Diskussion:Kind als Schaden
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Chaunzaggoroth
Ich bezweifle ein wenig, dass es sich hier um einen in der deutschen Rechtswissenschaft verwendeten Begriff handelt. In einer zugegebenermaßen flüchtigen Recherche, konnte ich ihn vor allem als Klammerzusatz finden. --WerWil Diskussion:Kind als Schaden#c-WerWil-2008-02-08T06:59:00.000Z11
Müsste es nicht eher Artikel 2 Absatz 2 GG sein, statt Artikel 1? -- 84.56.178.185 Diskussion:Kind als Schaden#c-84.56.178.185-2008-05-23T06:33:00.000Z11
- M. E. müsste dieses Lemma auf "Kind als Schaden" verschoben werden. Dies wäre der korrekte deutsche Rechtsbegriff. Einwände? -- Chaunzy Diskussion:Kind als Schaden#c-Chaunzaggoroth-2010-08-24T05:27:00.000Z-84.56.178.185-2008-05-23T06:33:00.000Z11
- Ergänzung dazu, es fehlt natürlich noch etwas zur bundesdeutschen Rechtsprechung des BGH. Vgl. BGH, Urt. v. 15. 2. 2000 - VI ZR 135/99. -- Chaunzy Diskussion:Kind als Schaden#c-Chaunzaggoroth-2010-08-24T05:30:00.000Z-84.56.178.185-2008-05-23T06:33:00.000Z11