Diskussion:Deutschengrundrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ist das nicht schon in Grundrechte enthalten - zudem hör ich diesen "Fachbegriff" zu ersten Mal. -- MarkusHagenlocher 17:51, 14. Feb 2005 (CET)

Falsches Lemma

[Quelltext bearbeiten]

Das heißt Deutschenrecht im Gegensatz zum Menschenrecht, so habe ichs jedenfalls bei Ingo von Münch im ersten Semester gelernt. --172.182.209.10 18:20, 14. Feb 2005 (CET)

verschiedene Terminologien

[Quelltext bearbeiten]

von Münch schreibt in seinem kommentar (Vorbem. zu Art 1-19 Rn 7ff) tatsächlich von Deutschenrechten. Hartmut Maurer schreibt in seinem Lehrbuch zum Staatsrecht I (2. Auflage, S. 279) von Deutschengrundrechten. Ebenso Gerrit Manssen in seinem Staatsrecht II (3. Auflage Rn 38)

Die unterschiedliche Terminologie war mir durchaus klar, ich hatte daher ja auch einen Redirect von Deutschenrecht auf Deutschengrundrecht angelegt.

Ich werde den Artikel noch dahingehend abändern.

--Soeren lawfucker 14:03, 15. Feb 2005 (CET)