Diskussion:Emma Trosse

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"... da das deutsche Recht verheirateten Frauen das Unterrichten untersagte"

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Das klingt ja hübsch schwarzromantisch, aber gibt es dafür auch einen Beleg aus diesem „deutschen Recht“? --Robert John (Diskussion) Diskussion:Emma Trosse#c-Robert John-2021-07-14T12:24:00.000Z-"... da das deutsche Recht verheirateten Frauen das Unterrichten untersagte"11Beantworten

@Robert John: vgl. dazu den ganzen Artikel Lehrerinnenzölibat--Lutheraner (Diskussion) Diskussion:Emma Trosse#c-Lutheraner-2021-07-14T12:29:00.000Z-Robert John-2021-07-14T12:24:00.000Z11Beantworten
@Lutheraner:Dass sie nach ihrer Heirat aufgrund dieser Regelung „ihre Anstellung verlor“, wird nicht belegt, wie sie gleich danach ohne Medizinstudium „Ärztin in der von dem Ehepaar gegründeten Diabetes-Klinik“ werden konnte, ebenfalls nicht. --Robert John (Diskussion) Diskussion:Emma Trosse#c-Robert John-2021-07-20T09:16:00.000Z-Lutheraner-2021-07-14T12:29:00.000Z11Beantworten
Dass das Lehrerinnenzölibat galt (und das nahezu ausnahmslos) ist eindeutig. Zur Medizinerangelegenheit kann und will ich nichts sagen.--Lutheraner (Diskussion) Diskussion:Emma Trosse#c-Lutheraner-2021-07-20T18:31:00.000Z-Robert John-2021-07-20T09:16:00.000Z11Beantworten
Das ist schade, daher habe ich diesen Unsinn einfach so gelöscht. --Robert John (Diskussion) Diskussion:Emma Trosse#c-Robert John-2021-09-27T12:27:00.000Z-Lutheraner-2021-07-20T18:31:00.000Z11Beantworten