Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv

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Zitierweise BGBl.

Nach der Angabe "BGBl. I" wird der Jahrgang des BGBl. nur angegeben, wenn er vom Ausfertigungsdatum abweicht. Das kann z. B. vorkommen, wenn ein Ende Dezember ausgefertigtes Gesetz erst im Folgejahr verkündet werden kann.

Ich habe das korrigiert.

Wolfgang (nicht signierter Beitrag von 84.165.224.8 (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-84.165.224.8-2008-07-02T08:27:00.000Z-Zitierweise BGBl.11)

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Der Link "Informationen zu EnEV 2014" verlinkt auf eine Seite eines Privatunternehmens, welches im Wesentlichen die selben Inhalte darstellt, die auch die Wikipedia enthält. Teilweise werden die gleichen Formulierungen gewählt. Der Informationsgehalt ist insgesamt gering und es gibt kein Indiz dafür, dass diese Seite eine besonders hohe Glaubwürdigkeit oder Qualität aufweist. Ich gehe davon aus, dass hier ein Unternehmen Werbung für sich macht, indem es den Link in der Wikipedia platziert hat. (nicht signierter Beitrag von 146.60.121.178 (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-146.60.121.178-2014-03-16T23:33:00.000Z-Werbung im Artikel versteckt (Link "Informationen zur EnEV 2014")11)

Der Link wurde am 4. November 2016 entfernt.--GPH-CD (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-GPH-CD-2018-05-31T15:29:00.000Z-146.60.121.178-2014-03-16T23:33:00.000Z11
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  • http://www.oekozentrum-nrw.de/infothek/informationen-zur-enev-2009.html
  • http://www.bbsr-energieeinsparung.de/cln_030/nn_1024218/EnEVPortal/DE/EnEV/EnEV2012/2012
Nicht mehr erreichbar --Hiddenhauser (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-Hiddenhauser-2017-01-28T16:33:00.000Z-Entfernter Link11
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Klimatisierung

Lohnt es sich, zu erwähnen, daß die Verordnung den Energiebedarf für die klimatisierung von Bürogebäuden mit Glasfassade (der erheblich sein kann) nicht berührt? Siehe http://zeus.zeit.de/text/2005/09/T-Hochhaus (nicht signierter Beitrag von 217.110.124.98 (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-217.110.124.98-2007-03-21T12:46:00.000Z-Klimatisierung11)

Die Referenz ist veraltet und nicht mehr vorhanden.--GPH-CD (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-GPH-CD-2018-06-22T21:39:00.000Z-217.110.124.98-2007-03-21T12:46:00.000Z11
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Europa?

Da steht einfach "Geltungsbereich Deutschland". Gilt das denn nicht in ganz Europa? Gleichermassen? Und was tut der Rest der Welt? Wie zum T. kriege ich meine Benutzerkennung hierhin? 2010-06-15 Hans Eo

Energieeinsparen wird national geregelt. In Deutschland erfolgt dies durch die Energieeinsparverordnung, in Österreich durch neun verschiedene Landesverordnungen (basierend auf OIB-Richtlinie 6 "Energieeinsparung und Wärmeschutz").--GPH-CD (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-GPH-CD-2018-06-22T21:54:00.000Z-Europa?11
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hab' ihn gelöscht (nicht signierter Beitrag von Coward (Diskussion | Beiträge) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-Coward-2009-06-16T09:24:00.000Z-Link dead 40411)

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Staatsterror einer Lobbykratie

Eines für den Bürger mit Abstand teuersten Elemente der "Energiewende" ist die sog. Energieeinsparverordnung EnEv). Sie zwingt alle Immobilienbesitzer zur "energetischen Sanierung" ihrer Immobilie. Dabei geht es geht nur um das Einschüchtern, Terro­risieren - letztlich Enteignen - der Hausbesitzer und die Ankurbelung der Klimaschutz-Mafia. Dafür arbeiten die Behörden und vor allem die gekaufte Politik in unserer Lobbykratur. Die Baubranche weiß das seit langem, nimmt es aber klaglos hin. (nicht signierter Beitrag von 62.158.123.222 (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-62.158.123.222-2012-08-09T12:59:00.000Z-Staatsterror einer Lobbykratie11)

Das verbreiten von Lügen hat hier nichts zu suchen. Die EneV zwingt den Hauseigentümern nur nachweislich wirtschaftliche Maßnahmen auf. Sollte einem Hauseigentümer der Nachweis der Unwirtschaftlichkeit einer Maßnahme gelingen, dann ist er von dieser Maßnahme befreibar. Im Klartext heisst das: Die Bewirtschaftung eines Gebäudes ist nach der Durchführung einer Zwangsmaßnahme immer weniger Aufwändig als vor der Maßnahme. --Löschbold (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-Löschbold-2012-08-09T21:14:00.000Z-62.158.123.222-2012-08-09T12:59:00.000Z11
Die Beleidigungen einmal ausgeklammert: Beide Standpunkte sind teilweise verständlich. Die EnEV ist zwar gut gemeint, führt aber oft zu seltsamen Ergebnissen. Als gutes Beispiel dürfen brennende Styropor-Fassaden gelten. Sie dämmen hervorragend, solange sie nicht brennen. Die Feuergefahr wurde lange Zeit abgeleugnet, bis es genug Schadensfälle und sonstige Unfälle damit gab. Fazit: Wir leben in einer antagonistischen Welt und alle Seiten lügen sich gerne in die eigene Tasche. Man muß natürlich auch bedenken, daß die fachliche Kompetenz der Beteiligten bei der Entstehung der EnEV auch noch nicht das heutige Niveau hatte. --78.51.81.122 Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-78.51.81.122-2013-02-20T19:58:00.000Z-Löschbold-2012-08-09T21:14:00.000Z11
Die EnEV greift nur in wenigen Fällen in Bestandsgebäude ein. Als derzeit einzige Nachrüstpflichten gilt die Auserbetriebnahmepflicht für Heizungen alter als 30 Jahre (sofern keine der zahlreichen Ausnahmen) greift, die Dämmung von Heizungsrohren und Armaturen im unbeheizten Gebäudebereich (i.d.R. Keller) und ein Mindestwärmeschutz an der obersten Geschossdecke. Dies gilt jedoch nicht sofern mal am 1.2.2002 als Eigentümer im Gebäude gewohnt hat. Weitere Pflichten greifen erst wenn Änderungen am Bauteil vorgenommen werden. Grundsätzlich sind die Vorgaben der EnEV jedoch nicht zu erfüllen, sofern einen Nachweis der Unwirtschaftlichkeit erbracht wird. Der Staat unterstützt zudem Sanierungsmaßnahmen großzügig über die KfW-Bank. Von einer Enteingung oder Einschüchterung kann daher keine Rede sein, der Staat nimmt lediglich seine Pflicht zur Sicherung der Lebensgrundlagen durch Anforderungen zum sparsamen Energieverbrauch war. --ZwerK (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-ZwerK-2015-08-21T12:53:00.000Z-62.158.123.222-2012-08-09T12:59:00.000Z11
Nun da kann man inzwischen wieder streiten. Aufgrund er aktuellen Energiepreise kann man von einer wirtschaftlichen energetischen Sanierung kaum mehr sprechen. Zudem sind die Ansprüche an eine beheizte Wohnung durchaus grundverschieden. Letztendlich bewirkt diese Energieeinsparverordnung nur eine Verknappung von bezahlbarem Wohnraum und ist nicht umsonst dem Verdacht ausgesetzt, bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise der größte Hemmschuh zu sein!--88.133.26.182 Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-88.133.26.182-2015-12-13T11:17:00.000Z-62.158.123.222-2012-08-09T12:59:00.000Z11
Wie geschrieben werden nur wirtschaftliche Maßnahmen gefordert. Hier wird in Fachkreisen viel über anzusetzende Zeiträume diskutiert, kann man beim Gebäude 10 Jahre oder 100 Jahre ansetzen (Extrembeispiele). Wichtig bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist auch Instandhaltungsmaßnahmen klar von energetischen Maßnahmen zu trennen, nur so ist eine echte Analyse möglich. Ob eine Maßnahme wirtschaftlich ist hängt also neben den Energiepreisen u.a. davon ab, wann sie durchgeführt wird (zusammen mit Instandhaltungsmaßnahmen) und welchen Energiestandard das Gebäude, bzw. Bauteil vorher hatte. --ZwerK (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-ZwerK-2018-03-15T12:59:00.000Z-88.133.26.182-2015-12-13T11:17:00.000Z11
Bei der Diskussion über die Wirtschaftlichkeit sollte man das Ziel der "Energiewende" nicht aus den Augen verlieren, nämlich die Dekarbonisierung der Energiebereitstellung bis 2050.--GPH-CD (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-GPH-CD-2018-11-29T22:07:00.000Z-ZwerK-2018-03-15T12:59:00.000Z11
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Aktuelle Fassung

24. Juli 2007 nicht 26. Juli? siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/enev_2007/gesamt.pdf http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl107s1519.pdf%27%5D (nicht signierter Beitrag von 129.233.53.55 (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-129.233.53.55-2008-10-09T13:03:00.000Z-Aktuelle Fassung11)

Ich habe das Datum der EnEV in 24. Juli 2007 geändert, so wie es im BGBl vom 26.7.2007 steht. --AHert Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-AHert-2009-01-04T17:51:00.000Z-129.233.53.55-2008-10-09T13:03:00.000Z11

Der Link unten verweise auf die ENEV 2007, es gilt aber schon die ENEV 2009, die ich bei juris aber leider auch nicht finden konnte. Hat jemand einen Link dazu? -- 82.113.121.111 Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-82.113.121.111-2010-01-03T18:22:00.000Z-Aktuelle Fassung11

http://www.enev-online.org/enev_2009_volltext/index.htm -- Freimatz Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-Freimatz-2011-11-30T09:11:00.000Z-Aktuelle Fassung11

Auf juris: http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/ befindet sich die aktuellste "nichtamtliche Lesefassung" die auf Basis der EnEV 2007 bassiert und zuletzt am 18. November 2013 geändert wurde. Es wurde keine neue EnEV erlassen, sondern die alte modifiziert, daher die irritation. --ZwerK (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-ZwerK-2015-08-10T07:51:00.000Z-Aktuelle Fassung11

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EnEV 2013 oder EnEV 2014

Ich habe mir mal den Artikel durchgelesen und im Anschluss den einen oder anderen Link angeklickt. Das Resultat: Verwirrung. Obwohl der selbe Gesetzesentwurf (vom 16.10.2013) gemeint ist, wird dieser - je nach Quelle - EnEV 2013 bzw. 2014 genannt. Kann da jemand Licht ins Dunkle bringen? --Balisa (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-Balisa-2016-10-31T09:26:00.000Z-EnEV 2013 oder EnEV 201411

Wie Sie richtig festgestellt haben ist in allen Fällen in denen von EnEV 2013, 2014 oder auch 2016 die Rede ist der selbe Verordnungstext gemeint. Da die Verordnung im Jahr 2013 beschlossen wurde wird sie gelegentlich EnEV 2013 genannt. Da die meisten Änderungen 2014 in Kraft getreten sind wird sie meistens EnEV 2014 genannt. Einzelne Anforderungen wurden mit Wirksamkeit zum Stichtag 1.1.2016 verschärft. Wenn von diesen die Rede ist, wird häufig der Begriff EnEV 2016 angeführt. Dieser Sachverhalt ist im Hauptartikel mittlerweile an zwei Stellen erläutert. --ZwerK (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-ZwerK-2018-03-15T13:05:00.000Z-Balisa-2016-10-31T09:26:00.000Z11
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Energieeinsparungsgesetz?

Hallo, für mich stellt sich noch vor den Einzelheiten -wie Primärenergiebedarf blabla..- die Frage, warum wurde die EnEV überhaupt eingeführt? Da hier nur auf das "Energieeinsparungsgesetz" verwiesen wird, hoffte ich dort was zu finden. Der Link führt aber wieder auf den Artikel "EnEV", wo das Gesetz mit keinem Satz erläutert wird - is das ein Witz?? Bitte SOFORT ändern! Dd86 Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-Dd86-2010-08-22T20:54:00.000Z-Energieeinsparungsgesetz?11

Jawoll Sir, ja Sir! Im Ernst, es besteht auch die Möglichkeit selber etwas zu ändern. Und auf Befehle reagiere ich zum Beispiel überhaupt nicht, hier arbeiten alle freiwillig mit. --BangertNo Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-BangertNo-2010-08-25T09:18:00.000Z-Dd86-2010-08-22T20:54:00.000Z11
Energieeinsparungsgesetz --DiRit Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-DiRit-2010-08-25T00:24:00.000Z-Dd86-2010-08-22T20:54:00.000Z11
Der Zustand der Gebäude im Bestand ist entsprechend bescheiden (bzw. bescheiden gewesen) und man hat sich irgendwann dazu durchgerungen, an diesem unbefriedigenden Zustand etwas ändern wollen. Jedoch: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. --78.51.81.122 Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-78.51.81.122-2013-02-20T20:02:00.000Z-DiRit-2010-08-25T00:24:00.000Z11
Der Hintergrund der EnEV ist im 1. Abschnitt erläutert.--GPH-CD (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-GPH-CD-2021-04-30T19:55:00.000Z-78.51.81.122-2013-02-20T20:02:00.000Z11
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Linkhinweis

Die Informationen zur Energieeinsparverordnung sowie anderen energiesparrechtlichen Vorschriften, die sich früher auf der Seite des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung befanden, wurden mit Wirkung vom 16.11.2011 von der Seite des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) auf das neue "Info-Portal Energieeinsparung" des BBSR migriert: www.bbsr-energieeinsparung.de Vielleicht kann jemand auf dieser Grundlage die Seite aktualisieren?! Gruß HPSK (nicht signierter Beitrag von 77.87.228.68 (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-77.87.228.68-2011-12-21T11:49:00.000Z-Linkhinweis11)

Bei der Angabe von Links, die auf Unterseiten des "Info-Portals Energieeinsparung" /www.bbsr-energieeinsparung weisen, muss man beim Kopieren aus der Adressleiste die Steuerzeichen (cln.../nn.../) entfernen, sonst ist der Link sehr bals tot, spätetesns wenn im Gesamtkontext der Seite Änderungen vorgenommen werden. Kann bitte jemand diese Korrektur vornehmen?! (Das Problem wird an Jahreswechsel nicht mehr bestehen - dann werden diese Zeichen in der Adresszeile ohnehin unterdrückt) Gruß HPSK (nicht signierter Beitrag von 91.55.139.46 (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-91.55.139.46-2013-11-01T14:50:00.000Z-Linkhinweis11)

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Was sagt die Verordnung aus ?

Was sagt die Energiesparverordnung denn eigentlich aus? Und was schreibt sie wem vor? In dem Artikel werden zur Zeit doch nur ein paar Begriffe erläutert (abgesehen von einer kleine Referenz zum Niedrigenergiehaus)! --Hasimaus Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-Hasimaus-2006-10-26T12:44:00.000Z-Was sagt die Verordnung aus ?11

Frag ich mich auch! Ich habe den Artikel durchgelesen, habe aber nichts erfahren, was ich wissen wollte. -- 217.93.49.253 Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-217.93.49.253-2006-12-10T12:41:00.000Z-Hasimaus-2006-10-26T12:44:00.000Z11
Ihr hab völlig recht: da haben sich Fachleute ausgetobt, die vor Betriebsblindheit nicht mehr erkennen, was der Laie zum Einstieg braucht.
Ich hab mal eine neue Einleitung erstellt, die vielleicht nicht perfekt in allen Details ist, dafür aber informativ und lesbar. (Verbessern kann man ja immer noch.)
Gruß, Yog-S 213.102.98.178 Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-213.102.98.178-2008-04-11T06:28:00.000Z-217.93.49.253-2006-12-10T12:41:00.000Z11
Insgesamt finde ich den Text lesbar - auch für Nichtfachleute - der Leser sollte jedoch schon wissen, wie ein Gebäude beschrieben wird. Was bedeutet Kompaktheit eines Gebäudes - das Wissen darüber sollte vorausgesetzt werden können. Oder ist hier die Aussage Volumen/Oberflächen - Verhältnis aussagekräftiger? Ich finde nicht. (nicht signierter Beitrag von Ibrharz (Diskussion | Beiträge) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-Ibrharz-2008-11-30T18:45:00.000Z-213.102.98.178-2008-04-11T06:28:00.000Z11)
Die diskutierten Fragen sind m.E. in der Zwischenzeit beantwortet, schlage Archivierung vor. --ZwerK (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-ZwerK-20231102210800-Ibrharz-2008-11-30T18:45:00.000Z11


Das Wichtigste überhaupt fehlt im Artikel: Welche gültigen Standardwerte zum Energieverbrauch schreibt die ENEV vor?92.229.209.63 Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-92.229.209.63-2008-09-24T23:47:00.000Z-Was sagt die Verordnung aus ?11

Hier zeigen sich die Grenzen eine Wiki. Wer in das Thema einsteigen möchte kommt nicht drumherum sich den Verordnungstext der EnEV 2007 durchzulesen. Auch die Standardwerte sind von der Geometrie des Gebäudes abhängig. Hier würde vielleicht ein Bild mehr sagen als Worte. Die Bilder gibt es z.B. bei der DENA. (nicht signierter Beitrag von Ibrharz (Diskussion | Beiträge) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-Ibrharz-2008-11-30T18:45:00.000Z-92.229.209.63-2008-09-24T23:47:00.000Z11)
Ist die "dena" eine TrittbrettfahrerIn, oder doch eine "PlayerIn"? Fragen über Fragen? --78.51.81.122 Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-78.51.81.122-2013-02-20T19:40:00.000Z-Ibrharz-2008-11-30T18:45:00.000Z11
M.E. in der Zwischenzeit im Abschnitt "Berechnungsverfahren der EnEV" wie nach der EnEV-Regelung sinnvoll möglich im Artikel beschrieben. Anmerkung ist m.E. erledigt. --ZwerK (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-ZwerK-20231102210500-92.229.209.63-2008-09-24T23:47:00.000Z11
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Schwachstellen

An dem Artikel sind mir einige Schwachstellen aufgefallen, die dringend ausgebessert werden sollten:

1. Der Link Primärenergiebedarf wird zu Energieeinsparverordnung weitergeleitet. Damit verlinkt die Seite an dieser Stelle im Endeffekt auf sich selbst.

2. Weiter unten wird eine Definition von Endenergiebedarf gegeben. Dies sollte in einen eigenen Artikel oder in einer Ausweitung des Artikels Endenergie behandelt werden.

3. Inhaltlich fehlt eine Vielzahl an Informationen. Woraus setzt sich die Endenergie zusammen? Was sind die bauphysikalischen Grundlagen? Wie wirkt sich die Haustechnik aus? Welche Gebäudetypen sind betroffen? Wann und warum wird die EnEV benötigt? Was ist ein Energiebedarfsausweis? Was sind die Änderungen gegenüber der Wärmeschutzverordnung? Und so weiter.

4. Die Links sind absolut mager. Eie Erweiterung der Link-Liste bzw. eine Änderung auf die vielleicht 5 wirklich wichtigen Links (Bundesministerien, dena usw.) wäre anzuraten...

Bei Gelegenheit werde ich gerne die Überarbeitung übernehmen

--Merkaba 09:42, 10. Feb 2005 (CET)

Artikel hat sich seit den Anfängen 2005 deutlich weiterentwickelt. Die obigen Punkte wurden m.E. alle überarbeitet. Kann archiviert werden. --ZwerK (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-ZwerK-20231102211500-Schwachstellen11

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Überarbeitung

Das umfangreiche Thema ist hier nicht mal "angeschnitten". Die unterschiedlichen Begriffe aus der EnEV müssten hier von Kennern der Materie dargestellt werden. KarstenG 20:50, 15. 3. 2007

Über der Gleichung für die Berechnung der Primärenergie sind die Indizes falsch angegeben. Wolfgang 20.3.2007 http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Energieeinsparverordnung&action=edit&section=4 (falsch signierter Beitrag von 217.228.214.119 (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-217.228.214.119-2007-03-20T16:01:00.000Z-Überarbeitung11)

Artikel und Formel wurden überarbeitet, gehe davon aus, dass ist erledigt.--ZwerK (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-ZwerK-20231102212100-Überarbeitung11

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lokale Verschärfung möglich?

Ich hab da mal ne verwaltungsrechtliche Frage:

Kann eine untergeordnete Ebene (Bundesland, Regierungsbezirk, Kommune) für ihren Verwaltungsbereich schärfere Standards beschließen als die ENEV, oder gilt die Regel "Bundesrecht bricht Landesrecht" u. dgl. und der Bauherr kann sich auf die ENEV zurückziehen? - Bolle, 213.102.106.201 Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-213.102.106.201-2008-04-22T12:35:00.000Z-lokale Verschärfung möglich?11

Dies ist kein Rechtsforum. Wird schwierig das zu beantworten. Denke, dass kann als erledigt markiert werden.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --ZwerK (Diskussion) 22:22, 2. Nov. 2023 (CET) --ZwerK (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-ZwerK-20231102212200-213.102.106.201-2008-04-22T12:35:00.000Z11

EnEV und Denkmalschutz

Die Aussage "Die Energieeinsparverordnung gilt nicht für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen" ist falsch. Dies hieße ja, dass für jedes Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, die EnEV automatisch komplett außer Kraft tritt, was aber nicht der Fall ist. Lediglich in besonderen Fällen kann aus Denkmalschutzgründen von den Anforderungen der EnEV abgewichen werden, was in den im Artikel verlinkten Texten auch eindeutig so beschrieben wird. Dd86 Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-Dd86-2011-07-15T07:05:00.000Z-EnEV und Denkmalschutz11

So ist es. Coni (Diskussion) Diskussion:Energieeinsparverordnung/Archiv#c-Con2tto-2012-03-05T20:49:00.000Z-Dd86-2011-07-15T07:05:00.000Z11
Hab den Abschnitt angepasst. Vielleicht geht es eleganter. Sollte jetzt aber passen.
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