Diskussion:Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von R2Dine in Abschnitt Deutschland nach 2022/4 ?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Deutschland nach 2022/4 ?

[Quelltext bearbeiten]

Entspricht die Darstellung der Optionspflichten im Abschnitt Deutschland noch den Änderungen erfolgt durch die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 ??? --zenwort (Diskussion) Diskussion:Europ%C3%A4isches %C3%9Cbereinkommen %C3%BCber die Staatsangeh%C3%B6rigkeit#c-Zenwort-20240529081300-Deutschland nach 2022/4 ?11Beantworten

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) vom 22. März 2024 tritt am 27. Juni 2024 in Kraft. R2Dine (Diskussion) Diskussion:Europ%C3%A4isches %C3%9Cbereinkommen %C3%BCber die Staatsangeh%C3%B6rigkeit#c-R2Dine-20240529100000-Zenwort-2024052908130011Beantworten