Diskussion:Kündigungsschutzrecht

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Letzter Kommentar: vor 20 Jahren von Talaborn
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Arbeitsrecht

Beim Arbeitsrecht scheint die Systematik irgendwie gescheitert. In der "Systematischen Struktur" findet man unter "Dienstvertrag" einen Hinweis auf "Arbeitsrecht". Der führt zu einer (passablen) Gliederung. Weiter unten findet man eine eigene Übersicht "Arbeitsrecht"; klickt man die Überschrift an, wird man zur gleichen Gliederung geleitet. Dort ist zum Beispiel das Kündigungsschutzgesetz recht ausführlich erklärt.

Als Unterpunkt dieser Übersicht "Arbeitsrecht" findet sich aber auch eine eigene Untergliederung. Dort war der Link "Kündigungsschutzrecht" vorgesehen, aber bislang leer. Ich denke, das muß man zusammenführen. Allerdings bin ich neu hier und will gerne Artikel ändern oder schreiben. In Strukturen möchte ich nicht herumpfuschen, solange ich noch keinen vollständigen Überblick habe.

Ich habe jetzt hier unter dem bislang leeren Link "Kündigungsschutzrecht" einen Text eingesetzt, der auf die andere Untergliederung verweist und kurz über weitere Schutzgesetze informiert. Ich meine aber, daß das Stichwort "Arbeitsrecht" in allen Varianten und an allen Stellen zur gleichen Untergliederung führen müßte. Geht das ? Kann man vielleicht einfach die Untergliederung in der "Systematischen Struktur" streichen oder die andere Gliederung in die "Systematische Struktur" übernehmen ?

Talaborn Diskussion:K%C3%BCndigungsschutzrecht#c-Talaborn-2004-05-13T21:45:00.000Z-Arbeitsrecht11Beantworten


Sollte man die Suche nach dem Begriff "Kündigungsschutzrecht" nicht besser einfach auf das vorhandene Stichwort "Kündigungsschutz" umleiten, das ja dann u.a. auf "Kündigungsfristen" und "Kündigungsschutzgesetz" als wesentliche Elemente des Kündigungsschutzrechts verweist?

--Fidelfreiburg Diskussion:K%C3%BCndigungsschutzrecht#c-Fidelfreiburg-2004-05-14T09:09:00.000Z-Arbeitsrecht11Beantworten


Das Tool kannte ich noch nicht. Redirect wäre auch in meinen Augen eine vernünftige Lösung. Man könnte dann die Sonderkündigungsschutztatbestände dort irgendwo aufhängen.

Talaborn Diskussion:K%C3%BCndigungsschutzrecht#c-Talaborn-2004-05-14T21:14:00.000Z-Arbeitsrecht11Beantworten


Unter den Sonderkündigungstatbeständen wurde jetzt zusätzlich der Datenschutzbeauftragte eingetragen. Das entspricht m.E. nicht dem aktuellen Stand. Sonderkündigungsschutz wird zwar diskutiert, aber bislang zumindest von der Landesarbeitsgerichtlichen Rechtsprechung verneint (z.B.: LAG Níedersachsen, 16.6.03, 8 Sa 1968/02). Ich habe einen kurzen Hinweis in den verlinkten Text zum Datenschutzbeauftragten aufgenommen. Falls es hier etwas neueres gibt (BAG ?), müßte man das anpassen

Talaborn Diskussion:K%C3%BCndigungsschutzrecht#c-Talaborn-2004-05-14T21:14:00.000Z-Arbeitsrecht-111Beantworten


Ich bin dem Vorschlag gefolgt und habe ein Redirect auf Kündigungsschutz gesetzt. Die Sonderkündigungsschutzliste findet sich unter gesondertem Artikelname Sonderkündigungsschutz auf den auf der "Kündigungsschutzseite" gelinkt wird.

Ich hoffe, das geht so und ist i.O.

Talaborn Diskussion:K%C3%BCndigungsschutzrecht#c-Talaborn-2004-05-16T18:52:00.000Z-Arbeitsrecht11Beantworten