Diskussion:Garagenvertrag

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Sauer1993
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Einmal das Wort "Garagenvertrag" googeln ergibt, dass die Foren VOLLER BESCHWERDEN über tatsächliche oder angebliche "Garagenverträge" sind. Darunter viele Personen, die an sie bestimmte Sendungen nicht erhalten haben und denen dann auf Nachfrage beim "Kundenservice" der GHL wahrheitswidrig mitgeteilt wurde, sie hätten eine "Garagenvertrag" abgeschlossen; dementsprechend sei das Paket irgendwo abgelegt worden. Nur blieben in mehreren Fällen die Sendungen "verschollen", und die Zusage des "Kundenservices", eine Kopie des angeblichen Vertrages zu schicken, wurde nicht eingelöst. Fazit: Die Gefahr des Missbrauchs ist, empirisch erwiesen - wir hatten gerade eben selbst einen solchen Fall - riesengroß. Das sollte im Artikel unbedingt erwähnt werden.

Knut Mellenthin


Mir selber ist aber nicht bekannt, das es bei der Deutschen Post bzw. DHL zu solch gravierenden Problemen gekommen ist!

Michael Kuchenbecker / Mitarbeiter DHL



Hallo, ich denke der Artikel ist zu sehr auf DHL bezogen. Das hat aus meiner Sichtin Wikipedia nichts zu suchen. Das Wort Garagenvertrag selbst kenne ich auch nicht. Ich weiß nur von sogenannten "Abstellgenehmigungen". (DPD, GLS,...) und ich denke dieser Begriff sollte hier auch Zugang finden.(nicht signierter Beitrag von 217.80.101.222 (Diskussion) )


Dann sollte man diesen Artikel umschreiben. Ich habe eine Ausbildung bei der Deutschen Post gemacht und es gibt dort sogenannte Garagenverträge. Meiner Meinung nach, ist der Begriff "Garagenvertrag" ein spezieller Begriff einer "Abstellgenehmigung". (nicht signierter Beitrag von 194.95.21.100 (Diskussion | Beiträge) Diskussion:Garagenvertrag#c-194.95.21.100-2009-10-28T11:11:00.000Z11) Beantworten

"Garagenvertrag" hat die Häufigkeitsklasse 21, während es für "Abstellgenehmigung" oder "Abstellerlaubnis" bei wortschatz.uni-leipzig.de keine Treffer gab. Ungeachtet einer gewissen Verzerrung, da mit "Garagenvertrag" auch Mietverträge für Garagen gemeint sein können (siehe z. B. Heinz Serlin: Wesen und Inhalt des Garagenvertrages nach deutschem Recht. E. Ebering, 1939.

), ist das offenbar der gängigere Begriff.

Da "Abstellerlaubnis" aber zumindest in einer einschlägigen Veröffentlichung ([1]) genutzt wird, habe ich dies noch ergänzt.
Für die Nebenbedeutung ein BKL-Hinweis. --Svencb Diskussion:Garagenvertrag#c-Svencb-2009-10-28T20:32:00.000Z-194.95.21.100-2009-10-28T11:11:00.000Z11Beantworten

Ich sehe da ein Problem mit dem ersten Absatz: Angeblich geht es um einen Vertrag zwischen Kunde und DHL, dann aber um "seine" (= des Kunden) zu erhaltenden Paketsendungen. Fast immer ist der Kunde von DHL aber der das Paket Verschickende, nicht der Empfänger. Zwischen DHL und Empfänger besteht üblicherweise kein Vertrag. Ist es also ein Vertrag zwischen Kunde und DHL, der DHL erlaubt, eine Lieferung ohne Unterschrift zu übergeben? Oder ist es eine Risikoübernahmeerklärung des Empfängers, die fälschlicherweise als "Vertrag" bezeichnet wird? -- 217.92.133.82 Diskussion:Garagenvertrag#c-217.92.133.82-2010-02-17T17:20:00.000Z11Beantworten


Der bisherige "Garagenvertrag" heißt bei der Deutschen Post und DHL jetzt offiziell "Ablagevertrag"! Sollte man den Artikel evtl. in diesen neuen Begriff umbenennen? -- Heini Woldschläger Diskussion:Garagenvertrag#c-Heini Woldschläger-2010-03-13T15:05:00.000Z11Beantworten

Ich habe es im Text erwähnt und eine Weiterleitung gesetzt. Das Lemma würde ich (zumindest jetzt noch) nicht ändern wollen, da diese Dienstleistung nunmal als Garagenvertrag geläufig ist. --Svencb Diskussion:Garagenvertrag#c-Svencb-2010-03-14T14:24:00.000Z-Heini Woldschläger-2010-03-13T15:05:00.000Z11Beantworten
Hallo Svencb. Danke für deine Schnelle Reaktion und die Erwähung im Text. Ich habe eine kleine kosmetische Korrektur vorgenommen. Ich hoffe, du bist damit einverstanden. Der Gargenvertrag wurde bei der Deuschen Post und DHL in Ablagevertrag umbenannt, da die Bezeichnung Garagenvertrag bei vielen Kunden einen schlechten Ruf hatte und immer mit der Ablage der Senungen in der Garage in Verbindung gebracht wurde. Also nur eine reine Marketingmaßnahme! -- Heini Woldschläger Diskussion:Garagenvertrag#c-Heini Woldschläger-2010-03-14T21:06:00.000Z-Heini Woldschläger-2010-03-13T15:05:00.000Z11Beantworten
Na klar, gerne! Weißt Du zufällig noch, wann die Umbenennung stattgefunden hat? (grob 90er Jahre, 2000er Jahre?) Das würde das seeehr unkonkrete "seit längerem" ein wenig abmildern... --Svencb Diskussion:Garagenvertrag#c-Svencb-2010-03-15T14:12:00.000Z-Heini Woldschläger-2010-03-14T21:06:00.000Z11Beantworten
Die Umbenennung hat im Jahr 2009 stattgefunden. Das weiß ich deshalb noch so genau, da ich bei der Deutschen Post als Postzusteller in der Verbundzustellung (Brief + Paket) arbeite. Ich ändere es dann auch gleich ab. -- Heini Woldschläger Diskussion:Garagenvertrag#c-Heini Woldschläger-2010-03-16T16:13:00.000Z-Svencb-2010-03-15T14:12:00.000Z11Beantworten
Ich habe jetzt eine Weiterlietung auf den Artikel Ablagegenehmigung erstellt. Das ist ein existierender Artikel, den ich für synonym halte. Der Begriff Garagenvertrag wird meiner Meinung nach nur noch im Volksmund gebraucht.

--Sauer1993 Diskussion:Garagenvertrag#c-Sauer1993-2011-12-07T11:15:00.000Z11Beantworten