Diskussion:Freigericht Alzenau

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2A01:598:D03B:EF4E:1:2:FF60:4FCA in Abschnitt "althergebrachte Rechte"?
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Ursprung dieses Artikels

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Zu dem Sachverhalt gab es zwei Artikel (Freigericht (Amt) und Freigericht Wilmundsheim vor dem Berge), die ich nach einer Diskussion hier zusammengeführt habe. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) Diskussion:Freigericht Alzenau#c-Reinhard Dietrich-2016-10-16T18:07:00.000Z-Ursprung dieses Artikels11Beantworten

"althergebrachte Rechte"?

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Diese bleiben unklar in der Formulierung zum Spätmittelalter: "Der Widerstand der Untertanen blieb jedoch ungebrochen, und 1529 wurden die hergebrachten Rechte bestätigt." Bezieht sich das auf die Steuer-und Fronfreiheit? 2A01:598:D03B:EF4E:1:2:FF60:4FCA Diskussion:Freigericht Alzenau#c-2A01:598:D03B:EF4E:1:2:FF60:4FCA-2022-03-31T07:48:00.000Z-"althergebrachte Rechte"?11Beantworten