Diskussion:Polizeiruf 110: Vor aller Augen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Heletz in Abschnitt Verstoß gegen Arztgeheimnis
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Verstoß gegen Arztgeheimnis

[Quelltext bearbeiten]

Die Polizei wird benachrichtigt von einem Arzt, obwohl die Patientin noch lebt. Das wäre im wirklichen wahren Leben ein klarer Verstoß gegen das Arztgeheimnis und somit strafbar, da keine Einwilligung der Patientin vorliegt. Obwohl in Fernsehkrimis oft das rechtsstaatliche Vorgehen der Behörden betont wird („Das kriegen wir beim Staatsanwalt nie durch!“ oder „Haben wir den Beschluss?“) sind derartige Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze in Krimis nicht selten (z.B. in Bezug auf das Arztgeheimnis: „Bei Schussverletzungen müssen wir immer die Polizei verständigen!“). Was mich interessieren würde: Das scheint ja auf Filmhochschulen (wirklichkeitswidrig) so gelehrt zu werden: Gibt es für dieses Phänomen eine Bezeichnung? --Heletz (Diskussion) Diskussion:Polizeiruf 110: Vor aller Augen#c-Heletz-20240802190000-Verstoß gegen Arztgeheimnis11Beantworten