Diskussion:Konnexitätsprinzip
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Pistazienfresser in Abschnitt Konnexität statt Konnexitätsprinzip heißt es im Strafrecht
Konnexität statt Konnexitätsprinzip heißt es im Strafrecht
[Quelltext bearbeiten]Vgl. Nötigung_(Deutschland)#Rechtswidrigkeit.--Pistazienfresser (Diskussion) Diskussion:Konnexit%C3%A4tsprinzip#c-Pistazienfresser-2021-04-02T13:28:00.000Z-Konnexität statt Konnexitätsprinzip heißt es im Strafrecht11
- Doch auch Konnexitätsprinzip im Strafrecht verwendet, siehe Günther Jakobs: Unorthodoxe Bemerkungen zum objektiven Tatbestand der Nötigung. JuS 2017, S. 97 (101).--Pistazienfresser (Diskussion) Diskussion:Konnexit%C3%A4tsprinzip#c-Pistazienfresser-2021-04-02T15:01:00.000Z-Pistazienfresser-2021-04-02T13:28:00.000Z11