Diskussion:Popularklage
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Kh80 in Abschnitt Popularklage
Popularklage
[Quelltext bearbeiten]"Eine Ausnahme ist die in der Verfassung des Freistaates Bayern in Artikel 98 Satz 4 vorgesehene Möglichkeit für jedermann, Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einzulegen"
Im Artikel 98 der Bayerischen Verfassung [1] steht zu diesem Thema überhaupt nichts, einen Satz 4 gibt es gar nicht. Welcher Scherzbold hat sich dass denn ausgedacht? -- ~~Flo~~ Diskussion:Popularklage#c-Superflo1980-2008-07-30T17:18:00.000Z-Popularklage11
- Satz 4, der auch in der PDF-Datei enthalten ist, lautet: "Der Verfassungsgerichtshof hat Gesetze und Verordnungen für nichtig zu erklären, die ein Grundrecht verfassungswidrig einschränken." Man müsste im WP-Artikel in diesem Zusammenhang auch noch auf Art. 2 Nr. 7 i.V.m. 55 VfGHG verweisen. -- kh80 •?!• Diskussion:Popularklage#c-Kh80-2008-07-30T17:53:00.000Z-Superflo1980-2008-07-30T17:18:00.000Z11