Diskussion:Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von Aschmidt in Abschnitt Relevanz
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Mammutwerk

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Wenn man darüber nachdenkt, dass die 2. Auflage zwar noch nicht erschienen ist, aber einige der Autoren bereits das Zeitliche gesegnet haben … Kann einem hier in der Wikipedia nicht passieren. --Forevermore Diskussion:Handw%C3%B6rterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte#c-Forevermore-2006-11-28T18:53:00.000Z-Mammutwerk11Beantworten

Der 1. Band der zweiten Auflage ist inzwischen erschienen. --Sabine Valipour Diskussion:Handw%C3%B6rterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte#c-Sabine Valipour-2009-01-09T16:25:00.000Z-Mammutwerk11Beantworten

Umfang?

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Im Text steht derzeit: „Der erste Band dieser Auflage ist 2008 erschienen. Er besteht aus 8 Lieferungen der Jahre 2004 bis 2008 und umfasst die Stichworte „Aachen“ bis „Geistliche Bank“. Der zweite Band, beginnend mit „Geistliche Gerichtsbarkeit“, wird im August 2012 mit dem Stichwort „Konfiskation → Vermögenseinziehung“ abgeschlossen.

Das Werk soll sechs Bände umfassen und der zweite Band ist schon beim "V"? Sind die Buchstaben W bis Z so umfangreich, dass sie vier Bände benötigen würden? Wohl kaum, oder? Ich bitte, diese Passage deutlicher zu machen, offenbar ist die Gliederung des Werkes nicht nur alphabetisch.--Josef Moser (Diskussion) Diskussion:Handw%C3%B6rterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte#c-Josef Moser-2012-05-08T13:00:00.000Z-Umfang?11Beantworten

Der Band endet nicht mit V, sondern mit K. Der Pfeil bedeutet, dass man die Erläuterungen zu Konfiskation unter dem Stichwort Vermögenseinziehung finden kann, wenn es dann irgendwann veröffentlicht ist. Eigentlich weiß jeder, der schon mal ein Lexikon in der Hand hatte, das. Deshalb braucht das nicht erläutert werden. --217.9.46.69 Diskussion:Handw%C3%B6rterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte#c-217.9.46.69-2012-05-09T07:50:00.000Z-Umfang?11Beantworten

Tut leid, ich publiziere bloß zeitweise und weiß daher, dass man auf Layout und Verständlichkeit Wert legen muss, um es den Lesern einfach zu machen.--Josef Moser (Diskussion) Diskussion:Handw%C3%B6rterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte#c-Josef Moser-2012-05-09T09:55:00.000Z-217.9.46.69-2012-05-09T07:50:00.000Z11Beantworten

Relevanz

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Mal so in die Runde gefragt, ist denn ein reiner Bücherband wirklich relevant für Wikipedia? --poldi50_gra (Diskussion) Diskussion:Handw%C3%B6rterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte#c-Michaelt1964-20231006161400-Relevanz11Beantworten

 " das führende Nachschlagewerk zur deutschen Rechtsgeschichte" - sollte eigentlich bzgl. Relevanz alles sagen. --Ichigonokonoha (Diskussion) Diskussion:Handw%C3%B6rterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte#c-Ichigonokonoha-20231006171100-Michaelt1964-2023100616140011Beantworten
+1. Abgesehen davon, dass mir nicht klar ist, was ein reiner Bücherband sein mag. Das Referenzwerk zum Thema und fachliches Nachschlagewerk für die GND, also auch weit über die Rechtswissenschaft hinaus bedeutsam. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) Diskussion:Handw%C3%B6rterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte#c-Aschmidt-20231006171400-Ichigonokonoha-2023100617110011Beantworten