Diskussion:Landgericht Dresden
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 32X
Das Amtsgericht Dresden ist ein sog. "Präsidialamtsgericht". Es ist dem Landgericht daher NICHT nachgeordnet. (nicht signierter Beitrag von Saihttam 13 (Diskussion | Beiträge) 17. Apr. 2013, 19:47)
- Danke für den Hinweis, ich habe deinen Beitrag entsprechend der Übersicht der Aufgaben und Zuständigkeit gesichtet und um diesen Link ergänzt. --32X Diskussion:Landgericht Dresden#c-32X-2013-04-19T12:28:00.000Z11