Diskussion:Binnenhaftung wegen quotaler Unterkapitalisierung
Textfreigabe liegt vor
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Nach-Fragen
[Quelltext bearbeiten]Mich würde ja schon mal interessieren, inwiefern der § 826 BGB ausschlaggebend für die Binnenhaftung sein soll.
- § 826 (Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung)
- Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Nachdenkliche Grüße von Iva Diskussion:Binnenhaftung wegen quotaler Unterkapitalisierung#c-IvaBerlin-2017-10-24T14:03:00.000Z-Nach-Fragen11