Diskussion:Honorarvertrag

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von DiRit
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Siehe Portal_Diskussion:Recht#Honorarvertrag --DiRit Diskussion:Honorarvertrag#c-DiRit-2010-08-09T17:43:00.000Z11Beantworten

Dort wurde ausgeführt:

Hat schon mal jemand in Deutschland von einem Honorarvertrag, wie er in dem Artikel beschrieben wird, gehört? Wobei dort mehr und wiederholt darüber geschrieben wird, dass es kein Arbeitsverhältnis ist (Wer hat das denn behauptet?), als was einen Honorarvertrag ausmacht. Soweit das doch geschieht, wird behauptet, der Honorarvertrag sei ein "Werkliefervertrag", es werden "Gutachten" und "Honorarverträge beispielsweise für Dienste, wie Veranstaltungen und Auftritte" als Beispiele genannt. Allerdings ist der Werklieferungsvertrag nach § 651 BGB ein Vertrag über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen, und unkörperliche Werke wie Architektenplanung, Gutachten, Theateraufführung sind dem Werkvertrag, nicht mit dem Werklieferungsvertrag weitgehend dem Kaufrecht zuzurechnen (Palandt, BGB, 66. Aufl., Rdn. 5 zu § 651). Ist vielleicht der Artikel aus österreichischer Sicht geschrieben? Jedenfalls sollte er korrigiert, möglicherweise auch gelöscht werden. --DiRit Diskussion:Honorarvertrag#c-DiRit-2010-08-08T20:18:00.000Z11Beantworten

Nachdem jetzt durch die Verlinkung der Eindruck hervorgerufen wird, dass sich der Artikel auf Rechtsverhältnisse in Deutschland bezieht, muss man ihn wohl als fehlerhaft bezeichnen. Die Aussagen im Artikel müssten daher einer Prüfung unterzogen und mit Belegen versehen werden, bei unverändertem Inhalt erscheint mir ein Löschantrag angezeigt. --DiRit Diskussion:Honorarvertrag#c-DiRit-2011-05-16T19:55:00.000Z11Beantworten