Diskussion:Clearingstelle Urheberrecht im Internet

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Letzter Kommentar: vor 4 Tagen von S60W79 in Abschnitt 1&1 oder Ionos
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e.V oder GbR

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Ist die CUII nun ein e.V. oder eine GbR? Weil die Angabe im Artikel stimmt nicht mit der Angabe in der Infobox überein. --Jannnis (Diskussion) Diskussion:Clearingstelle Urheberrecht im Internet#c-Jannnis-2021-03-30T12:35:00.000Z-e.V oder GbR11Beantworten

Beides ist falsch!
Die CUII ist eine Geschäftsstelle innerhalb des Vereins „Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V.“! Siehe „§3 Geschäftsstelle“ des Gründungsdokuments: https://cuii.info/fileadmin/files/CUII_Verhaltenskodex.pdf

§3 Geschäftsstelle
(1) Die Clearingstelle unterhält eine Geschäftsstelle. Sie wird vom Steuerungskreis eingerichtet und untersteht dessen Überwachung und Weisung.
(2) Der Steuerungskreis wird zunächst mit dem Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. (SRIW) einen Vertrag für die Ausführung der Tätigkeiten der Geschäftsstelle schließen. Die Geschäftsstelle wird ohne eigene Rechtsform als Geschäftsbereich des SRIW eingerichtet.
Marcosico (Diskussion) Diskussion:Clearingstelle Urheberrecht im Internet#c-Marcosico-2021-03-31T20:09:00.000Z-Jannnis-2021-03-30T12:35:00.000Z11Beantworten
Nur zum Verständnis. Ein privater Verein sammelt Firmen, Konzerne und Provider und die beschließen dann Seiten im Internet zu sperren? Nennt sich das nicht illegales Kartell? Und wie sieht es rechtlich aus, weil den zahlenenden Kunden durch ihren Provider Seiten "vorenthalten" werden? (nicht signierter Beitrag von 84.179.198.248 (Diskussion) Diskussion:Clearingstelle Urheberrecht im Internet#c-84.179.198.248-2022-06-20T11:21:00.000Z-Marcosico-2021-03-31T20:09:00.000Z11)Beantworten

"cuiiliste" seriös?

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@Nuretok und andere interessierte, seid ihr euch sicher, dass diese Liste wirklich geleaked wurde? Mir sieht das eher nach einem Communityprojekt aus, da man Domains selbst hinzufügen kann (?) Da spricht ja auch nichts dagegen, aber dass eine Domain bei jmd. gesperrt ist, muss aber nicht heißen, dass die CUII das so empfohlen hat. Der Provider kann das auch proaktiv tun bzw. gibt es ja auch echte Gerichtsverfahren, in denen Rechteinhaber Domains ganz regulär sperren lassen können. So wurde das, bevor es CUII gab, ja auch getan. Der Unterschied zwischen dieser Provider Sperrliste und der Empfehlungen der CUII ist da im Netzpolitik Artikel leider etwas uneindeutig, mMn.. Ganz prinzipiell scheint die CUII ja auch Empfehlungen zu veröffentlichen. Geschieht das denn zeitverzögert bzw. unvollständig?

LG --S60W79 (Disk.|Beiträge) Diskussion:Clearingstelle Urheberrecht im Internet#c-S60W79-20240814183900-"cuiiliste" seriös?11Beantworten

@S60W79: Ich habe leider auch nicht mehr Informationen als auf der Webseite und im Netzpolitik-Artikel stehen. Bei Netzpolitik steht: "Doch dann bekam Damian von einer Person, die sich im Netz Northernside nennt, eine aktuelle CUII-Sperrliste zugespielt. Die Liste stammt offenbar von einem Internetprovider." Auf der Webseite der CUII sind die Domains (bis auf den Namen der Website) unkenntlich gemacht. Ich habe mal versucht das klarer zu formulieren. --Nuretok (Diskussion) Diskussion:Clearingstelle Urheberrecht im Internet#c-Nuretok-20240814195600-S60W79-2024081418390011Beantworten
Ah verstehe, danke dir fürs konkretisieren. Wenn jmd. irgendwann mehr weiß, gerne Melden (;
LG --S60W79 (Disk.|Beiträge) Diskussion:Clearingstelle Urheberrecht im Internet#c-S60W79-20240815122300-Nuretok-2024081419560011Beantworten

1&1 oder Ionos

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Warum ist es hier jmd. so wichtig das da Ionos statt 1&1 steht? Wenn es hierzu Quellen gibt, bitte hier hereinschreiben oder zitieren, ansonsten würde ich das als trollen verstehen und vorschlagen die Änderungen weiter zurückzusetzen. --S60W79 (Disk.|Beiträge) Diskussion:Clearingstelle Urheberrecht im Internet#c-S60W79-20240909111000-1&1 oder Ionos11Beantworten