Diskussion:Partei (Recht)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Fan-vom-Wiki in Abschnitt Österreich
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Staatsanwaltschaft

[Quelltext bearbeiten]

Ist denn die Staatsanwaltschaft nicht eine Prozesspartei im Strafprozess? mfg. --Itu Diskussion:Partei (Recht)#c-Itu-2011-05-20T16:27:00.000Z-Staatsanwaltschaft11Beantworten

Das habe ich mich auch gefragt. Und unter welcher Parteibezeichnung tritt sie auf? "Staatsanwaltschaft", "Das Land", "Das Volk"? In amerikanischen Krimis hört man ja solche Termini, aber wie es hier ist... --109.44.1.251 Diskussion:Partei (Recht)#c-109.44.1.251-2014-04-06T16:01:00.000Z-Itu-2011-05-20T16:27:00.000Z11Beantworten

Österreich

[Quelltext bearbeiten]

„Partei: Parteien sind Personen, die einen Antrag auf Entscheidung durch die Behörde oder das Gericht stellen. Als Parteien werden auch die Partnerinnen/die Partner eines Vertrags oder Rechtsgeschäfts bezeichnet. Hinweis: Parteien im Gerichtsverfahren sind die Klägerin/der Kläger, die Angeklagte/der Angeklagte, die Beklagte/der Beklagte.“

Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/P/Seite.991234.html --Fan-vom-Wiki (Diskussion) Diskussion:Partei (Recht)#c-Fan-vom-Wiki-20221224151000-Österreich11Beantworten

Schön, und weiter? Möchtest du fehlende Informationen noch belegt in den Artikel einbauen? --Benatrevqre …?! Diskussion:Partei (Recht)#c-Benatrevqre-20230528201200-Fan-vom-Wiki-2022122415100011Beantworten
Nein, möchte vorerst nicht selber machen :) --Fan-vom-Wiki (Diskussion) Diskussion:Partei (Recht)#c-Fan-vom-Wiki-20230528203000-Benatrevqre-2023052820120011Beantworten