Diskussion:Exekutivagenturen der Europäischen Union

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 158.169.131.14 in Abschnitt Gleichstellung mit Generaldirektion
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Gleichstellung mit Generaldirektion

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Exekutivagenturen haben eigene Rechtspersönlichkeit (wie richtig in der Einleitung dargestellt).

Das ist im Widerspruch zu "Im Rang sind sie einer Generaldirektion der Europäischen Kommission gleichgestellt."

Ich schlage vor, den zitierten Satz ersatzlos zu streichen, das ist faktisch falsch. (nicht signierter Beitrag von 158.169.131.14 (Diskussion | Beiträge) Diskussion:Exekutivagenturen der Europ%C3%A4ischen Union#c-158.169.131.14-2009-06-30T12:49:00.000Z-Gleichstellung mit Generaldirektion11) Beantworten

Worin soll da der Widerspruch bestehen? Die Exekutivagenturen haben eigene Rechtspersönlichkeit und sind ebenso wie die Generaldirektionen (sowie auch die Europäischen Ämter und die Dienste der Europäischen Kommission) unmittelbar den jeweils zuständigen Kommissaren unterstellt, mit ihnen also "gleichrangig". Das eine schließt ja das andere nicht aus, oder?--El Duende Diskussion:Exekutivagenturen der Europ%C3%A4ischen Union#c-El Duende-2009-06-30T13:25:00.000Z-158.169.131.14-2009-06-30T12:49:00.000Z11Beantworten

Die Exekutiv-Agenturen werden von einem Direktor geleitet. Dieser ist keinem Kommissar oder Kommissionsdienst unterstellt. Der Direktor der Exekutiv-Agentur ist auch Anstellungsbehörde für die Mitarbeiter der Agentur. Weiterhin sind die Leiter der Agenturen "Director" oder "Executive Director" aber nicht "Generaldirektor". (nicht signierter Beitrag von 158.169.131.14 (Diskussion | Beiträge) Diskussion:Exekutivagenturen der Europ%C3%A4ischen Union#c-158.169.131.14-2009-06-30T13:55:00.000Z-Gleichstellung mit Generaldirektion11) Beantworten