Diskussion:Beschäftigungspolitik der Europäischen Union

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Der Artikel geht nach einer Einleitung "nur" auf Art. 148 AEUV (= ... Leitlinien) ein. M.E. fehlen Ziele und Aufgaben, Ziele, nach Art. 145, 146, 147 und Instrumente (Art. 149), Einrichtungen (Beschäftigungsausschluss: Art. 150). --Minuex Diskussion:Besch%C3%A4ftigungspolitik der Europ%C3%A4ischen Union#c-Minuex-2011-07-30T12:49:00.000Z-unvollständige Darstellung11Beantworten