Diskussion:Berufskraut

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Abderitestatos in Abschnitt BKS revertiert
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BKS revertiert

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keinerlei Beleg, dass dies eine wissenschaftliche Namensansetzung und keine Falschschreibung ist. --Jbergner (Diskussion) Diskussion:Berufskraut#c-Jbergner-2018-07-08T13:55:00.000Z-BKS revertiert11Beantworten

1. Findet sich diese Schreibung in botanischer Fachliteratur, z. B. bei Hegi und vielen anderen … 2. Erhalten auch „unwissenschaftliche“ Namen eine Weiterleitung. 3. Wäre im Zweifelsfall immer zu belegen, dass es sich um eine Falschschreibung handelt, nicht das Gegenteil. 4. Ist die Falschschreibungsvorlage nur für den Verweis auf einen Zielartikel eingerichtet, bei mehrern Bedeutungen bleibt deshalb die Begriffsklärungsseite als einzige Möglichkeit. --Abderitestatos (Diskussion) Diskussion:Berufskraut#c-Abderitestatos-2018-07-08T14:19:00.000Z-Jbergner-2018-07-08T13:55:00.000Z11Beantworten
4. stimmt nicht, 3. ebenso wenig. 1. und 2. ist im jeweiligen Zielartikel zu belegen, dann ist WL oder BKS zulässig. VG --Jbergner (Diskussion) Diskussion:Berufskraut#c-Jbergner-2018-07-08T14:32:00.000Z-Abderitestatos-2018-07-08T14:19:00.000Z11Beantworten
Wo Belege anzubringen sind, ist nirgends festgelegt, wichtig ist einzig, dass sie jenem, der mangelnde Belege geltend macht, zur Kenntnis gebracht werden, was ich oben getan habe; bei derart geringem Recherche-Aufwand hätte aber eigentlich schon mein früherer Hinweis auf die Google-Büchersuche genügen müssen; im Zielartikel selbst müssen solche geringfügig abweichende Schreibungen ohnehin nicht genannt werden. Die Kennzeichnung als Falschschreibung stellt gegenüber einer einfachen Weiterleitung/Begriffklärung eine zusätzliche Aussage dar, und als solche ist sie im Streitfall mittels zuverlässiger Quellen (i. e. sprachwissenschaftlicher Fachliteratur) zu belegen. Bei 4. hast Du recht, die Vorlage ist tatsächlich auch für die Angabe mehrerer Bedeutungen geeignet, allerdings sollte das dann nicht so aussehen wie jetzt. --Abderitestatos (Diskussion) Diskussion:Berufskraut#c-Abderitestatos-2018-07-08T15:04:00.000Z-Jbergner-2018-07-08T14:32:00.000Z11Beantworten
"wichtig ist einzig, dass sie jenem, der mangelnde Belege geltend macht, zur Kenntnis gebracht werden". NÖ. Es gilt, dass, wer etwas in Wikipedia stehen haben will, es belegen muss. Und zwar für jeden nachvollziehbar ("für jeden" und "nachvollziehbar"). Es nützt also nichts, mir hier jetzt etwas zu erzählen. Abgesehen davon glaube ich, dass deine Belege nachvollziehbar sind, wenn du sie nur gemäß unserer Regeln "für jeden nachvollziehbar" anbringst. Schon mal vielen Dank dafür und schönen restsonntag noch. --Jbergner (Diskussion) Diskussion:Berufskraut#c-Jbergner-2018-07-08T16:29:00.000Z-Abderitestatos-2018-07-08T15:04:00.000Z11Beantworten
Diese Diskussionseite ist für jeden einsehbar, ebenso die Versionsgeschichte mit den Bearbeitungskommentaren, welche ausdrücklich auch zur Quellenangabe gedacht sind, meine Belege sind also bereits für jeden nachvollziehbar und regelgemäß angegeben. --Abderitestatos (Diskussion) Diskussion:Berufskraut#c-Abderitestatos-2018-07-08T23:42:00.000Z-Jbergner-2018-07-08T16:29:00.000Z11Beantworten