Diskussion:Auktion/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Lektor w in Abschnitt Offenmarktpolitik
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Sammelarchiv, unsigniert etc.

Ich würde die Auktion nicht als besondere Form des Verkaufes, sondern als besondere Form der Preisfindung bezeichnen. Sie kann nämlich sowohl verkäuferseitig als auch käuferseitig zur Anwendung kommen.


Ich kenn da noch ne Variante, die bei uns in der Gemeinde z.B. bei Wohltätigkeitszwecken gemacht wird:

Jeder wirft Geld in einen Kasten. Und der PFarrer hat einen Wecker gestellt. Sobald der klingelt hat derjenige "gewonnen", der als letzter etwas in den Kasten getan hat.

Ist das allgemein auch üblich?

Ak 20:40, 7. Jan 2004 (CET)


Klingt irgendwie nach Reise nach Jerusalem. Würde unter gesetzlich/rechtlichen Aspekten wohl nicht möglich sein. Rolz-reus


Wird diese Variante "amerikanisch versteigern" genannt? Ich konnte dazu bei Google nichts finden, ausser dieser seltsamen Anleitung:
http://www.spielekiste.de/archiv/bigaction/hochzeit/hochzeit_007.shtml
Uwe Kessler 11:16, 27. Feb 2004 (CET)


Das hört sich eher nach einer Lotterie als einer Auktion an. Ein gutes Buch über verschiedene Auktionsformen ist R. Cassady (1967): Auctions and Auctioneering, University of Colifornia Press, Berkeley.


Es fehlen auch Rückwärts-Auktionen, holländische Auktion usw. (nicht signierter Beitrag von 84.162.110.252 (Diskussion) 03:01, 15. Aug. 2006‎)


Der ganze Artikel ist recht ungeordnet und auch unvollständig. Sämtliche theoretische Grundlagen fehlen, z.B. Revenue Equivalence, Anreizkompatibilität, Gewinnoptimale Strategien etc. pp. Ich hätte eine komplette Arbeit aus eigener Feder dazu anzubieten, aber keine Zeit, diese einzuarbeiten. Jemand Interesse?

Gern! Bitte E-Mail an leimersheimer@aol.com

Danke!

"amerikanische Versteigerung" in Google

Hallo zusammen,

habe die "amerikanische Versteigerung" als Sonderform aufgenommen. Ich habe übrigens auch mal bei Google.de nachgeschlagen und Google zeigte mir "ungefähr 21.500 Seiten auf Deutsch für amerikanische Versteigerung". Hat sich da in letzter Zeit soviel getan ;-) ?

Schöne Grüße! --Ano Nym 23:46, 20. Okt 2004 (CEST)

Man sollte grundsätzich zwischen traditionellen Auktionen und Online-Auktionen, wie Google unterscheiden. Im ersten Moment scheinen diese zwar sehr ähnlich zu sein, sind es aber nicht. Man unterscheidet bei traditionellen Auktionen in Deutschland zwischen zwei grundlegenden Arten:

  • Im eigenen Namen
  • Im Auftrag

Dies hat nicht nur steuerliche Hintergründe, sonder beinhaltet auch grundsätzlich rechtliche Aspekte. Ich werde man in den nächsten Tagen den Artikel etwas überarbeiten. 84.162.85.95 16:28, 10 November 2005 (CET) (Groppe)

Ebay

In Punkt 3 wird bei offenen Auktionen Ebay als Beispiel angegeben. Das ist so nicht richtig. Da Ebay eine eher ungewöhnliche Kombination aus Vrickey und offener Auktion ist. (Offen ist der jeweils höchstbietende und das zweithöchste Gebot, es läuft nicht bis keiner mehr überbietet, sondern bis die Zeit abgelaufen ist.) (nicht signierter Beitrag von 84.179.218.227 (Diskussion) 22:39, 30. Nov. 2005‎)

Bild

Das Bild auf der Seite ist wenig Aussagekräftig. Hat niemand ein schönes Bild z. B. vom Auktionator in einer Präsenzauktion. --Ramsau 10:46, 1. Jul 2006 (CEST)

Das Bild, das hier als "wenig Aussagekräftig [sic]" bezeichnet wurde, ist zwar durch ein anderes ersetzt worden, mitlerweile gibt es aber noch aussagekräftigere. Deshalb die Änderung. Andere Meinungen? Grüße, --Qaswed Diskussion:Auktion/Archiv/1#c-Qaswed-2011-03-25T15:10:00.000Z-Bild11

Auktion/Versteigerung

Der gesamte Artikel ist übersät von größeren und kleineren Unrichtigkeiten. Dies beginnt bereits bei der Wortwahl. Der Begriff der "Versteigerung" ist im deutschen Recht verankert (z.B. Versteigererverordnung, Gewerbeordnung u.a.), der Begriff der "Auktion" jedoch nicht. Damit fehlt die grundlegende Unterscheidung zwischen echten Versteigerungen ("life-time") und Internet-Auktionen. Im ersteren Fall handelt sich um Versteigerungen, mit allen, auch gewährleistungsrechtlichen Folgen, im zweiten Fall im Veranstaltungen nach dem Fernabsatzgesetz. Versteigerungen unterscheiden sich nochmals nach der Art der durchführenden Person. Versteigert z.B. ein Beamter in Ausübung seines Amtes (z.B. der Gerichtsvollzieher), erwirbt der Bieter originär, d.h. frei von Rechten Dritter (also auch Gestohlenes). Versteigert ein Versteigerer, so erwirbt der Bieter zwar gutgläubig (keine Hehlerei), jedoch nicht frei von Rechten Dritter........ Es gibt Fälle, in denen eine Versteigerung nicht der Ermittlung des Marktwertes dient, sondern gesetzlich vorgeschrieben ist (gesetzliche Pfandrechte im BGB, HGB u.a., wie z.B. Vermieter-, Werkstatt-, Gaststättenpfandrecht). Hier spricht der Gesetzgeber bei der Verwertung nicht von der Versteigerung, sondern vom Pfandverkauf, meint damit aber die öffentliche Ausbietung.......... Ein wertmäßig erheblicher Versteigerungsbereich wurde komplett unterschlagen, die Industrieversteigerungen. Bei diesen findet die Versteigerung nicht in einem Auktionshaus sondern vor Ort im Unternehmen statt.

N. Baumgärtner


Salue Herr Baumgärtner,
warum überarbeiten Sie nicht den Artikel?
Wikipedia ist kein Institut in dem Angestellte für den Inhalt verantwortlich sind, sonder es handelt sich um eine Wissensplattform an der jeder mitarbeiten kann.
Nicht jeder weiss alles, vorallem nicht bei einem so komplexen Thema, wie dem hier. Und nicht jeder sieht gleich Fehler und hat Ideen, was noch alles eingerarbeitet werden soll.
Also bitte mitmachen! Vielleicht sollten Sie sich auch Anmelden und sich einen Benutzernamen geben. Unterschreiben Sie dann Ihre Diskussionbeiträge mit vier Tilden (--~~~~) Siehe auch: Hilfe:Seite bearbeiten
--Groppe 11:59, 26. Sep 2006 (CEST)


Vielen Dank für Ihre Antwort, aber.............. erstens bin ich völliger Neuling, was Wikipedia angeht, zweitens sollte der Artikel meiner Meinung nach aufgeteilt werden, um den Versteigerungs- bzw. Auktionsbegriff zu präzisieren. Eine Umgestaltung des Artikels wäre sehr schwierig, dieser müßte neu aufgebaut werden oder aber es sollte ein Artikel "Versteigerung" mit einem Link auf "Auktion" erstellt werden. Ich bin als Industrieversteigerer (Jurist) tätig und könnte eine wissenschaftliche Arbeit im Format "Word" beisteuern. Aber wie...? Mit freundlichen Grüßen, N. Baumgärtner

Senden Sie mir Ihr Dokument an GroppeWiki@web.de. Ich sehe es mir mal durch und melde mich dann persönlich bei Ihnen. Wäre das Ok für Sie?
--Groppe 09:47, 27. Sep 2006 (CEST)

Vielen Dank für Ihre Antwort, das Dokument mit zitierfähigen Fußnoten wurde Ihnen soeben an die angegebene Anschrift übersandt. Mit freundlichen Grüßen, N. Baumgärtner

Neustruktur des Artikels

Hallo Herr Baumgartner

Ich habe mir Ihre Master-Thesis einmal durchgelesen.

Es ist eine sehr gute Ausarbeitung und ich denke man kann viel aus dieser Arbeit herausholen! Mein Kompliment!

Nun zur Struktur:

Ich denke man sollte den jetzigen Artikel als Übersichtsseite verwenden, in der kurze Abhandlungen der jeweiligen Auktionsmuster beschrieben werden.

Von diesen Abhandlungen würde ich für jede Auktionsform eine weitere Seite anlegen, die sich nur auf die jeweilige Auktionsform bezieht.

Da Wikipedia eine internationale Wissensplattform ist, also die deutsche Wikipedia auch Österreich und die Schweiz, die ein völlig anderes Rechtssystem hat, berücksichtigen muss, schlage ich vor die jeweiligen Rechtsvorschriften dort jeweils in einzelne Kapitel zu fassen, also Rechtsvorschriften in Deutschland, in Österreich, in der Schweiz, etc. (falls man dann auch noch die Vorschriften aus England, den USA, Fernost, usw. später einmal einbaut.)

Was halten Sie davon?

Mit freundlichen Grüßen

--Groppe 13:14, 28. Sep 2006 (CEST)


Vielen Dank für Ihre Antwort,

wenn man den jetzigen Artikel als Übersichtsseite verwendet (gute Idee), würde es reichen, grundsätzlich aufzuteilen zwischen real-time Versteigerungen und Internetauktionen (aus systematischen Gründen). Ein Link auf "deutsches Recht" könnte zu einem Artikel "Versteigerung" führen, der dann die Betrtachtung von Versteigerung und Internet-Auktion aufgrund der hier geltenden Gesetze und Vorschriften betrachtet. Damit wären auch alle rechtlichen Hinweise, die nur Deutschland betreffen, aus dem "Übersichtsartikel" verschwunden (einschließlich der Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung des BGH u.a.). Andere Nutzer könnten jederzeit Artikel mit den Rechtsvorschriften für ihren Rechtsraum einfügen.

Im Übersichtsartikel könnten auch die von einem anderen Diskussionsteilnehmer angeführten Bereiche "Auktionsstrategien" u.a. eingefügt werden. Bitte lassen Sie mich wissen, wenn ich Ihnen dabei behilflich sein kann.

Mit freundlüchen Grüßen, N. Baumgärtner

Hallo Herr Baumgärtner,
Im Moment war ich noch mit der Überarbeitung anderer Artikel beschäftigt. Im Laufe der kommenden Woche werde ich mich wieder intensiver mit diesem Thema beschäftigen und dann können wir beide gerne versuchen die Stuktur und den Inhalt Schritt für Schritt umzubauen.
Mit den besten Grüßen
--Groppe 15:39, 1. Okt 2006 (CEST)

Vielen Dank für Ihre Antwort, parallel dazu habe ich Ihnen jetzt eine eMail geschickt und würde vorschlagen, daß wir dies künftig auf diesem Weg abstimmen. Ich hatte Ihre eMail übersehen.

Mit freundlichen Grüßen, N. Baumgärtner

Hallo Herr Baumgärtner
Habe Ihre Email gerade erhalten! Vielen herzlichen Dank "für die Blumen"! Ich werde leider frühestens heute Abend dazu kommen näher darauf einzugehen, da das Thema recht komplex ist.
Bis dann...
--Groppe 09:51, 3. Okt 2006 (CEST)

Holländische Auktion

"Volkswirtschaftlich gesehen dient diese Form der Auktion vor allem dem Verkäufer, da die maximale Zahlungsbereitschaft des Käufers ausgenutzt wird." - sehe ich nicht so, denn als Käufer kann man ja ein wenig pokern (natürlich auf die Gefahr hin, dass jemand anders eher zuschlägt). -- Amtiss, SNAFU ? Diskussion:Auktion/Archiv/1#c-Amtiss-2007-03-06T04:38:00.000Z-Holländische Auktion11

URV und alte Versionen des Artikels

Hallo, angesichts der Tatsache dass das hier einer der potentiell eher häufig besuchten Artikel sein dürfte, wäre es nicht sinnvoll selbigen auf eine URV-freie Version zurückzusetzen? Immerhin ist der URV-Baustein seit dem 14. Mai (also seit 27 Tagen) im Artikel, m.E. viel zu lange; da ich aber (abgesehen von eBay-Praxiserfahrung ;)) keine Ahnung von der Materie habe und auch das in der URV-Begründung genannte Buch nicht vorliegen habe würde ich da zeitnahen Handlungsbedarf für „Auktionsfachleute“ erkennen. --Ratatosk Diskussion:Auktion/Archiv/1#c-Ratatosk-2008-06-10T19:12:00.000Z-URV und alte Versionen des Artikels11

Da der Baustein ja jetzt raus ist, habe ich den Zähler entschärft, also auf den Abstand von Bausteinsetzung und Diskussionsbeitrag zurückgesetzt. --91.5.242.131 Diskussion:Auktion/Archiv/1#c-91.5.242.131-2008-06-22T14:08:00.000Z-Ratatosk-2008-06-10T19:12:00.000Z11

Umbau?

Guten Tag,

Ich würde gerne Fragen auf welchem Stand eigentlich die Umbau bzw. Umgestaltungsideen zu dieser Seite sind.

Ich hab leider keine Seite zu den strategieschen Aspekten gefunden. Hab ich die vielleicht übersehn? Auf jeden Fall wäre es nicht schlecht einen zusätzlichen Artikel Auktionstheorie zu schreiben der mit dem Theme Auktionen und Spieltheorie bzw. Mechanismus-Design-Theorie verlinkt ist bzw. das die beiden anderen Artikel darauf verweisen.

--Mann-Thomas Diskussion:Auktion/Archiv/1#c-Mann-Thomas-2008-11-28T06:15:00.000Z-Umbau?11

Gebotssysteme

Hier wäre wohl eine andere Struktur sinnvoll. Jeweils gegensätzliche Kriterien gruppierend. Eine Lineare Liste mit konträren Prinzipien ist total unlogisch. In anderen Wikipediaartikeln gibt es auch Strukturen, die Elemente unter verscheidenen Ansätzen kategorisieren. --nik (nicht signierter Beitrag von 85.178.227.159 (Diskussion | Beiträge) Diskussion:Auktion/Archiv/1#c-85.178.227.159-2009-06-04T19:50:00.000Z-Gebotssysteme11)

Merkmale verschiedener Auktionsplattformen

Es gibt große Unterschiede zwischen den einzelnen Auktionshäusern, aber auch zwischen den einzelnen Fachbereichen. Dennoch arbeiten alle traditionellen Auktionshäuser im wesentlichem vergleichbar. Wichtig ist die grundsätzliche Unterscheidung zwischen dem traditionellem Auktionswesen und solchen über das Internet – den so genannten Internet- oder Online-Auktionen. Eine Gemeinsamkeit dieser beiden Bereiche ist die Kontroverse, Ware zu einem höchstmöglichen Preis zu verkaufen, bzw. zu einem möglichst niedrigen Preis zu ersteigern.

Dieser Absatz ist gräulich geschrieben. "Es gibt grosse Unterschiede, dennoch gibt es Gemeinsamkeiten. Man muss unterscheiden, .. wo bei die Gemeinsamkeit ...". Und das Wort "Kontroverse" scheint mir hier auch fehl am Platz. --nik (nicht signierter Beitrag von 85.178.227.159 (Diskussion | Beiträge) Diskussion:Auktion/Archiv/1#c-85.178.227.159-2009-06-04T19:50:00.000Z-Merkmale verschiedener Auktionsplattformen11)

Handelt es sich bei Ebay tatsächlich um ein "Auktions"-Haus? Schließlich ist eine Auktion ja nicht zu einem Zeitpunkt vorbei, sondern beim höchsten Preis (so wie ich es verstanden habe). Auch finde ich kein Auktionssystem im Artikel das einen festen Zeitpunkt bietet wann es vorbei ist.

Interessant wäre es imho, wenn ein System wie "www.swoopo.de" eingeordnet würde, dort bezahlt man für das Abgeben eines Gebotes, aber weniger als das Gebot steigt - also eine verlängerte amerikanische Auktion? (nicht signierter Beitrag von 134.102.204.245 (Diskussion | Beiträge) Diskussion:Auktion/Archiv/1#c-134.102.204.245-2009-08-13T12:02:00.000Z-Merkmale verschiedener Auktionsplattformen11)


Handelt es sich bei den eBay-Auktionen tatsächlich um sealed bid-Auktionen? Denn "sealed bid" bedeutet, dass die Interessenten ihre Gebote gleichzeitig in einem versiegelten Vorschlag einreichen und daraus der Sieger hervorgeht. Eine Preisanpassung ist im nachhinein nicht möglich; das jedoch widerspricht dem eBay-System. (nicht signierter Beitrag von 84.73.191.227 (Diskussion) Diskussion:Auktion/Archiv/1#c-84.73.191.227-2012-12-20T21:09:00.000Z-Merkmale verschiedener Auktionsplattformen11)

Geschichte

Seit wann gibt es eigentlich Auktionen? (nicht signierter Beitrag von 87.144.210.252 (Diskussion | Beiträge) Diskussion:Auktion/Archiv/1#c-87.144.210.252-2009-09-15T06:54:00.000Z-Geschichte11)

Das niedrigste einmalig abgegebene Gebot gewinnt

Eine Form der Auktion, die im Artikel noch nicht erwähnt ist. Sie wird bei Gewinnspielen verwendet. Bleibt die Frage, ob es eine Auktion im Sinne dieses Artikels ist. --85.177.103.182 Diskussion:Auktion/Archiv/1#c-85.177.103.182-2011-01-31T11:39:00.000Z-Das niedrigste einmalig abgegebene Gebot gewinnt11

stille Auktion

"Bei einer stillen Auktion werden die Gebote nicht ausgerufen, sondern es liegt eine Liste aus, in die jeder sein Gebot einträgt. Zu einer vereinbarten Zeit wird die Liste geschlossen und derjenige gewinnt die Auktion, der das höchste Gebot abgegeben hat." Macht das Sinn? Wenn die Liste einsehbar ist (weil sie aus liegt), würde doch niemand einen niedrigeren Preis nennen, als der höchste den er sieht. Wenn ich sehe, es wurde schon 100 Geldeinheiten geboten, dann ist es doch Papier- und Tinten-Verschwendung noch 90 Geldeinheiten zu bieten. Wie es hier beschrieben ist, macht es deutlich mehr Sinn: die Gebote sind nicht einsehbar. Ich werde den Satz entsprechend ändern. Vielleicht findet jemand eine bessere Quelle. --Qaswed Diskussion:Auktion/Archiv/1#c-Qaswed-2011-09-05T11:00:00.000Z-stille Auktion11

Listen?

Von Auktionshäusern, international bedeutsam, in D-A-CH und Auktionen im web in Europa anlegen? Sotheby's wurde bisher im Artikel nicht genannt, hab ich eben unter Weblinks eingetragen. Im weiteren Sinn gehören dann Preivergleichsangebote wie geizhals.at auch dazu. --Helium4 (Diskussion) Diskussion:Auktion/Archiv/1#c-Helium4-2013-04-16T08:18:00.000Z-Listen?11

Formulierungen

Ich werde heute einiges umformulieren da Online-Auktion ja gerade als böse ;-) dargestellt werden. --Quotengrote (Diskussion) Diskussion:Auktion/Archiv/1#c-Quotengrote-2015-10-28T06:06:00.000Z-Formulierungen11

Auktions-Singsang

Es nervt massiv, dass manche Leute hier Belege für Trivialitäten fordern, die nicht belegt werden müssen. Wenn ich auction chant auf Deutsch übersetze mit „Auktions-Singsang“, dann mache ich das, weil ich ein kompetenter Linguist bin, der das kann, und für eine simple Übersetzung bedarf es außerdem keines Beleges. Dennoch lohnt ein Blick in die Berichterstattung deutscher Medien über US-Auktionen, die fast alle den Begriff "Singsang" verwenden, was mir reicht, diesen auch als geeignete Übersetzung zu wählen, da er den bestehenden Sprachgebrauch abbildet:

und für eine deutsche Auktion ebenfalls

und der Singsang des Auktionators wird sogar in einer Buchquelle genannt, nämlich im „DuMont Reise-Handbuch Reiseführer Dänemark“ im Abschnitt über Auktionen. Damit ist das Thema für mich klar und bedarf keiner weiteren Debatte. --GeoTrinity (Diskussion) Diskussion:Auktion/Archiv/1#c-GeoTrinity-2016-03-24T10:49:00.000Z-Auktions-Singsang11

Den fraglichen Bindestrich-Begriff "Auktions-Singsang" findet Google genau zweimal außerhalb von Wikipedia. Das ist zu wenig für eine etablierte Bezeichnung. Man darf "Singsang" gerne erläuternd verwenden in einer Form, die nicht so tut als wäre es hier ein feststehender Begriff. --Sitacuisses (Diskussion) Diskussion:Auktion/Archiv/1#c-Sitacuisses-2016-03-24T12:34:00.000Z-GeoTrinity-2016-03-24T10:49:00.000Z11
<BK> Äußere mich mal als Beobachter der Reverts im Artikel im Sinne einer ungefragten 3M: WP:Begriffsfindung – hier erfolgt eine Begriffsetablierung kraft eigener „Übersetzungskünste“. Ein Reiseführer ist ebenso wenig wie wenige/vereinzelte sonstige nicht fachliche Veröffentlichungen, die in Zusammenhang mit klassischen US-amerikanischen Auktionen bzw. Auktionen nach diesem Vorbild von Singsang sprechen, nicht als Indikator für die behauptete Etablierung zu werten – zum einen ist Fachliteratur als maßgeblich zu erachten, dort findet sich jedoch weder der verwendete Begriff Auktions-Singsang noch einfach nur Singsang in diesem Zusammenhang wieder, zum anderen sprechen sozusagen gleichwertige zu den oben angeführten Publikationen in diesem Zusammenhang von Gesang, auch findet sich in nicht fachlichen Quellen der Begriff Auktionsgesang, für den jedoch gleichermaßen gilt, dass es kein etablierter Fachbegriff ist.
Fazit: Einen etablierten deutschsprachigen Fachausdruck gibt es offensichtlich nicht, somit ist der originalsprachliche Ausdruck auction chant zu verwenden, welcher selbstverständlich übersetzt werden kann (engl. chant = ‚Gesang‘/‚Singsang‘). Die Begriffsübersetzung ist im Sinne der hiesigen enzyklopädischen Grundsätze weder in Fließtext noch Bildunterschrift als Ausdruck zu verwenden. --GUMPi (Diskussion) Diskussion:Auktion/Archiv/1#c-GUMPi-2016-03-24T12:52:00.000Z-GeoTrinity-2016-03-24T10:49:00.000Z11
Bei Google sollte man mal die weiteren Treffer durchsehen. Aber diese Beiträge zeigen mir erneut deutlich, wo die Schwachpunkte der deutschen Wikipedia sind. Adios! --GeoTrinity (Diskussion) Diskussion:Auktion/Archiv/1#c-GeoTrinity-2016-03-24T16:47:00.000Z-GUMPi-2016-03-24T12:52:00.000Z11
Welche Googletreffer meinst du bitte? Die zwei unmittelbaren zum strittigen Ausdruck „Auktions-Singsang“, die Treffer bei Scholar im Rahmen einer begrifflich weiter gefassten Suche, die Aufschluss über die (Nicht)Verwendung des Ausdrucks in wissenschaftlicher Literatur gibt, oder auch erweiterte Googlesuchen wie diese oder jene, die bei Durchsicht gleichfalls erkennen lassen, das wir es hier nicht mit einem etablierten Fachausdruck im Deutschen zu tun haben (und somit bspw. auch keine Weiterleitung derartig benennen). Da GeoTrinity, wie ich spätestens den unmittelbar vorstehenden Beitrag verstehe, kein Interesse an einer Diskussion hat, habe ich mir erlaubt kurzerhand WP:TF im Artikel aus o.g. Gründen auf die Sprünge zu helfen (und nebenbei sogleich die Quellenangaben korrigiert) – WP:GA#Verständlichkeit bringt es m.E. gut auf den Punkt: „Versuche nicht, Fachausdrücke, für die es keine allgemein anerkannte deutsche Übersetzung gibt, zwanghaft einzudeutschen.“ Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) Diskussion:Auktion/Archiv/1#c-GUMPi-2016-03-24T21:34:00.000Z-GeoTrinity-2016-03-24T16:47:00.000Z11

Ergänzung

Am 17. Juni wurde durch Benutzer:Hofrath diese Ergänzung vorgenommen. Belege waren keine angegeben, die Bearbeitung war bis heute (26. Juni) immer noch nicht gesichtet. Da ich selber nicht sichten wollte, weil ich nicht weis ob die Ergänzung korrekt ist, habe ich mich schließlich für den Revert entschieden. Benutzer:Majo statt Senf hat das wieder eingefügt. Möchtest du dann wenigstens auch sichten? Ich jedenfalls nicht. --DWI (Diskussion) Diskussion:Auktion/Archiv/1#c-Der-Wir-Ing-2016-06-26T20:08:00.000Z-Ergänzung11

Offenmarktpolitik

Ich fand heute in dieser Version unter Nr. 15 folgenden Text vor:

  • In der Offenmarktpolitik gibt es als Auktionsverfahren das Holländische Verfahren sowie das Amerikanische Verfahren, bei denen beim Zinstender jeweils die meistbietenden Auktionäre den Zuschlag erhalten, jedoch bezahlen die Auktionäre beim Holländischen Verfahren lediglich den Satz des letzten Gebotes, während beim Amerikanischen Verfahren die individuell gebotenen Sätze gezahlt werden müssen.

Im Rahmen einer Neugestaltung des sehr unsystematischen Abschnitts habe ich diesen Satz kürzer formuliert und dabei den Hinweis „absteigende Gebote“ ergänzt. Ergebnis:

  • In der Offenmarktpolitik erhält der meistbietende Auktionär beim Zinstender den Zuschlag. Zum Einsatz kommen sowohl das holländische Verfahren (absteigende Gebote, der Gewinner zahlt den Satz des letzten Gebotes) als auch das amerikanische Verfahren (alle Bieter zahlen ihre individuell gebotenen Sätze).

In dieser Version wird noch besser erkennbar, daß die Varianten mangelhaft beschrieben sind:

  • Beim holländischen Verfahren ist die Formulierung „zahlt den Satz des letzten Gebotes“ zumindest nicht anschaulich (trotz der hinzugefügten Klarstellung „absteigende Gebote“).
  • Die Angabe zum „amerikanischen Verfahren“ entspricht nicht den Angaben im Hauptartikel Amerikanische Versteigerung. Sie entspricht auch nicht den Angaben bei Zweitpreisauktion, wobei diese vermutlich gemeint ist, vgl. die Weiterleitung en:American auction in der englischen Wikipedia.
  • Außerdem würden viele Leser gern wissen: Welche der beiden Varianten wird denn bevorzugt oder üblicherweise angewandt? Wovon hängt es ab, welches Verfahren zum Zug kommt? Das geht aus der bloßen Erwähnung von zwei Verfahren nicht hervor.

Das sind mir zu viele Mängel im Text. Ich kenne mich auch bei Auktionen in der Offenmarktpolitik nicht aus. Ich habe deshalb den Absatz vorläufig gelöscht. --Lektor w (Diskussion) Diskussion:Auktion/Archiv/1#c-Lektor w-2017-12-23T07:38:00.000Z-Offenmarktpolitik11