Diskussion:Forumstaat

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Nolispanmo in Abschnitt Zum zweiten Absatz
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Unverständlich

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Ich verstehe nur Bahnhof. Könnte jemand z. B. ein Beispiel ergänzen? 78.53.42.254 Diskussion:Forumstaat#c-78.53.42.254-2009-12-29T18:09:00.000Z-Unverständlich11Beantworten

Zum zweiten Absatz

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Der zweite Absatz lautete:

"Im Internationalen Privatrecht richtet sich das Recht nach dem ein Sachverhalt mit Auslandsberührung beurteilt wird (sogenannte Qualifikation), nach herrschender Meinung, in der Regel nach der lex fori. Wird ein Fall vor dem Gericht eines bestimmten Landes beurteilt, ist mit anderen Worten normalerweise auch das Gesetz desselben Staates anwendbar."

Das dürfte falsch sein. Mit dem Thema Forumstaat hat der Absatz an sich wenig zu tun. Das ist nur ein Begriff, um den Staat, dessen Gerichte zuständig sind, relativ einfach zu bezeichnen. Nach welchem Recht das zuständige Gericht dann entscheidet, ist eine ganz andere Frage. Das Recht, nach dem ein Sachverhalt mit Auslandsberührung beurteilt wird, also das anzuwendende materielle Recht, bestimmt sich nach den Regeln des Internationalen Privatrechts (IPR). Dieses enthält Kollisionsnormen, die bestimmen, nach welcher der kollidierenden Rechtsordnungen verschiedener Staaten die Entscheidung zu treffen ist. Dabei gibt es gesonderte Kollisionsnormen für verschiedene Rechtsgebiete (Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Schuldrecht, Sachenrecht) oder für Teilfragen aus solchen Rechtsgebieten. Die Kollisionsnormen entscheiden also, welches Recht anwendbar ist. Die lex fori, also das Recht des Forumstaates als solches, wird dabei häufig nicht für andwendbar erklärt. (Allerdings kann das Recht des Forumstaates aus ganz anderen Gründen anzuwenden sein, etwa weil nach einer Kollisionsnorm die Staatsangehörigkeit einer Partei entscheidend ist und diese im konkreten Fall die Staatsangehörigkeit des Forumstaates ist.) Die Qualifikation ist wieder etwas ganz anderes und entscheidet, welchem Rechtsgebiet der zu entscheidende Sachverhalt zuzuordnen ist, ob es sich zB um eine familienrechtliche oder erbrechtliche Frage handelt, und welche Kollisionsnorm daher anzuwenden ist. - Das alles aber im Artikel "Forumstaat", einem Rechtsbegriff geringer Bedeutung, abzuhandeln, führt aber eigentlich zu weit. --wau > Diskussion:Forumstaat#c-Waugsberg-2009-12-30T15:06:00.000Z-Zum zweiten Absatz11Beantworten

Obiger Absatz ist von mir, genauer gesagt nur eine einfacher verständliche Version des aus dem Lexikon abgeschriebenen Artikels. Ich habe dabei nur umschrieben, was die ursprüngliche Version ausgesagt hat, ohne irgendwo zu recherchieren. Insgesamt bin ich daher mit dem was du sagst einverstanden.
Was ich allenfalls noch ergänzen würde ist ein Minimal-Beispiel, in dem z.B. ein Kaufvertrag eines Belgiers mit einem Deutschen nach LugÜ zugeordnet wird. --TheRealPlextor Diskussion:Forumstaat#c-TheRealPlextor-2009-12-30T17:38:00.000Z-Waugsberg-2009-12-30T15:06:00.000Z11Beantworten
Ich halte diese 2 inhaltsleeren Sätze für entbehrlich und habe daher gem. Vorschlag im Portal:Recht den Redir erstellt. Grüße -- Nolispanmo Disk. Hilfe? Diskussion:Forumstaat#c-Nolispanmo-2009-12-30T18:45:00.000Z-TheRealPlextor-2009-12-30T17:38:00.000Z11Beantworten