Diskussion:Auftrittsgenehmigung für Künstler in der DDR

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Knallka in Abschnitt Synonyme
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Synonyme

[Quelltext bearbeiten]

Diesen Abschnitt würde ich im Sinne der enzyklopädischen Relevanz paraktisch entfernen. Erstens ist "Einstufung" kein Synonym für die Genehmigung, sondern ein Verfahren zur Erlangung (öffentlicher Auftritt vor einer Kommission, die die entsprechende Stufe vergibt). Dementsprechend ist auch der erste Satz in "Gesetzliche Grundlagen" nicht korrekt. Und solche Primitiv-Synonyme wie "Pappe" usw. haben hier nun wirklich nichts zu suchen. Lediglich "Spielausweis" kann an passender Stelle erwähnt werden. -- Jesi (Diskussion) Diskussion:Auftrittsgenehmigung f%C3%BCr K%C3%BCnstler in der DDR#c-Jesi-2015-07-05T12:55:00.000Z-Synonyme11Beantworten

Die Synonyme sind sehr interessant, weil die "offiziellen" Begriffe von fast keinem verwendet wurden, außer von den Behörden selber. Deswegen sind auch Begriffe wie Spielerlaubnis , Auftrittsgenehmigung u.a. eigentlich falsch, obwohl sie das Richtige benennen. Richtig heißen sie "Einstufung" und "Zulassung". Aber wer würde danach suchen? Niemand. Knallka (Diskussion) Diskussion:Auftrittsgenehmigung f%C3%BCr K%C3%BCnstler in der DDR#c-Knallka-2015-07-07T17:13:00.000Z-Synonyme11Beantworten