Diskussion:Nachrücker

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Letzter Kommentar: vor 15 Tagen von Dynam1te3 in Abschnitt Nachrücken bei Verlust eines Mandats
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Nachrücken bei Überhang

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3. Absatz ("Bekam bei der Bundestagswahl [...], so wird das freigewordene Mandat [...] nicht wieder besetzt. [...]"): Ich glaube, dass dies seit Einführung von Ausgleichsmandaten (ab BTW2013) so nicht mehr stimmt. Sicher bin ich mir allerdings nicht. Weiß jemand mehr? --Hotte07 (Diskussion) Diskussion:Nachr%C3%BCcker#c-Hotte07-2015-09-09T07:54:00.000Z-Nachrücken bei Überhang11Beantworten

Das ist wohl richtig, z.B. ist Nina Warken 2018 für die CDU Baden-Württemberg in den Bundestag nachgerückt, obwohl die CDU in Baden-Württemberg Überhangmandate hat. Meines Wissens gab es aber noch keine Entscheidung des BVerfG, ob diese neue Praxis zulässig ist.--141.100.201.16 Diskussion:Nachr%C3%BCcker#c-141.100.201.16-2020-01-29T14:04:00.000Z-Hotte07-2015-09-09T07:54:00.000Z11Beantworten
ICh weiß das jetzt nicht genau, aber ich meine mal gehört zu haben, dass es vor ein paar JAhren das sog. „Nachrücken in den Überhang“ noch gegeben hat. War aber umstritten, und ich glaube, das gibt es jetzt nicht mehr. -- Dynam1te3 (Diskussion) Diskussion:Nachr%C3%BCcker#c-Dynam1te3-20240901233800-141.100.201.16-2020-01-29T14:04:00.000Z11Beantworten

Nachrücken bei Verlust eines Mandats

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Ich habe eine inhaltliche Lücke im Artikel gefunden. Und zwar: Es gibt Konstellationen, bei denen ein Abgeordneter sein Mandat wegen Parteiverbot verliert, seine Liste aber im Parlament vertreten bleibt. Dies kann beispielsweise passieren, wenn ein Abgeordneter zunächst über eine demokratische Partei gewählt wird, dann aber zu einer anderen Partei überläuft und diese dann verboten wird. In diesem Fall verliert der Abgeordnete sein Mandat. Die Liste, über die er gewählt wurde, bleibt hingegen im Parlament vertreten - mit allerdings der EInschränkung, dass der eine ausgeschiedene Abgeordnete nicht durch einen Nachrücker ersetzt wird, sondern der eine betroffene Sitz für den Rest der Legislaturperiode verloren geht. Diese Konstellation gab es in den 1950ern mal, als ein Unionsabgeordneter zur SRP übergelaufen ist, die danach verboten wurde. Die Union hat dann auf Nachrücken geklagt und verloren. Wäre es möglich, dass das noch im Artikel eingearbeitet wird? Weitere Frage: Was passiert, wenn ein Abgeordneter sein Mandat wegen Aberkennung des Wahlrechts oder wegen Stasi-Vergangenheit verliert? (Letztere Variante ist in Sachsen möglich.) Darf dann auch ein Nachrücker den Sitz übernehmen? Oder geht der Sitz ebenfalls unter? Das müsste imo auch noch in den Artikel rein. -- Dynam1te3 (Diskussion) Diskussion:Nachr%C3%BCcker#c-Dynam1te3-20240901234500-Nachrücken bei Verlust eines Mandats11Beantworten