Diskussion:Guter Glaube

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Jordi in Abschnitt Rechtsterminologische Abgrenzung
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hmmm, warum stand der Artikel in der Wunschliste, wenn keine Seite auf ihn verweist? --Peter Schuster 18:36, 9. Jul 2004 (CEST)

Legaldefinition

[Quelltext bearbeiten]

Gibt es in einem deutschen Gesetz (im BGB?) eine Legaldefinition von Gutgläubigkeit? --84.176.41.68 Diskussion:Guter Glaube#c-84.176.41.68-2010-01-22T14:37:00.000Z-Legaldefinition11Beantworten

Ja, eine solche steht in §932 II BGB. --ObersterGenosse (Diskussion) Diskussion:Guter Glaube#c-ObersterGenosse-2015-10-18T23:30:00.000Z-Legaldefinition11Beantworten

Rechtsterminologische Abgrenzung

[Quelltext bearbeiten]

Ein Absatz ist vom Buch übernommen. Es sei denn das verhielt sich andersrum: kann ja alles sein --eugrus (Diskussion) Diskussion:Guter Glaube#c-Eugrus-2014-10-31T16:42:00.000Z-Rechtsterminologische Abgrenzung11Beantworten

Ist offensichtlich "andersrum", denn als ich den Absatz seinerzeit geschrieben habe [1], kannte ich dieses E-Book nicht. Noch kenne ich den Autor Ph. Charwath. Der Abschnitt stammt von mir.--Jordi (Diskussion) Diskussion:Guter Glaube#c-Jordi-2018-07-11T06:37:00.000Z-Eugrus-2014-10-31T16:42:00.000Z11Beantworten