Rechtsreferendariat, Lehramtsreferendariat, etc.) Zum einen ist der Artikel bereits zu lang, zum anderen interessiert man sich meist nur für eines der Referendariate. -- Thkoch2001 Diskussion:Referendariat#c-Thkoch2001-2005-05-20T17:07:00.000Z11Beantworten
  • Frage: ist die Kategorie "Pädagogik" noch richtig? Rechtsreferendariat und technisches Referendariat passen nicht unbedingt da hinein...

Warum willst du für jedes Referendariat ein eigenes Lemma. Das sind doch im Ewsentlichen die gleichen Grundsätze: Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen ... Die Ausbildungsinhalte würde ich eher beim jeweiligen Beruf unterbringen. Die Kategorie "Pädagogik" kann so nicht stimmen, es geht doch um Beamtenrecht bzw. Ausbildung - Referendar beschreibt ein bestimmtes Rechtsverhältnis und ist kein Titel. --Wangen 18:00, 11. Mär 2006 (CET)

Führerschein Begriffe

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Siehe Auch

Ergänzung Diskussion

Der Führerschein wird auf Probe ausgestellt und man findet sich in einer Referendarzeit ich weiß aber nicht ob der Begriff dafür genutzt wird. 

2003:F0:7F1A:8D33:2D88:A8B2:3EC0:65BB

Beamtenrechtsrahmengesetz

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Mit der beschlossenen Föderalismusreform entfällt die Rahmengesetzgebung nach Art. 75 GG. Während der Bund für seine Bundesbeamten die Gesetzeszuständigkeit hat, erhalten die Länder die Gesetzeskompetenz für ihre Landesbeamten. Das Beamtenrechtsrahmengesetz wurde mit Wirkung vom 1. April 2009 durch das Beamtenstatusgesetz ersetzt.[1] Am 19. Juni 2008 ist das Beamtenstatusgesetz verkündet worden. Danach bleiben auch für die Zeit nach dem 1. April 2009 das Kapitel II (§§ 121–133f BRRG) sowie § 135 BRRG wirksam.

Beamtenrechtsrahmengesetz11