Diskussion:Erster Mai/Archiv/2009

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 79.241.161.169 in Abschnitt Hoher Feiertag
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Hoher Feiertag

In manchen Tarifverträgen findet der 1. Mai überraschenden Eingang. So ist im Rahmentarifvertrag des Dachdeckerhandwerks eine Unterscheidung der Feiertage (für die Zuschläge) vorhanden.Nach §§ 12, 13 RTV muß Arbeit an Neujahr, 1. Ostern, 1.Pfingsten, 1.Mai, Weihnachten mit 200% Zuschlägen entschädigt werden, alle anderen Feiertäge müssen nur mit 150 % und Sonntage lediglich mit 50 % Zuschlägen bezahlt werden. Wer also glaubt, daß der Tag der Arbeit ein Feiertag "wie jeder andere auch" ist, wird in der Tarifpolitik eines besseren belehrt. 79.241.161.169 Diskussion:Erster Mai/Archiv/2009#c-79.241.161.169-2009-05-18T12:43:00.000Z-Hoher Feiertag11