Diskussion:Eime
Rat und Bürgermeister
[Quelltext bearbeiten]@Lothar520: In der Zusammenfassung zu meiner letzten Änderung hatte ich auf die entsprechenden Bestimmungen des NKomVG verwiesen:
§ 46 (1): „Die Zahl der Ratsfrauen oder Ratsherren beträgt in Gemeinden und Samtgemeinden […] mit 2001 bis 3000 Einwohnerinnen und Einwohnern 12 […] In Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden erhöht sich diese Zahl jeweils um eins.“
Eime ist Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Leinebergland, die Zahl der Ratsmitglieder folglich 12 + 1 = 13.
Der Bürgermeister einer Mitgliedsgemeinde wird -- anders als bei einer Einheits- oder Samtgemeinde -- auch nicht direkt gewählt, sondern vom Rat, der er angehören muss:
§ 105 (1): „In seiner ersten Sitzung wählt der Rat aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister. […]“
--Josshh (Diskussion) Diskussion:Eime#c-Josshh-2022-01-28T18:50:00.000Z-Rat und Bürgermeister11
- Hallo Josshh, Du hast vollkommen Recht. Ich habe mir die Paragraphen genauer zu Gemüte geführt und den Artikel demnach geändert. Vielen Dank für Deine genaue Recherche. Schönen Sonntag noch. --Lothar520 (Diskussion) Diskussion:Eime#c-Lothar520-2022-01-30T16:20:00.000Z-Josshh-2022-01-28T18:50:00.000Z11