Diskussion:EU-Heimtierausweis/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Giraldillo in Abschnitt Ermächtigung
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Abschnitt Tollwut-Impfung

Anmerkung zur Tollwut: EU-weit wird keine Impfung jährlich verlangt. Es gilt: gültiger Impfschutz f. Tollwut = "Gültigkeitsdauer nach Angaben des Herstellers" und die meisten Impfstoffe in Deutschland haben schon eine Mindestschutzdauer von 3 Jahren in ihrem Beipackzettel ausgewiesen. Wobei hier zu erwähnen ist, das sich der Impfstoff nicht geändert hat (lediglich die Zulassung). In Österreich ist es seit März 2007 ein Impfstoff der, die Zulassung hat (Nobivac T). Da die EU-Staaten sich an die EU-Verordnung (EG) Nr. 998/2003 halten müssen, wurden auch die Gesetze zu den einzelnen Tollwutverordnungen in den Ländern angepasst. Eine jährliche Tollwutimpfung ist also nicht mehr notwendig. Die Sonderbestimmungen: www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm f. Großbritannien, Irland und Malta, bzw. www.sjv.se/net/SJV/Home f. Schweden. Hab keine Idee, wo man das am Besten im Artikel unterbringt --Lissja Diskussion:EU-Heimtierausweis/Archiv/1#c-Lissja-2007-11-29T14:47:00.000Z-Abschnitt Tollwut-Impfung11

Urfassung

Hallo, den Text habe ich aus unserm Web übernommen, so dass es mit dem Copyright keine Probleme gibt... mfg --Fixi 5. Jul 2005 10:04 (CEST) webmaster dgk.de

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Abschnitt Kritik

Zum Artikel "Kritik": Das ist klar, dass es hier keinen Eintrag gibt. Denn dafür fehlen die gesetzlichen Grundlagen. Die Impflicht würde so mancher Tierarzt begrüßen, Gott sei Dank, gibt es sie nicht.--Lissja Diskussion:EU-Heimtierausweis/Archiv/1#c-Lissja-2007-11-29T14:47:00.000Z-Abschnitt Kritik11

von mir entfernt, da eh unbelegt und im übrigen sachfremd. --gdo Diskussion:EU-Heimtierausweis/Archiv/1#c-Giraldillo-2016-04-05T12:18:00.000Z-Lissja-2007-11-29T14:47:00.000Z11

Versionshistorie Heimtier-Ausweis

  • (Aktuell) (Vorherige) 15:20, 5. Jul 2006 Rayx (Diskussion | Beiträge) K (Redundanzbaustein)
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  • (Aktuell) (Vorherige) 19:37, 13. Mai 2006 Lumos (Diskussion | Beiträge)
  • (Aktuell) (Vorherige) 15:46, 6. Mai 2006 Srbauer (Diskussion | Beiträge) (Kategorie:Ausweis)
  • (Aktuell) (Vorherige) 13:57, 22. Apr 2006 Caronna (Diskussion | Beiträge)
  • (Aktuell) (Vorherige) 13:54, 22. Apr 2006 Caronna (Diskussion | Beiträge)
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  • (Aktuell) (Vorherige) 12:50, 22. Apr 2006 Caronna (Diskussion | Beiträge)
sehe keinen Sinn in dieser Auflistung. --gdo Diskussion:EU-Heimtierausweis/Archiv/1#c-Giraldillo-2016-04-05T12:18:00.000Z-Versionshistorie Heimtier-Ausweis11
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Ermächtigung

Zur "Ermächtigung": Es stimmt nicht, dass jeder Tierarzt in Deutschland die Ermächtigung besitzt, den EU-Heimtierausweis auszustellen. Diese Ermächtigung muss er erst beantragen! Dem Antrag wird allerdings immer stattgegeben. Es besteht somit ein Unterschied zwischen "potentiell dürfen" und "tatsächlich dürfen". Es kann also sein, dass ein Tierarzt den Ausweis nicht ausstellen darf, weil er die Berechtigung dazu nicht beantragt hat; obwohl er sie bekommen würde. (Caronna)

Siehe http://www.vetion.de/focus/pages/FText2.cfm?focus_id=49&text_select=298&farbe=ts und http://www.esstra.de/EuHeimtierausweis.aspx Habe aus diesen Informationen einen Text für die Wikiseite zusammengestellt. Weitere Quellenangaben: http://www.landkreis-augsburg.de/DynDox/72904658-914C-4F3A-94C2-48AB97F870C1/Amtsblatt_31_29-07-2004.pdf http://www.bundestieraerztekammer.de/fachliches/tierseuchen/eu-heimtierpass/eupassgotkorr.htm http://www.tierchip.de/shop/isotransponder-l%E4ndercode-c-29.html?osCsid=cf1bbf4867d1688921a577f8e2f35b35 Hundehalter Diskussion:EU-Heimtierausweis/Archiv/1#c-Hundehalter-2007-12-28T19:00:00.000Z-Ermächtigung11

ist wohl inzwischen im Artikeltext klargestellt. --gdo Diskussion:EU-Heimtierausweis/Archiv/1#c-Giraldillo-2016-04-05T12:18:00.000Z-Hundehalter-2007-12-28T19:00:00.000Z11
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