Diskussion:Kommunikationsleine

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Notbremsüberbrückung

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Ich sehe zwischen der Kommunikationsleine und der Notbremsüberbrückung, ausser dass beides Sicherheitseinrichtungen sind, keinerlei Zusammenhang. Die Harrison-Leine diente der Signalisierung vom Zug zu den Reisenden ohne Zugbeeinflussung, die NBÜ dient dem Triebfahrzeugführer, die Handlung eines Reisenden unwirksam zu machen. Zwischen dem Ende des einen und der Einführung des anderen liegen gut und gern 100 Jahre. Ohne gutes Argument werde ich den Absatz woanders einarbeiten oder löschen. Manfred Roth 17:31, 5. Nov 2005 (CET)

Hier der entfernte Text
Vor allem bei Untergrundbahnen lässt sich heute der Zugfahrer über eine Sprechverbindung, die durch Betätigen eines Alarmhebels hergestellt wird, auf eine Gefahr im Zug aufmerksam machen. Da eine Notbremsung im Tunnel zu katastrophalen Folgen führen oder zumindest die Behebung der Gefahr erschweren kann, wirkt diese nur bei der Ausfahrt aus dem Bahnhof. Siehe Notbremsüberbrückung.

Im Gegensatz zur Notbremse führt der Alarmhebel (Notbremsüberbrückung ist hier eigentlich etwas irreführend) nur bei der Bahnhofsausfahrt, wo eine Gefahr im Verzuge zu erwarten ist, zu einer Zwangsbremsung, ansonsten wirkt er wie eine Kommunikationsleine, daß er den Zugfahrer auf eine Gefahr aufmerksam macht, aber der Zugfahrer darüber entscheidet, wie dieser am besten zu begegnen ist. Insofern hielt ich es schon für interessant, daß ein so altes Konzept wieder zur Anwendung kommt und das der Notbremse ablöst. Natürlich ist der Alarmhebel nicht nur hinsichtlich der Zuverlässigkeit auf dem heutigen Stand der Technik, vor allem gibt es ihn bei neueren Fahrzeugen in Verbindung mit einer Gegensprechstelle, die ganz andere Kommunikationsmöglichkeiten eröffnet. -- Masato 21:18, 18. Jan 2006 (CET)