Diskussion:Herausgeber
Hrsgg.
[Quelltext bearbeiten]Bei mehreren Herausgebern kommt - im Regelfall? - die Abkürzung Hrsgg. vor. (nicht signierter Beitrag von 132.230.1.28 (Diskussion | Beiträge) 13:27, 6. Jul 2009 (CEST))
Anfang
[Quelltext bearbeiten]kann nur eine erste annährerung sein. --lux 17:43, 24. Feb 2004 (CET)
- wo ist der zeitungs,- zeitschriftenherausgeber? -- ??
Editor
[Quelltext bearbeiten]Also mich wundert, dass hier nirgends der Begriff Editor vorkommt. Ist der nun dasselbe wie ein Herausgeber oder was ganz Anderes? --PeterFrankfurt Diskussion:Herausgeber#c-PeterFrankfurt-2007-03-21T21:38:00.000Z-Editor11
Frage: Rechtliche Stellung des Herausgebers nach aussen
[Quelltext bearbeiten]Vertritt der Herausgeber eines Sammelwerks die Autoren auch als Urhebergemeinschaft nach aussen? –– Simplicius ☺ Diskussion:Herausgeber#c-Simplicius-2007-09-28T08:36:00.000Z-Frage: Rechtliche Stellung des Herausgebers nach aussen11
Bild-Zeitung
[Quelltext bearbeiten]"So nennt etwa die Bild-Zeitung noch heute den 1985 verstorbenen „Axel Springer †“ im Impressum als ihren Herausgeber."
Habe die Bild gerade nicht vorliegen, aber in an deren Springer-Zeitungen (Hamburger Abendblatt, B.Z., Welt) steht Axel Springer (1985†)" als "Verleger". (nicht signierter Beitrag von 195.244.244.15 (Diskussion) Diskussion:Herausgeber#c-195.244.244.15-2010-10-15T13:23:00.000Z-Bild-Zeitung11)
Verdienstmöglichkeiten eines Buch-Herausgebers?
[Quelltext bearbeiten]„Selten können Herausgeber von dieser Tätigkeit allein leben.“ steht im Artikel ohne Quellenangabe und ist mit einer Warnmarkierung versehen. Ich will nun meine Gedanken dazu hier zur Diskussion stellen.
Ich finde die Formulierung auch unglücklich und eigentlich sollte etwas mehr zu den Verdienstmöglichkeiten eines Herausgebers von Büchern geschrieben werden. Ich habe die persönliche Erfahrungen mit "externen Experten" in der Wissenschaft gemacht, die als Herausgeber von Schriftreihen o.ä. zu ihren Spezialgebieten fungieren. Damit lässt sich meines Wissens sehr wenig verdienen und ich kann mir nur schwer vorstellen, dass davon überhaupt jemand leben kann. Bei den verlagsinernen Herausgebern sieht das bestimmt anders aus. Diese werden wohl aber in der Regel nicht nur die Aufgabe des Herausgebers im Verlag haben, sondern noch andere Funktionen haben und auch nicht allein von dieser Tätigkeit leben. Die Verdienstmöglichkeiten an herausgegebenen Büchern müsste genauer recherchiert und belegt werden.--Neojesus (Diskussion) Diskussion:Herausgeber#c-Neojesus-2012-06-27T10:51:00.000Z-Verdienstmöglichkeiten eines Buch-Herausgebers?11
einschlägige Beispiele
[Quelltext bearbeiten]"In Deutschland gibt es wenige einschlägige Beispiele für einen Herausgeber." Was soll "einschlägig" hier bedeuten? - Den Satz ersetzen durch "Beispiele in Deutschland" Ebenso bedeutsam - die Herausgeber von "Neues Deutschland" und "Freitag" (zumindest bis zum Rauswurf von Daniela Dahn und Friedrich Schorlemmer). 84.179.147.126 Diskussion:Herausgeber#c-84.179.147.126-2012-06-29T21:07:00.000Z-einschlägige Beispiele11
juristische Person
[Quelltext bearbeiten]Kann ein Herausgeber auch eine juristische Person sein, z. B. eine wissenschaftliche Organisation? 129.13.72.198 Diskussion:Herausgeber#c-129.13.72.198-2015-11-04T09:53:00.000Z-juristische Person11
Nach der ITZ Initiative Tageszeitung e.V. ist der Begriff des Herausgebers "presserechtlich nicht klar definiert. Im Allgemeinen versteht man unter dem Herausgeber die Person, die bei der Gestaltung eines Druckwerkes die publizistische Richtlinienkompetenz innehat. Herausgeber in diesem Sinne kann nur eine natürliche Person sein." [1]
Neben der presserechtlichen Herausgeberdefinition gibt es noch den Herausgeber im Sinne des Urhebergesetzes (siehe dort, § 10 Absatz 2). Im urheberrechtlichen Sinn kann der Herausgeber also durchaus eine juristische Person sein. (nicht signierter Beitrag von 188.108.118.91 (Diskussion) Diskussion:Herausgeber#c-188.108.118.91-20230617111600-juristische Person11)
Diekmann und die Prominenz
[Quelltext bearbeiten]Ich habe den folgenden Satz, der auf Kai Diekmann bezogen war, geändert: Ähnlich überschaubar, aber dennoch existent ist die Anzahl der Fälle umgekehrter Natur, also wo die Herausgeberschaft einer Zeitung oder eines Magazins zu Prominenz der dahinter stehenden Person(en) führte. Das wohl bekannteste Beispiel in diesem Zusammenhang ist Kai Diekmann.. Mir ist nicht ersichtlich, was bei Diekmann "umgekehrter Natur" gewesen sein soll. Auch Dönhoff und Augstein sind in ihren Funktionen als Herausgeber bekannt geworden und waren vorher nicht bekannt. Nur der genannte Helmut Schmidt ist ein Sonderfall, weil da ein vorher schon Prominenter zum Herausgeber wurde. --Jejko (Diskussion) Diskussion:Herausgeber#c-Jjkorff-2018-09-22T12:15:00.000Z-Diekmann und die Prominenz11
Musikverlag
[Quelltext bearbeiten]@Itti:
Musikverlage sind Herausgeber von Kompositionen (google-Trefferliste)
Warum hast du meinen Edit zurückgesetzt ? Gruß --178.201.80.50 Diskussion:Herausgeber#c-178.201.80.50-20230520120200-Musikverlag11
Lückenhaft
[Quelltext bearbeiten]Unter der Überschrift "Juristische Person" wird erwähnt, dass es neben der hier beschriebenen presserechtlichen Herausgeberdefinition noch eine Definition im Sinne des Urhebergesetzes gibt (§ 10 Absatz 2). Zu dieser ist im Artikel nichts zu finden. Das stellt m. E. eine wesentliche Auslassung dar. Yotwen (Diskussion) Diskussion:Herausgeber#c-Yotwen-20240520075900-Lückenhaft11
- ↑ initiative-tageszeitung.de/lexikon/herausgeber, abgerufen am 17. Juni 2023