Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 2001:A61:3115:2001:D0EF:2ADE:344:B37B in Abschnitt Fahrräder
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Land

In welchem Land gilt das? --K@rl 18:38, 9. Dez 2005 (CET)

Es steht nach wie vor nicht, in welchem Land das gilt, ich kenne den Begriff nicht. --K@rl

Kalkulation

Hier ist aber doch was falsch - oder?! 0,03% von 23.200 sind doch 6,96 und nicht 69,6 - oder? [MfG. Markus, habe keine Ahnung wie eine Korrektur in Wikipedia funktioniert]

Wie wärs denn, wenn du 6,96 x 10 km nimmst? Este 15:06, 31. Mär 2006 (CEST)

Fahrtkostenanteil / 15 % pauschale Lohnsteuer

Frage zum Satz 'Auf den Fahrtkostenanteil entfallen 15 % pauschale Lohnsteuer + ...' unterhalb der Tabelle mit dem Gesamtbeispiel: ist hier mit 'Fahrtkostenanteil' der Betrag in der Zeile '0,03 % pro km Entfernung zur Arbeit (hier: 30 km): 208,80 Euro' gemeint? D.h. wird nur dieser Betrag mit 15% pauschal versteuert? Oder die gesamten 295,80 Euro aus dem Beispiel? Wo ist die Quellenangabe dazu?

Danke und Grüße, Hpt Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Hpt-2007-10-04T11:49:00.000Z-Fahrtkostenanteil / 15 % pauschale Lohnsteuer11

Was ist in der pauschalen Versteuerung des geldwerten Vorteils enthalten

Hallo,

bei uns in der neuen Firma ist es so, dass in der Versteuerung des geldwerten Vorteils (1% Regelung) nur die privaten Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte inkludiert sind. Das bedeutet, wenn man mit dem DW mehr als diese Strecke fährt, so muss das Fahrzeug privat betankt etc. werden.

Dies ist mir gänzlich unbekannt. In den Firmen, in denen ich bisher einen DW hatte, war immer die kpl. private Nutzung inklusive. Was aus meiner Sicht auch sinn macht, da eine Trennung zwischen privat Benzin und dienst Benzin schwerlich möglich sein wird.

Mein Chef meint, das wäre steuerrechtlich so i.O.. In dem 1% sind ausschließlich die privaten Fahrten zum Arbeitsort enthalten, alles andere wäre vom Mitarbeiter zusätzlich zu tragen.

Kann mir da jemand helfen?

Gruß Andreas

Die Diskussionsseite dient der Diskussion des Artikels und nicht der Steuerberatung. Am besten einmal in einem Fachforum wie http://www.recht.de nachfragen. Hier im Artikel steht: "Mit dieser Regelung werden die Gesamtkosten des Fahrzeugs abgegolten." Gesamtkosten bedeutet: Benzin für Geschäfts- wie für Privatfragen. IMHO ist der Artikel zutreffend.Karsten11 Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Karsten11-2006-12-28T08:09:00.000Z-Was ist in der pauschalen Versteuerung des geldwerten Vorteils enthalten11

ein Prozentregelung

schön ware es,wenn an dieser Stelle "Mit dieser Regelung werden die Gesamtkosten des Fahrzeugs abgegolten. Hierzu gehören die Abschreibungen (AfA), Zinsen, Unfallschäden, Kfz-Steuer, Versicherung, Kraftstoffe, Öle, Wartungen, Reparaturen und Garagenmieten am Wohnort. Nicht abgegolten sind Reise- und Reisenebenkosten, wie z. B. Parkgebühren, Straßenbenutzungsgebühren und Kosten eines Schutzbriefes." nicht nur behauptet wird sondern auch Quellen gennat würden(Gesetzblatt- genauer Wortlaut oder ähnliches) Gruß Ole

Also wenn das, was weiter oben im Artikel steht,
Die private Nutzung (Nutzungswert) eines Firmenwagens durch einen Arbeitnehmer ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG bei diesem für jeden Kalendermonat als geldwerter Vorteil zu versteuern
keine Quelle zur Ein-Prozent-Regelung ist, was dann? Detaillierte Auskünfte geben bei Bedarf die Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Es grüßt freundlich --Aloiswuest Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Aloiswuest-2007-03-05T00:33:00.000Z-ein Prozentregelung11

Beispielsrechnung

Unterhalb der Tabelle der Beispielrechnung für die 1%-Regelung steht bei (*), dass der Wert des Fahrzeuges auf volle 100,00 Euro abgerundet wird. In der Rechnung selber ist aber nur auf volle 10,00 Euro gerundet. Was stimmt jetzt? Grüße, Rumpelstielschen Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Rumpelstielschen-2009-12-27T13:23:00.000Z-Beispielsrechnung11

Das Abrunden auf volle 100 € ist richtig. Ich werde die Rechnung deshalb abändern--AQ Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-AQ-2009-12-27T14:17:00.000Z-Rumpelstielschen-2009-12-27T13:23:00.000Z11


Dienstwagen im öffentlichen Dienst

Der Satz Ferner erhalten staatliche Repräsentanten Dienstwagen mit oder ohne Fahrer (Chauffeur) bereitgestellt sollte erweitert werden, um Infos, welche Positionen im öffentlichen Dienst Dienstwagen zu ihrer persönlichen Verfügung bekommen. Der normale Angestellte oder Beamte bekommt von seiner Dienststelle den Wagen immer nur auf Antrag im Zusammenhang mit einer Dienstreise oder einem Dienstgeschäft bereitgestellt, wobei jeweils im Antrag zu begründen ist, weshalb die Reise nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erledigt werden kann. Ist die Dienstwagennutzung genehmigt, ist es jedoch strikt untersagt, z.B. Nicht-Dienstangehörige zu befördern oder Privattransporte mit dem Fahrzeug vorzunehmen.--Blaufisch 11:42, 24. Okt. 2007 (CEST)

Abgabe des Dienstwagens

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob der Arbeitnehmer verpflichtet ist, bei Kündigung seinen Dienstwagen am Firmensitz oder an seinem Wohnort abzugeben (liegen 250 km entfernt)? Wenn er ihn an der Betriesstätte abgeben muss, kann er die Fahrtkosten zu seinem Wohnsitz dem Arbeitgeber in Rechnung stellen? Gibt es da überhaupt gesetzliche Regelungen oder legt das jeder individuell fest?

Vielen Dank. J.H.

Die Diskussionseite ist für die Diskussion über den Artikelinhalt und nicht für individuelle Rechtsfragen vorgesehen. Am besten die Frage in einem Spezialforum (z.B. Recht.de stellen.Karsten11 Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Karsten11-2008-01-16T15:10:00.000Z-Abgabe des Dienstwagens11

Ach ehrlich, vielen Dank für den Hinweis!!!


Hallo, ich meine, dass der Wagen am Sitz der Firma zurückgegeben werden muss, soweit nichts anderes in einem Nutzungsvertrag vereinbart wurde. Selbstverständlich müssen dann die Kosten für die Rückfahrt an den Wohnort von der Firma erstattet werden. Dieses statement ist keine Rechtsberatung und ohne Gewähr für dir juristische Korrektheit. Denn jeder weiß: Vor Gericht und auf hoher See sind alle in Gottes Hand. Und noch einer: Bei Gericht bekommt man kein Recht, sondern ein Urteil!

Bitte meinen Beitrag weiter oben und BGB § 269 beachten.Karsten11 Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Karsten11-2008-08-02T08:22:00.000Z-Abgabe des Dienstwagens11

SO NICHT RICHTIG: 0,03 % Pauschalisierung

Die Darstellung:


Hinzu kommt die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Als Wertansatz für diese Fahrten kann entweder der nach Fahrtenbuch ermittelte Wert oder aber pauschal monatlich 0,03 % des Brutto-Inlands-Listen(neu)preises je Entfernungskilometer angesetzt werden.


ist so falsch. Der Arbeitnehmer hat weitere Möglichkeiten, die 0,03 % Pauschalisierung anzuwenden. Z.B kann er darlegen dass er nur an bestimmten Tagen mit dem Dienstwagen zur Arbeitsstätte gefahren ist oder dass er eine Teilstrecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt. Quelle: http://www.bundesfinanzhof.de/www/presse/pr2008/presse56.html --Aronexis Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Aronexis-2008-08-15T20:12:00.000Z-SO NICHT RICHTIG: 0,03 % Pauschalisierung11

Familienheimfahrten 0,02% Regelung

1% Regelung für private Nutzung von Firmenwagen 0,03% Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,02% Regelung für Familienheimfahrten? Es gab einmal eine Lohnsteuerrichtlinie die besagte, dass für eine wöchentliche Familienheimfahrt (beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung) kein Nutzungswert erfasst würde - also keine 0,02%. In diesem Zusammenhang Frage: Kann jemand helfen, folgendes zu verstehen: §8(2)S.2,3 i.V.m. §9(1)S.3,4 und 6 Oder einfach gefragt: Ist für eine wöchentliche Familienheimfahrt nun ein Nutzungswert (geldwerter Vorteil) anzusetzen oder nicht? (nicht signierter Beitrag von 92.194.68.15 (Diskussion | Beiträge) Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-92.194.68.15-2009-12-28T06:59:00.000Z-Familienheimfahrten 0,02% Regelung11)

Überarbeiten

Ich habe einen ÜA-Baustein gesetzt, da der Artikel grottenschlecht ist. Der Aspekt Firmenwagen (auf Firma gehe ich jetzt nicht ein) ist zwar gut gelungen, aber der Rest nicht. Daher plädiere ich für die Auslagerung des echten Dienstwagens (Öffentliche Verwaltung) und eine Umbenennung für die Thematik Firmenwagen (jetziger Artikel). Es fehlen diverse Dienstwagenaffären deutscher Politiker u.ä. --Klare Kante Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Klare Kante-2011-02-24T22:13:00.000Z-Überarbeiten11

nur staatliche Repräsentanten

Im Text heisst es: Ferner werden für Repräsentanten des Staates Dienstwagen mit oder ohne Fahrer (Chauffeur) bereitgestellt.

Verstehe Ich das richtig, dass nur staatliche Repräsentanten einen Chauffeur habe ( dürfen ). Ich habe das mal geändert.

--Zuul Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Zuul-2011-06-29T11:22:00.000Z-nur staatliche Repräsentanten11

Das wurde falsch verstanden. Es gibt Dienstwagen mit oder ohne Chauffeur. Dienstwagen werden sowohl in Unternehmen wie für staatliche Repräsentanten bereitgestellt. --Aloiswuest Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Aloiswuest-2011-06-29T13:14:00.000Z-Zuul-2011-06-29T11:22:00.000Z11

Definition Dienstwagen

Ich halte den ersten Abschnitt für irreführend, da Firmenwagen durchaus auch ohne die genannten Hintergründe als Gehaltsbestandteil üblich sind. Der erste Abschnitt sollte dementsprechend zusammengestrichen werden auf die Hauptmerkmale eines Firmenwagens.

--Sternd Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Sternd-2012-02-26T10:52:00.000Z-Definition Dienstwagen11

Minderung des geldwerten Vorteils

Folgendes steht hier:

2. Eine private Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers an den Fahrzeugkosten - auch im Wege der Gehaltsumwandlung - mindert den geldwerten Vorteil. Dagegen wirkt sich die laufende Übernahme von Unterhaltungskosten (die an Dritte zu zahlen sind, z. B. Betanken des Fahrzeugs) nicht mindernd auf den geldwerten Vorteil aus.

Das scheint nicht richtig zu sein und verwirrt sehr. Genauso wurde dies in unserem Unternehmen bisher gehandhabt. Eine Lohnsteueraußenprüfung hat ergeben, dass eine Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers nur aus versteuertem Einkommen (also nicht als Gehaltsumwandlung) erfolgen kann, um sich steuermindernd auf den geldwerten Vorteil auszuwirken. Die Argumentation des Finanzamtes ist so, dass die Steuerlast bereits durch die Umwandlung gemindert wird und deshalb der geldwerte Vorteil nicht mehr kürzbar ist.

Beispiel: 4.000,-- Euro Gehalt, 200 € Eigenbeteiligung, geldwerter Vorteil insgesamt 450 Euro. Richtigerweise müßte ich nach Ansicht des Finanzamtes 4.250,-- versteuern. Würde ich es nach der im Artikel beschriebenen Variante machen, versteuere ich lediglich 4.050,-- Euro (also 3.800,-- plus 250,-- noch verbleibender Geldwerter Vorteil).

Aber die hier im Artikel beschriebene Variante wurde noch vor ein paar Jahren auch unter anderem in diversen Seminaren diskutiert und auch als richtig beschrieben. Leider wurde es offenbar nie durch ein Urteil oder ein BMF-Schreiben bestätigt. Von daher sollte der Zusatz "auch im Wege der Gehaltsumwandlung" herausgenommen werden. Umwandlung bzw. Verzicht ist nur möglich, wenn dies für die Zukunft gilt. Bei einer Gehaltserhöhung wähle ich Sachlohn statt Barlohn. Die Sozialversicherung akzeptiert dies im übrigen nur, wenn ein rechtsgültiger Verzicht auf Gehalt überhaupt möglich ist. Bei Tarifgehältern ist dies im allgemeinen nicht möglich. Daher sollte die Eigenbeteiligung immer aus versteuertem und verbeitragtem Einkommen genommen werden. Also in meinem Beispiel 4.000,-- Euro Gehalt und den Geldwerten Vorteil in Höhe von 250,-- Euro versteuern und verbeitragen. Denn die Netto-Eigenbeteiligung mindert in jedem Fall den Geldwerten Vorteil. (nicht signierter Beitrag von 217.70.194.98 (Diskussion) Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-217.70.194.98-2011-04-21T10:37:00.000Z-Minderung des geldwerten Vorteils11)

Eine Prüfung dieses Sachverhaltes durch unser Steuerbüro hat das selbe Ergebnis gehabt: die Minderung des geldwerten Vorteils ist nur möglich, wenn die Zuzahlung dem Nettolohn entnommen wurde, es sich also um versteuertes Einkommen handelt. Ich bin daher so frei und korrigiere den Eintrag auf der Website und hoffe, das bleibt so lange dort stehen, bis jemand eine gegenteilige Darstellung mit nachprüfbaren Belegen (z.B. BMF-Rundschreiben) nachweist. (nicht signierter Beitrag vom 16.11.2011) (nicht signierter Beitrag von 85.116.200.14 (Diskussion) Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-85.116.200.14-2011-11-16T11:10:00.000Z-217.70.194.98-2011-04-21T10:37:00.000Z11)

Irgendwie steht es immer noch falsch im Artikel. Ich hab nämlich grade einen Fall und bräuchte dringend den Beleg, der dem Artikel zugrunde liegt. Hier jedenfalls steht Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Pkws mindern im Kalenderjahr der Zahlung den geldwerten Vorteil. Pauschale oder kilometerbezogene laufende Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den geldwerten Vorteil pro Monat. Wäre schön, ein Fachmann oder eine Fachfrau könnten sich erbarmen. --Schwäbin Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Schwäbin-2012-08-14T10:52:00.000Z-Minderung des geldwerten Vorteils11

"Dienstwagenprivileg"?

- zwar wird von diesem suchbegriff hierher verlinkt, der begriff ist alldgs (auf die schnelle?) nicht fett (wie lt WP vorgesehen) im text zu finden: herausarbeiten! --Hungchaka (Diskussion) Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Hungchaka-2013-03-14T10:02:00.000Z-"Dienstwagenprivileg"?11

Definition Dienstwagen

"Ein Dienstwagen (umgangssprachlich auch als Firmenwagen bezeichnet) ist ein Pkw, den ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer entgeltlich oder unentgeltlich für dienstliche und/oder private Zwecke zur Verfügung stellt. Dienstwagen mit oder ohne Fahrer (Chauffeur) werden auch Repräsentanten des Staates zur Verfügung gestellt." - kann man das nicht allgemeiner formulieren? Was ist mit Ein-Mann-Betrieben ohne Mitarbeiter? --Anna.roma (Diskussion) Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Anna.roma-2013-04-05T12:46:00.000Z-Definition Dienstwagen 211

maßgebende Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstelle

Hallo, kann mir jemand erklären, welche Entfernungs KM bei Anmeldung einer Zweitwohnung zu Grunde gelegt werden ? Ist es die Entfernung von der Arbeitsstelle zum Hauptwohnsitz oder zur Zweitwohnung ? Zweites macht eigentlich mehr Sinn, weil zusätzlich die Kosten der Zweitwohnung anfallen !

Gruß Drögemöller (nicht signierter Beitrag von Drögemöller (Diskussion | Beiträge)) Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Drögemöller-2006-07-13T10:58:00.000Z-maßgebende Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstelle11

Es wird die Entfernung zur Zweitwohnung zu Grunde gelegt. War so als ich Wochenendpendler war (nicht signierter Beitrag von 84.59.137.165 (Diskussion) Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-84.59.137.165-2014-01-25T20:26:00.000Z-maßgebende Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstelle11)

Brutto-Inlands-Listenpreis

Wo kommt der Brutto-Inlands-Listenpreis her? Die Hersteller dürfen ja nur unverbindliche Preisempfehlungen abgeben. --Jost Riedel (Diskussion) Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Jost Riedel-2014-07-22T12:43:00.000Z-Brutto-Inlands-Listenpreis11

Der ergibt sich aus dem Gesetz (§ 6 I Nr. 4 S.2 EStG), bitte daher nicht vorschnell Änderungen vornehmen--AxelHellinger (Diskussion) Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-AxelHellinger-2014-07-22T14:25:00.000Z-Brutto-Inlands-Listenpreis11

Zwischen meiner obigen Frage und der von mir vorgenommenen Änderung lag ein Gespräch mit einem meiner Buchhalter (einem geprüften Bilanzbuchhalter). Aus diesem Gespräch ergab sich, das tatsächlich eine unverbindliche Preisempfehlung gemeint ist - aus dem Gesetz ergibt sich dies gerade eben nicht. Und eine unverbindliche Preisempfehlung "Neupreis", "Listenpreis" oder ähnlich zu nennen ist nach ständiger Rechtsprechung eine Irreführung von Verbrauchern, da falsch der Eindruck erweckt wird, das es für Kraftfahrzeuge eine Preisbindung gäbe.--Jost Riedel (Diskussion) Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Jost Riedel-2014-07-24T22:48:00.000Z-Brutto-Inlands-Listenpreis11

Ich versteh, was Du meinst. Die Klarstellung im Artikel ist für mich i.O.--88.77.156.152 Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-88.77.156.152-2014-07-25T06:29:00.000Z-Brutto-Inlands-Listenpreis11

1% Regelung bei Fahrrädern

"Mittlerweile" gibt es die 1%-Regelung bei Dienstfahrrädern. Die 1%-Regelung wird aber direkt auf Dienstwagen umgeleitet und hier passt das Dienstfahrrad irgendwie nicht rein. Ideen?--AxelHellinger (Diskussion) Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-AxelHellinger-2014-07-15T07:20:00.000Z-1% Regelung bei Fahrrädern11

User Chooser Abschnitt (aus dem Archiv zurückgeholt)

Auf mich macht der gesamte "User Chooser" Abschnitt den Eindruck als wäre er im Auftrag von Ford oder der namentlich erwähnten Marketing Agentur hier reingesetzt worden. Würde der Abschnitt an Ausagekraft verlieren wenn man die explizite Nennung der Unternehmen wegließe ? Zumal den angestellten Schätzungen nichtmal eine Quelle zugrunde liegt.

Der ganze Absatz ist mehr als zweifelhaft. Zum einen gibt es umfassende Studien zum Thema [1]. Die im Absatz angesprochenen Wertungen scheinen aber nicht daraus zu stammen. Außerdem macht imho der Absatz nur Sinn in einem größeren Zusammenhang, in dem man die Unterschiede der Fahrzeugwahl im Hinblick darauf, ob man Privatnutzer, User Chooser oder Firmenwageninhaber gemäß Vorgaben des Arbeitgebers ist, darstellt. So kann der Absatz imho besser rausKarsten11 Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Karsten11-2007-05-28T07:51:00.000Z-User Chooser Abschnitt (aus dem Archiv zurückgeholt)11
Ganz meine Meinung. Habe gestern noch versucht den Abschnitt soweit zu ändern, dass er sich nicht mehr wie eine Werbebroschüre liest. (jetzt bin ich endlich angemeldet ---=A-Dick-Ted=- Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-A-Dick-Ted-2007-05-28T10:32:00.000Z-Karsten11-2007-05-28T07:51:00.000Z11 )

Dieser Abschnitt wurde meiner Meinung nach von einer Marketing Agentur angelegt:

--Ralf Hüsing Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Ralf Hüsing-2011-05-02T14:52:00.000Z-User Chooser Abschnitt (aus dem Archiv zurückgeholt)11

Ich sehe zwischen dem Lemma User Chooser und Firmenwagen nur einen mittelbaren Zusammenhang. Dieser Begriff aus dem Automarketing ist nicht notwendig für ein Verständnis der Firmenwagenproblematik. Der Abschnitt sollte entfernt werden und - wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind - ein eigenen Artikel bekommen.

--Mundanus (Diskussion) Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Mundanus-2015-12-14T20:49:00.000Z-User Chooser Abschnitt (aus dem Archiv zurückgeholt)11

sehe ich auch so. User Chooser ist die freie Auswahl des Fahrzeuges wie er vielleicht auch seinen PC oder Schreibtischstuhl aussuchen darf und hat mit dem Thema Firmenwagen nur sehr bedingt zu tun. Nehmen wir den Absatz bitte raus. --Michael (Diskussion) Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Mich.kramer-2015-12-15T08:16:00.000Z-Mundanus-2015-12-14T20:49:00.000Z11
Ich war dann mal so mutig den Abschnitt zu entfernen. Wer den User chooser will, möge dazu bitte mit einem eigenen Artikel durch die Löschhölle gehen... --Mundanus (Diskussion) Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Mundanus-2015-12-28T21:44:00.000Z-Mich.kramer-2015-12-15T08:16:00.000Z11

Arbeitnehmer vs. Unternehmer

Im Text heißt es:

"Die private Nutzung (Nutzungswert) eines Firmenwagens durch einen Arbeitnehmer ist gemäß ..."

Von der Beschränkung auf Arbeitnehmer (i.S.v. Anstellung / Lohn) ist aber im EStG überhaupt keine Rede; dem Gesetzestext zufolge müsste die Regelung wohl auch für Gesellschafter gelten.

(nicht signierter Beitrag von 213.196.244.168 (Diskussion)) Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-213.196.244.168-2008-08-30T23:33:00.000Z-Arbeitnehmer vs. Unternehmer11

Überarbeiten-Baustein

Die Gliederung ist unsinnig. Lohnsteuer und Einkommensteuer ist in diesem Zusammenhang das Gleiche. Die klare Trennung zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer fehlt. Insgesamt ist die Besteuerung der Privatnutzung betrieblicher Pkw ein sehr komplexes Thema, das hier nur lückenhaft dargestellt wird. Zum Abschnitt User-chooser siehe oben. --Mundanus (Diskussion) Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Mundanus-2015-12-15T07:27:00.000Z-Überarbeiten-Baustein11

Klare Trennung zwischen Umsatzsteuer und Einkommensteuer sowie Arbeitnehmern und Selbstständigen ist jetzt da. Einige inhaltliche Lücken habe ich auch geschlossen, so dass ich mir erlaubt habe den Überarbeiten-Baustein zu entfernen. Das heißt natürlich nicht, dass an dem Artikel nicht noch vieles verbessert werden kann. --Daceloh (Diskussion) Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-Daceloh-2016-09-01T09:24:00.000Z-Mundanus-2015-12-15T07:27:00.000Z11

Fahrräder

Inzwischen gelten diese Regelungen auch für Fahrräder, siehe z.B. https://www.jobrad.org/ oder https://www.mein-dienstrad.de/ (nicht signierter Beitrag von 2001:A61:3115:2001:D0EF:2ADE:344:B37B (Diskussion | Beiträge) Diskussion:Firmenwagen/Archiv/1#c-2001:A61:3115:2001:D0EF:2ADE:344:B37B-2016-09-20T12:49:00.000Z-Fahrräder11)