Diskussion:Musiktitel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Androl in Abschnitt Was bedeutet dieser Satz?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

noch ungeklärt!--Saginet55 (Diskussion) Diskussion:Musiktitel#c-Saginet55-2013-09-03T15:55:00.000Z11Beantworten

Zum Löschantrag

[Quelltext bearbeiten]

Die Löschbegründung offenbart, das Saginet55 weder den juristischen Sachverstand noch den Überblick besitzt, um diesen Artikel beurteilen zu können. „Musiktitel“ besitzt keine Redundanz zu „Musikalisches Werk“, weil letzterer Artikel das Musikstück betrifft und ersterer den Titel hierzu; beide sind rechtlich getrennt zu beurteilen, weil das Musikstück im Urheberrecht und der Musiktitel meist im Markenrecht behandelt wird. Im Artikel „Musiktitel“ wird die Rechtslage systematisch durch Erwähnung der 4 möglichen rechtlichen Anspruchsgrundlagen dargestellt, die sodann erläutert werden. Die Quellen dürfen im Rahmen der juristisch zulässigen Analogie (Recht) auch auf Musiktitel angewandt werden und besitzen deshalb Relevanz für diesen Artikel. Der Artikel ist aus diesen Gründen weder redundant noch eine „lustig bunte Theoriefindung der rechtlichen Seite“. Durcheinander geworfen wird hier mithin nichts, die Anspruchsgrundlagen werden behandelt, die Quellen gehören zum Thema. Er steht gleichberechtigt neben den Artikeln über Buchtitel und Filmtitel, die gleichermaßen relevant sind und für die es keinen Löschantrag gibt. Der Löschantrag ist deshalb falsch und stellt zudem eine Ungleichbehandlung gegenüber den beiden anderen Artikeln dar.--Wowo2008 (Diskussion) Diskussion:Musiktitel#c-Wowo2008-2013-08-14T15:30:00.000Z-Zum Löschantrag11Beantworten

Offene Löschdiskussion vom 19. Juli 2013 bis 3. September 2013

[Quelltext bearbeiten]

Verschoben aus dem Archiv der Löschdiskussion vom 19.7.2013. --Saginet55 (Diskussion) Diskussion:Musiktitel#c-Saginet55-2013-09-03T15:55:00.000Z-Offene Löschdiskussion vom 19. Juli 2013 bis 3. September 201311Beantworten

Synonym für das Wort Musikstück als Lemma, redundant zu Musikalisches Werk, lustig bunte Theoriefindung der rechtlichen Seite, hier werden Urheberrechtsgesetz, Markenrecht und alles wovon der Autor je gehört hat durcheinander geworfen. Das spiegelt sich auch in den Einzelbelegen, denn das hat mit Werktitelschutz reichlich wenig zu tun. --Saginet55 (Diskussion) Diskussion:Musiktitel#c-Saginet55-2013-07-19T11:20:00.000Z-Musiktitel (bleibt)11Beantworten

Zustimmung, laut Duden „(besonders im Bereich der Unterhaltungsmusik) unter einem bestimmten Titel als CD, Schallplatte o. Ä. veröffentlichtes musikalisches Werk“, der Rest gehört falls irgendwie brauchbar in Musikalisches Werk, dann redirect wie Musikstück--in dubio Zweifel? Diskussion:Musiktitel#c-In dubio pro dubio-2013-07-19T15:12:00.000Z-Saginet55-2013-07-19T11:20:00.000Z11Beantworten
+1. Redundant und inhaltlich eher zweifelhaft. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum Diskussion:Musiktitel#c-UHT-2013-07-19T19:02:00.000Z-In dubio pro dubio-2013-07-19T15:12:00.000Z11Beantworten
Wie in dubio halte ich es für sinnvoll, von einer allgemein geteilten Definition wie bei Duden auszugehen. Der Artikel fokussiert zwar den insbesondere aus dem Markenrecht abgeleiteten Werktitel-Schutz, wird aber in der Praxis ganz anders verlinkt, nämlich alltagssprachich, also synonym zu Musikstück (vgl. etwa in Musikcharts erster Satz). Die gegebene Definition („Unter Musiktitel versteht man den Werktitel eines Musikstücks, unter dem es veröffentlicht (publiziert) wird.“) ist ohne Beleg Theoriefindung und eine falsche Engführung.
Soweit der Artikel den Werktitelschutz behandelt, ist es sonderbar, dass er sich alleine auf Tonwerke bezieht, obgleich die Situation bei Druckschriften, Filmwerken oder Bühnenwerken eigentlich kaum anders ist. (Es werden ohnehin auch höchstrichterliche Entscheidungen einzitiert, die sich auf Filmwerke wie Winnetous Rückkehr beziehen.) Evtl. ist ein Einarbeiten der entsprechenden Passagen in den sehr knappen Artikel Werktitel teilweise sinnvoll.
Soweit musikalische Aspekte behandelt werden: Weiterleitung auf Musikalisches Werk ist ausreichend.--Engelbaet (Diskussion) Diskussion:Musiktitel#c-Engelbaet-2013-07-21T13:24:00.000Z-UHT-2013-07-19T19:02:00.000Z11Beantworten
In Werktitel erwähnen und dann eine Weiterleitung einrichten. Außerdem könnten Buchtitel und Filmtitel mit eingebaut werden. Denn der Titelschutz ist vom Medium unabhängig. Auf diesen neuen Artikel könnten alle drei Begriffe weiterleiten. Ich schau mal, was ich morgen oder am WE dazu machen kann - andererseits soll das Wetter am WE klasse sein ... Grüße --h-stt !? Diskussion:Musiktitel#c-H-stt-2013-07-25T14:36:00.000Z-Saginet55-2013-07-19T11:20:00.000Z11Beantworten
So, ich habe alles wichtige aus Musiktitel in Werktitel eingearbeitet. Jetzt bitte ich um Stimmen, ob man aus Musiktitel eine BKL machen kann: auf Musikalisches Werk und Werkttitel, aus Buchtitel würde ich gerne eine Weiterleitung auf Werktitel machen und bei Filmtitel würde ich gerne oben einen Absatz schreiben, der auf Werktitel verweist und dann den Rest etwas umformuliert behalten. Was meint ihr? Grüße --h-stt !? Diskussion:Musiktitel#c-H-stt-2013-07-26T12:19:00.000Z-H-stt-2013-07-25T14:36:00.000Z11Beantworten
Dankeschön, ich stimme dem voll zu. Grüßle--Saginet55 (Diskussion) Diskussion:Musiktitel#c-Saginet55-2013-07-28T19:19:00.000Z-H-stt-2013-07-26T12:19:00.000Z11Beantworten
Prima. So macht das derzeit am meisten Sinn.--Engelbaet (Diskussion) Diskussion:Musiktitel#c-Engelbaet-2013-07-29T13:54:00.000Z-Saginet55-2013-07-28T19:19:00.000Z11Beantworten

Die Löschbegründung offenbart, das Saginet55 weder den juristischen Sachverstand noch den Überblick besitzt, um diesen Artikel beurteilen zu können. „Musiktitel“ besitzt keine Redundanz zu „Musikalisches Werk“, weil letzterer Artikel das Musikstück betrifft und ersterer den Titel hierzu; beide sind rechtlich getrennt zu beurteilen, weil das Musikstück im Urheberrecht und der Musiktitel meist im Markenrecht behandelt wird. Im Artikel „Musiktitel“ wird die Rechtslage systematisch durch Erwähnung der 4 möglichen rechtlichen Anspruchsgrundlagen dargestellt, die sodann erläutert werden. Die Quellen dürfen im Rahmen der juristisch zulässigen Analogie (Recht) auch auf Musiktitel angewandt werden und besitzen deshalb Relevanz für diesen Artikel. Der Artikel ist aus diesen Gründen weder redundant noch eine „lustig bunte Theoriefindung der rechtlichen Seite“. Durcheinander geworfen wird hier mithin nichts, die Quellen gehören zum Thema. Er steht gleichberechtigt neben den Artikeln über Buchtitel und Filmtitel, die gleichermaßen relevant sind und für die es keinen Löschantrag gibt. Der Löschantrag ist deshalb falsch und stellt zudem eine Ungleichbehandlung gegenüber den beiden anderen Artikeln dar.--Wowo2008 (Diskussion) Diskussion:Musiktitel#c-Wowo2008-2013-07-30T10:56:00.000Z-Musiktitel (bleibt)11Beantworten

Ah, jetzt ja, ein Kölner? ;-)--Saginet55 (Diskussion) Diskussion:Musiktitel#c-Saginet55-2013-07-30T12:11:00.000Z-Wowo2008-2013-07-30T10:56:00.000Z11Beantworten
Vorläufig behalten trotz der Redundanz, da der Diskbeitrag des Autors nicht mehr beantwortet wurde. Bitte die Artikeldiskussionsseite benutzen. Ggf. kann der Artikel später auch ohne ihn zu löschen umgearbeitet oder (Vorschlag H-stt) durch einen Redirect überschrieben werden. --MBq Disk Diskussion:Musiktitel#c-MBq-2013-09-03T08:59:00.000Z-Saginet55-2013-07-30T12:11:00.000Z11Beantworten

Was bedeutet dieser Satz?

[Quelltext bearbeiten]
Der Musiktitel unterscheidet ein Musikstück nicht nach seiner Herkunft, sondern nach seinem Inhalt und seiner Beschaffenheit.

Reine Geschwurbelei, oder kann man das näher ausführen? Der Titel ist meistens(?) im Liedtext enthalten (sofern letzterer vorhanden) und ist häufig ein Hinweis auf das Thema/die Aussage des Texts - so gemeint? Mit "Beschaffenheit" fange ich nichts an. Aus einem Songtitel kann man nur selten auf das Genre schließen. --androl ☖☗ Diskussion:Musiktitel#c-Androl-2017-07-03T15:26:00.000Z-Was bedeutet dieser Satz?11Beantworten