Diskussion:Erfüllungsgeschäft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ich have den Redirect auf Verfügungsgeschäft reverted (grausliches Deutsch!), weil sich die Begriffe nicht decken. Nicht jedes Erfüllungsgeschäft ist ein Verfügungsgeschäft (Beispiel: Erfüllung des Vorvertrags durch Eingehung des Hauptvertrags) und nicht jedes Verfügungsgeschäft ist ein Erfüllungsgeschäft, weil Verfügungen nicht nur dazu dienen können, eine Verbindlichkeit zu tilgen. --Andrsvoss 11:50, 16. Mär 2004 (CET)

Zustimmung! --Sciurus 12:16, 16. Mär 2004 (CET)
Tja, solche Feinheiten bekommt man in der Schule nicht beigebracht ;). Danke für die Korrektur. Vielleicht könnte man den Unterschied noch etwas im Artikel herausarbeiten?

Beginne eine Diskussion über den Artikel „Erfüllungsgeschäft“

Eine Diskussion beginnen