Diskussion:Landtagspräsident (Deutschland)
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Le Duc de Deux-Ponts in Abschnitt Zweitfunktion als Staatsoberhaupt
Stärkste Fraktion
[Quelltext bearbeiten]Muss es nicht heißen "stärkste Fraktion" nach dem Sonderfall in Bremen? Gab es nicht ähnliches in anderen Landtagen? --Hannover86 (Diskussion) Diskussion:Landtagspr%C3%A4sident (Deutschland)#c-Hannover86-2018-01-12T13:30:00.000Z-Stärkste Fraktion11
Zweitfunktion als Staatsoberhaupt
[Quelltext bearbeiten]Ich habe im Ohr, dass speziell in Thüringen der Landtagspräsident laut Verfassung auch den Charakter eines Staatsoberhauptes (eben des Staates/Landes Thüringen) haben soll. Kann das so bekräftigt werden? Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) Diskussion:Landtagspr%C3%A4sident (Deutschland)#c-Le Duc de Deux-Ponts-2021-06-09T14:04:00.000Z-Zweitfunktion als Staatsoberhaupt11