Diskussion:Pflicht/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von ClaudeWiko in Abschnitt Sollen
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Begriffsklärung

Ich habe hier eine Begriffklärung eingebaut, weil sollen ein Redirekt auf Pflicht darstellt. Falls das nicht auf Zustimmung stößt, müssten wir Sollen zur Begriffsklärungsseite ausbauen. --MfG: --FTH DISK Diskussion:Pflicht/Archiv/1#c-FlorianThomasHofmann-2007-10-15T13:06:00.000Z-Begriffsklärung11

Pflicht zur Weitergabe des menschlichen Lebens unbelegt

Bitte Quelle nachliefern. --89.50.144.57 Diskussion:Pflicht/Archiv/1#c-89.50.144.57-2008-02-13T13:26:00.000Z-Pflicht zur Weitergabe des menschlichen Lebens unbelegt11

Ob es die Pflicht eines Lebewesens ist, das Leben weiter zu geben, ist eine Frage die man getrennt behandeln sollte. Wenn man davon ausgeht dass die Natur einige Primärfunktionen hat, und diese u.A. auch das Fortbestehen des Lebens ist, dann ist es eine Pflicht! Wenn man nun den Menschen gesondert behandelt, biologisch eben nicht als Tier, dann könnte man sagen dass es keine Pflicht darin besteht das Leben weiter zu geben. Sehen wir uns aber als biologisch weiterentwickelte Tiere dann ist das "weitergeben vom Leben" nicht nur eine Pflicht sondern der Primärgrund unserer Existenz! Wenn man von der Natur ausgeht, erkennt man dass diese nicht auf Ideologien oder Weltansichten oder Gesellschaftliche Regeln basiert sondern auf das Weitergeben und Sichern des Lebens. Alle Tiere, ausnahmslos, haben den Drang sich fortzupflanzen. Dieser ist manchmal sogar stärker als der Überlebensdrang (viele Männchen verlieren sogar dabei ihr Leben!) oder deren Leben endet nach der Fortpflanzung (z.B. Forellen). Einige Tiere leben nur ein paar Tage, und deren Leben ist vorbei wenn die Fortpflanzung gesichert ist (Eintagsfliege). Löwen töten die nachkommen vorheriger Männchen nur damit deren nachkommen gesichert werden. Man erkennt also ein Muster...Leben muss, der Natur nach, immer der primäre Grund sein! So gesehen ist das Sichern eines oder mehrere Nachkomme DER Primärgrund des Lebens! Alles andere ist eben nur Gesellschaftlich anerkannt aber nicht unbedingt von der Natur so gewollt oder vorgesehen. Karriere, Geld machen, Arbeiten, Haus bauen, Konsum u.s.w. sind Nebensachen, was die Natur angeht. Wen man alles Gesellschaftliche, Ideologische, Religiöse, politische auslässt dann bleibt nur das Sichern des Fortbestehen. Die "Lust am Sex" ist so von der Natur gewollt. Diese "Lust" sichert den Fortbestand. Deshalb ist Sex eine der wichtigsten Faktoren im Leben. Es hat zwar mit Lust zu tun aber der primäre Grund ist das Fortbestehen und weitergeben des Lebens! Diesen Drang kann man auch nicht leicht "abschalten". Die Lust nach Sex ist genau so stark, wenn nicht sogar stärker, als alle andere Dränge! Und das ist, von der Natur (unsere Programmierung)her, so gewollt. (nicht signierter Beitrag von KonTyr (Diskussion | Beiträge) Diskussion:Pflicht/Archiv/1#c-KonTyr-2020-05-03T12:47:00.000Z-Pflicht zur Weitergabe des menschlichen Lebens unbelegt11)

Theologie

Hallo Benedikt, deine Begründung für den Revert im Artikel Pflicht kann ich nicht nachvollziehen. Was verstehst du unter "weiterführend"? Zudem werden nun unter dem Untertitel "Christentum" Richtlinien für Katholiken erläutert. "Christentum" ist aber ein Oberbegriff und sicherlich nicht mit der Katholischen Kirche identisch. Da ich meine Version daher zumindest für weniger falsch als diejenige von Benutzer:Franz Kappes halte, habe ich nochmals revertiert. Vor einem Editwar bitte ich dich, hier zu antworten. --Mc-404 Diskussion:Pflicht/Archiv/1#c-Mc-404-2008-03-25T09:20:00.000Z-Theologie11

Hallo Mc-404, ich kann an der Version von Franz nichts Falsches entdecken. Was stimmt dort Deiner Meinung nach nicht? Gruß --Benedikt Balver Diskussion:Pflicht/Archiv/1#c-Benedikt Balver-2008-03-25T09:24:00.000Z-Mc-404-2008-03-25T09:20:00.000Z11
Siehe meinen ursprünglichen Beitrag: der Untertitel "Christentum" passt nicht zu den nachführenden Erläuterungen, die sich ausschliesslich auf die Katholische Kirche beziehen. --Mc-404 Diskussion:Pflicht/Archiv/1#c-Mc-404-2008-03-25T09:32:00.000Z-Benedikt Balver-2008-03-25T09:24:00.000Z11
Oh, Du hast Recht. Entschuldige bitte. Gibt es von außerkatholischer Seite ähnliches? Dann wäre ich Dir dankbar, wenn Du das in den Artikel einfließen lassen könntest. --Benedikt Balver Diskussion:Pflicht/Archiv/1#c-Benedikt Balver-2008-03-25T09:34:00.000Z-Mc-404-2008-03-25T09:32:00.000Z11
Habe mal konfessionsübergreifend verlinkt. Gruß --Benedikt Balver Diskussion:Pflicht/Archiv/1#c-Benedikt Balver-2008-03-25T09:36:00.000Z-Mc-404-2008-03-25T09:32:00.000Z11
das bringt nix - Leo und Pius waren katholiken; die evangelische soziallehre hat sicher ähnliche wurzeln wie die katholische, aber nicht diese beiden päpste. --Rax post Diskussion:Pflicht/Archiv/1#c-Rax-2008-03-25T16:02:00.000Z-Benedikt Balver-2008-03-25T09:36:00.000Z11

Begriff unklar

Was soll eine "rechtliche" Pflicht sein?

Und v.a. wie passt das zu der im Absatz davor getroffenen Unterscheidung von moralischem Recht und moralischer Pflicht?

Was soll "moralisches Recht" und "moralische Pflicht" sein?

Da werden m.E. viele Begriffe miteinander vermischt, die man auseinander halten sollte.

88.117.79.183 Diskussion:Pflicht/Archiv/1#c-88.117.79.183-2008-09-14T04:34:00.000Z-Begriff unklar11

Ehemann/Ehefrau

Hier fehlt ein Hinweis auf die Pflichten des Ehemannes und der Ehefrau. --89.50.114.77 Diskussion:Pflicht/Archiv/1#c-89.50.114.77-2008-09-22T06:38:00.000Z-Ehemann/Ehefrau11

S. Ehelicher_Beischlaf? 84.163.74.65 Diskussion:Pflicht/Archiv/1#c-84.163.74.65-2017-09-20T08:34:00.000Z-Ehemann/Ehefrau11

Zwang und Pflicht

Im letzten Satz "...entlässt nicht aus der Pflicht." ist ein Widerspruch:

"...In Abgrenzung zum Zwang unterscheidet sich die Pflicht dadurch, ... Konsens beruht. Erforderlich ist demnach, dass ein Pflichtausübender die Notwendigkeit der Ausübung selbst erkennt und einsieht... ...Beim Zwang hingegen wird etwas abverlangt ggf. auch ohne Einverständnis oder Einsicht. Das Erzwungene kann dann angenommen, abgewiesen oder erduldet werden und entlässt nicht aus der Pflicht."

Wenn die Pflicht Konsens und Einsicht erfordert, dann schließt der Zwang ohne Einsicht die Pflicht aus. Folglich kann das Abweisen des Zwangs nicht zum fortbestehen einer Pflicht führen, wie es die Worte "...entlässt nicht aus der Pflicht" nahelegen. Entweder ist es eingesehen und Pflicht oder nicht eingesehen und Zwang, dann kann das Widersetzen zwar eine Strafe nach sich ziehen, aber nicht zu einer fortbestehenden (nicht entlassenen) Pflicht führen, lediglich der Zwang kann weiter bestehen.-- alaska (Diskussion:Pflicht/Archiv/1#c-Alaska hal-2011-11-13T04:25:00.000Z-Zwang und Pflicht11, Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Was die Beziehung von Pflicht zu Zwang angeht, sehe ich immer noch viele Widersprüche in dem Artikel. Was genau unterscheidet Pflicht von Zwang? Als Beispiel wird der Polizist genannt, der sich der "Autorität des Gesetzgebers verpflichtet". Das zentrale Wort hierbei ist "sich verpflichtet". Dies bedeutet einen vorhergehenden freien Willensakt, aus dem dann die Pflicht erwächst. Ebenso wie der Verpflichtung des Soldaten ein Treueeid voransteht. Demgegenüber kann ein Staat auch einfach Zwang ausüben. Kann es sich dann auch noch um eine Pflicht handeln? Und auch die Gesellschaft kann Zwang ausüben. Staatlicher oder gesellschaftlicher Zwang sind wieder etwas unterschiedliches. Dies wird sehr schwammig umschrieben, mit "was aus moralischen Gründen getan werden muß". Dazu kann es aber sehr unterschiedliche Auffassungen geben. Später wird dies auch wieder relativiert, in dem die "Findung eines Konsens" vorausgesetzt wird. Was aber geschieht, wenn es keinen Konsens gibt, bzw. der Gezwungene die Auffassung der Erzwinger nicht teilt? Ich habe ein bisschen den Eindruck, daß in dem Artikel dem Begriff der Pflicht, schon von Anfang an die Vorstellung der Rechtswissenschaft aufgezwungen werden soll, die eigentlich nur eine sehr spezielle Variante darstellt. Wäre es nicht viel sauberer, von Pflicht zunächst nur dann zu sprechen, wenn es sich um einen freien Willensakt handelt und erst später Schritt für Schritt, erst den Begriff gesellschaftlichen Zwangs und dann den Begriff einer staatlich "erzwungenen Pflicht" einzuführen? Dann würde auch viel klarer werden, was denn genau die Pflicht vom Zwang unterscheidet und welche Widersprüche es in den Begrifflichkeiten gibt.alaska Diskussion:Pflicht/Archiv/1#c-Alaska hal-2012-02-27T14:32:00.000Z-Zwang und Pflicht11

Der Artikel wird immer schlechter. Er verschiebt sich immer weiter in Richtung der staatlich/rechtswissenschaftlichen Sonderdeutung von Pflicht und ordnet sich dieser nun schon im ersten Abschnitt unter, obwohl sie ursprünglich eigentlich nur einen exotischen Unterpunkt in den Begriffsdeutungen bildete. Die Grenzen zwischen Pflicht und Zwang verwischen immer mehr, wodurch der Begriff immer unklarer statt klarer wird. Die rechtswissenschaftliche Deutung ist aus der Notwendigkeit heraus geboren, staatlichen Zwang ausüben zu wollen, ohne diesen als solchen deklarieren zu müssen. Zu diesem Zweck wurde die erzwingbare Pflicht erfunden, es ist halt einfacher eine Sanktion zu verhängen, wenn man einfach sagt, derjenige habe seine Pflichten verletzt. Tatsächlich beruht Pflicht aber auf der Verpflichtung, wie das Wort schon sagt, und diese kann nur und ausschließlich freiwillig aufgrund innerer Einsicht geschehen. Alles andere ist Zwang und keine Pflicht. Die deutsche Wikipedia wird immer mehr zum staatlich/sozialistischen Propagandainstrument, einer weitergehenden Mitarbeit nicht würdig. Sehr schade. --alaska (Diskussion) Diskussion:Pflicht/Archiv/1#c-Alaska hal-2013-01-07T02:08:00.000Z-Zwang und Pflicht11

Sollen

"Pflicht, alternativ auch ein Sollen oder Müssen" Sollen hat nichts mit Pflicht zu tun. Bsp: "das sollten sie lieber sein lassen", also ein Verhaltensvorschlag/-empfehlung versus "das dürfen sie nicht" als Verbot. --ClaudeWiko (Diskussion) Diskussion:Pflicht/Archiv/1#c-ClaudeWiko-20230621063800-Sollen11