Diskussion:Dies Irae (Adbusting-Kollektiv)

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Letzter Kommentar: vor 26 Tagen von Roland Rattfink in Abschnitt Eigentum
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Dies Irae (Adbusting-Kollektiv)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Der Artikel „Dies Irae (Adbusting-Kollektiv)“ wurde im Juli 2024 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 13.08.2024; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Strafrechtliche Verfolgung

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Im Abschnitt „Strafrechtliche Verfolgung“ heißt es: „Bisher wurde das Kollektiv in allen Fällen freigesprochen.“ Ist denn bekannt, wer hinter dem Kollektiv steht oder ist es ein eingetragener Verein, der verklagt oder auch freigesprochen werden kann? Und wenn es Anzeige gegen Unbekannt ist, kann dann Unbekannt freigesprochen werden? -- Lothar Spurzem (Diskussion) Diskussion:Dies Irae (Adbusting-Kollektiv)#c-Spurzem-20240720175300-Strafrechtliche Verfolgung11Beantworten

Welche Staatsanwaltschaft hat ermittelt? Das wäre m.E. wissenswert. --176.4.246.142 Diskussion:Dies Irae (Adbusting-Kollektiv)#c-176.4.246.142-20240813085500-Strafrechtliche Verfolgung11Beantworten

Verfahren eingestellt ist kein Freispruch - Somit ist ein Teil inhaltlich nachweislich falsch und widersprüchlich. --2A01:C23:65F3:D900:6AF8:5A4D:7948:BC1E Diskussion:Dies Irae (Adbusting-Kollektiv)#c-2A01:C23:65F3:D900:6AF8:5A4D:7948:BC1E-20240813154300-Strafrechtliche Verfolgung11Beantworten

Ich passe das erstmal wie folgt an:
1) Als Freispruch mache ich, dass es zu keiner Verurteilung gekommen ist.
2) Ais "das Kollektiv" mache ich die Mitglieder der Gruppe, Organisationen werden direkt in D nur in sehr seltenen Fällen verfolgt ("Unternehmensstrafrecht"). --Nauber (Diskussion) Diskussion:Dies Irae (Adbusting-Kollektiv)#c-Nauber-20240813170000-2A01:C23:65F3:D900:6AF8:5A4D:7948:BC1E-2024081315430011Beantworten

Dies Irae

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Wo sind die Fakten zu Dies Irae selbst? Dazu finde ich nichts! --Falkmart (Diskussion) Diskussion:Dies Irae (Adbusting-Kollektiv)#c-Falkmart-20240813195500-Dies Irae11Beantworten

Eigentum

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"Dabei entwendet und zerstört das Kollektiv kein Eigentum."

Der Satz ist IMHO nicht neutral. Grund dafür ist, dass von dem Kollektiv sehr wohl Eigentum zerstört wird. Nur halt nicht bei der Aktion mit den City-Light-Werbeflächen. Außerdem werden die anderen Gesetzesbrüche dabei nicht erwähnt (Also Sachbeschädigung, usw.). Als Quelle ist dann auch noch ein Interview mit einem Aktivisten in einer Zeitung (TAZ) aus der gleichen Szene die da sicher keine kritischen Rückfragen stellt. Und bei genauerer betrachtung finde ich die Aussage dort auch gar nicht. Außerdem sollte man in einen Wikipediaartikel nur in Ausnahmen über etwas schreiben was gerade nicht passiert.

Ich bin dafür den Satz ersatzlos zu streichen. Alternativ kann man dazuschreiben welche Gesetzesbrüche eben doch begangen werden. RM2026 (Diskussion) Diskussion:Dies Irae (Adbusting-Kollektiv)#c-RM2026-20240814105300-Eigentum11Beantworten

Hm, ich finde den Satz (im Kern) schon hilfreich (über die genaue Formulierung mag man natürlich diskutieren können). Für das Lese-Verständnis und die Einordnung der Gruppe ist es schon ein gravierender moralischer und auch strafrechtlicher Unterschied, ob die "Werbekästen" gewaltsam aufgebrochen und beschädigt werden oder ob schadlos normales Werkzeug und Nachschlüssel verwendet werden. Ob die (geringwertigen) Ursprungsplakate beschädigt/übermalt werden oder nur etwas darübergehangen wird, ist nochmal eine zweite straf- und/oder zivilrechtliche Frage. Ich halte den klarstellenden Satz schon deshalb für wichtig, weil ansonsten die einen sicher fragen werden: "Warum denn Ermittlungen, das ist doch witzig?" und andere: "Warum unternimmt niemand was gegen diesen Unfug?" Hier sind es die kleinen Details, die moralisch und rechtlich den Unterschied ausmachen, und da spielt letztlich auch die Binnensicht der Akteure (naturgemäß POV) eine Rolle (subjektive Tatbestandsmerkmale: bedingter Vorsatz? / Rechtfertigungsgründe? / Kunstfreiheit? Individuelle Schuld?). --Roland Rattfink (Diskussion) Diskussion:Dies Irae (Adbusting-Kollektiv)#c-Roland Rattfink-20240814112700-RM2026-2024081410530011Beantworten
Wie schon oben geschrieben. Die Gruppe zerstört lt. Artikel sehr wohl Plakate ("Bei manchen der Aktionen überklebt oder übermalt das Kollektiv Teile von Werbeflächen."). Und das das verändern bzw. verdecken von Werbeflächen nicht erlaubt ist, ist ja wohl klar. Sonst könnte die AfD z.b. jemanden bezahlen der systematisch alle Plakate der Grünen durch eigene "überhängt". Das ist mindestens mal Sachbeschädigung (Das Opfer ist btw. nicht die Patei sondern derjenige der die Werbeflächen verkauft.). RM2026 (Diskussion) Diskussion:Dies Irae (Adbusting-Kollektiv)#c-RM2026-20240814113700-Roland Rattfink-2024081411270011Beantworten
Wenn die AfD etwas gegen fremde Wahlplakate machen würde, ist das primär mal ein (gravierender) Verstoß gegen ein Spezialgesetz (ich müsste jetzt selber schauen, was da in den Wahlgesetzen und ggf. dem Parteiengesetz einschlägig ist); der Vergleich hinkt also, zumal bei Dies Irae noch die Kunstfreiheit mit reinspielt (wobei – inzwischen fragt man sich bei manchen Aktivitäten von Parteien schon, ob das nicht auch Satire ist 😉). Wenn ich mir die Plakate zum Kauf-nix-Tag/FIFA oder zu Gazprom/Ex-Kanzler Schröder/Bild-Zeitung anschaue, sehe ich komplett neue Plakate, nichts Beschädigtes / Zerstörtes, nichts strafrechtlich Relevantes. Zivilrechtlich ist es auch nicht ganz einfach (Geschädigter? Bezifferung der Höhe? Kompensation durch erhöhte Aufmerksamkeit?); zudem: finanzieller Schaden ≠ Eigentumszerstörung. Lange Rede: Juristisch ist das schwer zu packen, ganz abgesehen von der Ermittlung konkreter Täter/Mittäter/Anstifter/Gehilfen. Wie gesagt: Die juristische Einordnung sähe ich gerne differenzierter im Artikel und insbesondere aus berufenem Munde (zulässige Quellen). Die Streichung des monierten Satzes würde m. E. hingegen mehr Unklarheiten schaffen. --Roland Rattfink (Diskussion) Diskussion:Dies Irae (Adbusting-Kollektiv)#c-Roland Rattfink-20240814122600-RM2026-2024081411370011Beantworten
Ist ein Hammer hier mit Kunstfreiheit zu kommen. Es werden eindeutig widerrechtlich in das Eigentum Anderer eingegriffen.--Falkmart (Diskussion) Diskussion:Dies Irae (Adbusting-Kollektiv)#c-Falkmart-20240815111600-RM2026-2024081411370011Beantworten
Schön, dann kannst Du ja, wenn es so eindeutig ist, die entsprechenden juristischen Quellen (Aufsätze, Urteile) in den Artikel einbauen. --Roland Rattfink (Diskussion) Diskussion:Dies Irae (Adbusting-Kollektiv)#c-Roland Rattfink-20240815114600-Falkmart-2024081511160011Beantworten